Von Tausenden umjubelt stand Angelo Kelly als jüngster Spross der "Kelly Family" schon als Kind auf der Bühne. Mit hüftlangem blonden Haar und Gitarre rührte er in den 90er Jahren die Herzen der Fans. Für seine spätere Frau Kira schrieb er mit 13 Jahren den Hit "I Can't Help Myself". Heute hat das Paar inzwischen selbst fünf Kinder und führt die musikalische Familientradition als "Angelo Kelly & Family" fort. Nun hat der 39-Jährige Ärger mit der Justiz: Weil der kleine Sohn William abends mit auf der Bühne musizierte, soll der Familienvater ein Bußgeld von 3000 Euro zahlen.
"Er ist schuldig, als Arbeitgeber verbotenerweise ein Kind beschäftigt zu haben", sagte der Richter am Freitag vor dem Amtsgericht im bayerischen Haßfurt. Passiert ist das Ganze auf einem Open-Air-Konzert im Sommer 2019 auf Schloss Eyrichshof im fränkischen Ebern: Der damals vierjährige William Kelly trägt Hemd, Hosenträger, die blonden Haare sind zu einem Pferdeschwanz gebunden. Mit seinen Eltern und Geschwistern steht er auf der Bühne und klimpert auf einer Kindergitarre. Als einziger trägt er Kopfhörer, vermutlich als Lärmschutz.
Angelo Kelly legte Einspruch gegen Bußgeldbescheid ein
Ein Journalist vor Ort, der im Januar vor Gericht aussagte, beschreibt den Auftritt in einem Artikel damals folgendermaßen: "Das Highlight vor der Pause des über zweistündigen Konzerts war zweifellos das Lied "What a Wonderful World", bei dem der kleine William mit seiner Kinderstimme dem Publikum Tränen in die Augen trieb. Danach war es Zeit für den Vierjährigen, "Gute Nacht" zu sagen." Um 20.20 Uhr war der Auftritt, der dem Richter zufolge "mindestens 30 Minuten" dauerte, vorbei.
Ein Gesetzesverstoß, meint die Gewerbeaufsicht. Die Regierung von Unterfranken verhängte daraufhin ein Bußgeld von 5000 Euro. Der Musiker wehrte sich gegen den Bescheid und legte Einspruch ein. Das Vorgehen des Gewerbeamts wurde in vielen Kommentaren, Zeitungen und sozialen Plattformen als unverhältnismäßig beurteilt.
Gericht: Kellys Sohn stand als "musikalischer Darsteller" in "Abhängigkeitsverhältnis" zum Vater
Der Richter verteidigte am Freitag das Vorgehen: "Das Gewerbeamt hat richtig gehandelt. Sie sind ihrer gesetzlichen Pflicht nachgegangen." Der Fall sei ein "Paradebeispiel" für einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. William war demnach als "musikalischer Darsteller" tätig. Zudem habe er in einem "Abhängigkeitsverhältnis" zu seinem Vater gestanden.
Angelo Kelly war zur Urteilsverkündung nicht vor Ort. "Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am allerwichtigsten", äußerte der Ex-Kinderstar nach dem Urteil über seinen Facebook-Account. "William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur weil er es wollte."
Dem Jugendarbeitsschutzgesetz zufolge ist die Beschäftigung von Personen verboten, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Bei Musikaufführungen können Kinder über drei bis sechs Jahre zwar mit behördlicher Ausnahme bis zu zwei Stunden täglich gestaltend mitwirken und an Proben teilnehmen - aber nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr.
William habe wiederholt nach 17 Uhr im Rahmen der "Irish Summer-Tour" auf der Bühne gestanden. Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass es auch andernorts Bescheide gegeben hatte. Daher sei das Bußgeld mit 5000 Euro sehr hoch angesetzt gewesen. "Ich verstehe, dass gewisse Behörden ihren Job machen müssen und so haben wir immer versucht, eine gute Zusammenarbeit mit ihnen anzustreben", sagte Angelo Kelly. "Praktisch alle Behörden, die sich mit dem Fall und Auftritten beschäftigt haben, haben gar kein Verfahren eingeleitet oder das Verfahren wieder eingestellt", sagte Kellys Anwalt Julian Ackermann.
Gutachter sehen kein Problem für das Kind
Das Gutachten eines Sachverständigen hatte eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen. "Im Gegenteil, der Gutachter hat gesagt, das wäre für das Kind schädlich, wenn es nicht mit auf die Bühne dürfte, weil es mit vier Jahren überhaupt nicht verstehen könnte, warum es von der Familie ausgeschlossen wird", sagte Ackermann der Deutschen Presse-Agentur.
In seinem Urteil berücksichtigte der Richter das Gutachten. Unter anderem deshalb wurde die Höhe der Geldstrafe gemindert. "Dass es für den Bub kein Problem ist, das mag sein, aber das ändert aber am Tatbestand nichts."
Dem Richter zufolge war Kelly zuvor vom Bayerischen Familienministerium angeschrieben und auf die rechtliche Lage hingewiesen worden. "Es ist nicht so, dass das Gewerbeaufsichtsamt überraschend tätig wurde. Vielmehr hat das Ministerium die Gewerbeaufsicht darauf hingewiesen." Da Angelo Kelly Leiter der Musikgruppe und Sorgeberechtigter des Kindes ist, sei er "in diesem Fall auch Arbeitgeber des Kindes im Sinne des Jugendschutzgesetzes".
Kelly und sein Anwalt kündigten an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. "Wir halten das Urteil rechtlich für falsch. Nach unserer Auffassung ist der Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht eröffnet", sagte Kellys Anwalt. "Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine "Beschäftigung" darstellen soll." (dpa)
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