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Keuchhusten: Impfung, Symptome, Ansteckung & Behandlung

Krankheit

Keuchhusten: Infos zu Impfung, Symptome, Ansteckung und Atemaussetzer

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    Kann ein Warnsignal sein: Wer an Keuchhusten erkrankt, ist für einige Zeit hochansteckend.
    Kann ein Warnsignal sein: Wer an Keuchhusten erkrankt, ist für einige Zeit hochansteckend. Foto: Angelika Warmuth, dpa

    Hustenanfälle sind gar nicht so selten und können jeden betreffen. Verbirgt sich dahinter Keuchhusten, ist das ein Alarmsignal. Denn dabei handelt es sich um eine sehr ernste Krankheit, für die in Deutschland eine Meldepflicht besteht. Hier thematisieren wir unter anderem die Impfung, die Symptome und die Wege der Ansteckung.

    Keuchhusten: Was ist das?

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verweist auch auf den lateinischen Fachbegriff Pertussis, der etwa "starker Husten" bedeutet. Er "wird durch Bakterien ausgelöst und ist hoch ansteckend". Dabei zählt Keuchhusten zu den weltweit häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege. Der Vorgang im Körper wird so beschrieben: Die durch den Erreger gebildeten Giftstoffe schädigen die Schleimhäute der Luftwege.

    Keuchhusten: Wer ist besonders oft betroffen?

    Die Krankheit trifft vor allem die Jüngsten. So berichtet das Robert Koch-Institut (RKI) bei Säuglingen von Inzidenzen von mehr als 100 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner "in epidemischen Jahren", häufig werde eine Krankenhausbehandlung benötigt. Bei Erwachsenen schwanke die übermittelte Zahl seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2013 zwischen elf und 20 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner.

    Keuchhusten: Welche Symptome gibt es?

    Die BZgA unterteilt die Symptome beim Keuchhusten in drei Stadien. Zunächst zeigen sich demnach für ein bis zwei Wochen "leichte Erkältungsbeschwerden mit Schnupfen, Husten und Schwächegefühl, aber nur selten Fieber".

    Darauf folge die "Phase der Husten-Erkrankung", die etwa vier bis sechs Wochen anhält. Hier zeige sich langwieriger, trockener Husten. Dieser trete in Form von anfallsweise auftretenden, krampfartigen Hustenstößen auf, "die häufig mit dem typischen keuchenden Einziehen der Luft enden".

    Diese oftmals quälenden Anfälle würden nachts häufiger als tagsüber auftreten. Es könne dabei auch dazu kommen, dass zäher Schleim heraus gewürgt und anschließend erbrochen werde. Es zeige sich auch Appetit- und Schlaflosigkeit, allerdings breche nur in seltenen Fällen Fieber aus. Bei Neugeborenen und Säuglingen bestehe obendrein die seltene Gefahr von lebensgefährlichen Atemstillständen.

    Zum Abschluss folgt die Erholungsphase. In diesen sechs bis zehn Wochen klingen die Hustenattacken demnach allmählich ab. Doch kalte Luft, körperliche Anstrengung oder Zigarettenrauch könnten noch über Monate hinweg Reizhusten auslösen.

    Tückisch ist der Verlauf laut BZgA bei Jugendlichen und Erwachsenen. Denn weil hier die typischen Hustenanfälle ausbleiben, es lediglich zu langanhaltendem Husten kommt, sei Keuchhusten oftmals schwer als solcher zu erkennen.

    Keuchhusten: Welche Komplikationen können auftreten?

    In diesem Zusammenhang verweist die BZgA darauf, dass die größte Gefahr im ersten Lebensjahr oder im hohen Alter bestehe. Vor allem dann sind folgende Komplikationen möglich:

    • Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, selten Krampfanfälle
    • Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel vor allem bei Säuglingen unter sechs Monaten als Folge von Atemaussetzern (Dauerschäden wie Lähmungen, Seh-, Hör- oder geistige Störungen möglich)

    Keuchhusten: Wann und wie lange ist der Erkrankte ansteckend?

    Laut RKI und BZgA treten die ersten Krankheitszeichen zumeist neun bis zehn Tage nach der Ansteckung auf, die Spanne reicht aber von Tag sechs bis Tag 20 nach der Infektion. Kurz bevor sich die ersten Anzeichen bemerkbar machen, sind Betroffene ansteckend.

    Dabei sei die Gefahr einer Übertragung im ersten Stadium - also der Erkältungsphase - am höchsten. Die Infektiosität halte dann etwa bis drei Wochen nach dem Beginn der Hustenattacken an, bei Säuglingen könne die Zeitspanne länger ausfallen.

    Die Übertragungsfähigkeit lasse sich jedoch verkürzen. Werde der Keuchhusten mit einem Antibiotikum bekämpft, ende die Infektiosität etwa fünf Tage nach Beginn der Behandlung.

    Keuchhusten: Wie kann man sich anstecken?

    Der Keuchhusten-Erreger springt laut BZgA durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch über. So könnten sich die Bakterien beim Husten, Niesen oder Sprechen "über winzige Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum bis zu einem Meter in der Luft weiterverbreiten und eingeatmet werden". Weiter heißt es: "Beinahe jeder Kontakt zwischen Erkrankten und ungeschützten Gesunden führt zu einer Ansteckung."

    Auch Geimpfte könnten die Erreger aufnehmen. Diese würden dann zwar nicht selbst erkranken, könnten die Bakterien aber unter Umständen weitergeben.

    Keuchhusten: Gibt es eine Impfung gegen die Krankheit?

    Ja. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Säuglinge und Kleinkinder eine Grundimmunisierung möglichst mit Kombinationsimpfstoffen, um die Zahl der Impfungen geringer zu halten. Auffrischungsimpfungen solle es im Vorschul- und Jugendalter geben.

    Erwachsenen wird dazu geraten, sich im Zuge der nächsten fälligen Tetanus- und Diphterie-Auffrischung zusätzlich gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Zum Schutz des Neugeborenen empfiehlt die STIKO schwangeren Frauen möglichst im dritten Trimenon eine entsprechende Impfung. Bahnt sich eine Frühgeburt an, sogar bereits im zweiten Trimenon.

    Für das Personal im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen gilt: Alle zehn Jahre sollte die Keuchhusten-Impfung aufgefrischt werden.

    Über mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen informiert die BZgA:

    • möglicherweise schmerzende Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle
    • betroffene Gliedmaße schwillt an
    • Temperaturerhöhung, Frösteln, Müdigkeit, Muskelschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden in den drei Tagen nach Impfung
    • allergische Reaktionen
    • Erkrankungen des Nervensystems außerhalb von Gehirn und Rückenmark (bspw. Lähmungen, Missempfindungen, Erschöpfungszustände, Übererregbarkeit, fortschreitende Ausfälle)

    Dort wird auch betont: "Der Schutz nach einer Erkrankung hält ca. sieben bis 20 Jahre und nach Impfung ca. fünf bis sieben Jahre." Eine erneute Ansteckung ist also in jedem Alter möglich.

    Hier wird alles sauber eingetragen: Das Impfheft offenbart auch die Impfungen gegen Pertussis, also Keuchhusten.
    Hier wird alles sauber eingetragen: Das Impfheft offenbart auch die Impfungen gegen Pertussis, also Keuchhusten. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Keuchhusten: Wer ist besonders gefährdet?

    Wie schon erwähnt, gelten besonders Neugeborene als Risikopatienten, weshalb auch ihren Kontaktpersonen wie Großeltern, Freunden der Familie, Babysittern und Tagesmüttern spätestens vier Wochen vor der Geburt eine Auffrischungsimpfung empfohlen wird. Zwei Drittel der Keuchhusten-Erkrankungen bei den Jüngsten führen laut BZgA zu einem Krankenhausaufenthalt.

    Gefährdet sind auch Kleinkinder, Senioren und Menschen mit Grunderkrankungen. Der allgemein hohen Ansteckungsgefahr von Keuchhusten sollten sich daher auch ihre Kontaktpersonen bewusst sein, auch wenn der Krankheitsverlauf bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zumeist keine Komplikationen aufweist.

    Keuchhusten: Worauf sollte geachtet werden?

    Die BZgA hat auch hier ein paar Tipps parat:

    • Erkrankte räumlich von Mitmenschen trennen - kein Kontakt zu Säuglingen, Kleinkindern und Senioren
    • in Krankenhäusern können lebensgefährliche Atemaussetzer frühzeitig erkannt werden
    • Erkrankte sollten viel trinken
    • wegen des Würgereizes und des Erbrechens sollten Erkrankte kleine Mahlzeiten über den Tag verteilen
    • Kinder sollten während Hustenanfällen im Idealfall aufrecht mit leicht vorgebeugtem Kopf sitzen
    • Erkrankte oder Verdachtsfälle dürfen laut Infektionsschutzgesetz keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten betreten (Rückkehr fünf Tage nach Beginn von Antibiotika-Therapie oder drei Wochen nach Beginn des Hustens möglich, oder sobald Abstrich Verdacht auf Erkrankung ausräumt und Gesundheitszustand nicht gegen Rückkehr spricht)
    • Arztpraxis bei Verdachtsfall vor dem Besuch informieren
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