Für die Deutsche Bahn scheint es in diesem Jahr häufig Ärger zu geben. Während der Tarifverhandlungen war die DB nicht auf die Forderungen der Gewerkschaft EVG eingegangen. Im Juli könnte ein unbefristeter Streik drohen, dessen Folgen für Bahnreisende gravierend wären.
Und nun hat auch noch das Bundeskartellamt am 26. Juni entschieden, dass die Deutsche Bahn AG (DB) gegen das Kartellrecht verstößt und ihre Marktstellung ausgenutzt hat, um Mobilitätsplattformen wie Trainline und Omnio zu benachteiligen. Konkret geht es um die Bereitstellung von Daten zu Verspätungen, Zugausfällen, zusätzlichen Bahnfahrten oder auch aktuellen Gleisangaben und Gleiswechseln bestimmter Züge.
Das Kartellamt ist laut einer Pressemitteilung der Ansicht, dass die DB diese Daten den Plattformen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt hat. Wie tagesschau.de berichtet, soll die DB den Wettbewerbern zudem eine Provision für die Vermittlung der Bahntickets vorenthalten haben. Ohne diese Provision sei die Vermarktung für die Plattformen nicht rentabel. Das Bundeskartellamt hat die DB nun aufgefordert, diese Versäumnisse auszuräumen. Was das bedeuten könnte, erfahren Sie hier.
Deutsche Bahn im Streit mit Kartellamt: Online-Plattformen benachteiligt - Das wird gefordert
Wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, mitteilte, seien die langen Verhandlungen mit der Deutschen Bahn gescheitert, so dass die Behörde der Deutschen Bahn folgende Maßnahmen auferlegt hat, um zu verhindern, dass das Unternehmen weiterhin andere Mobilitätsanbieter ausbremst:
- Änderung bestimmter Verhaltensweisen und Vertragsklauseln: Die Deutsche Bahn wird vom Kartellamt aufgefordert, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern. Dazu gehören die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, Preisbindung beim Verkauf an den Endverbraucher (vertikale Preisvorgaben), weitreichende Rabattverbote und das Vorenthalten verschiedener Provisionen für Drittplattformen.
- Zugang zu Verkehrsdaten in Echtzeit: Die Deutsche Bahn wird verpflichtet, den Mobilitätsplattformen fortlaufenden Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit zu gewähren. Diese Daten sind für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich. Bislang war das nur über Angebote der Bahn, wie die DB Navigator-App möglich.
- Beendigung der Bevorzugung eigener Angebote: Die Deutsche Bahn darf keine Praktiken der Bevorzugung eigener Angebote mehr durchführen und muss sicherstellen, dass der Zugang zu Prognosedaten für andere Anbieter nicht benachteiligt wird.
- Freiheit für Mobilitätsplattformen: Mobilitätsplattformen können zukünftig ohne vertragliche Beschränkungen seitens der Deutschen Bahn von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen. Zudem können sie eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme beim Verkauf von Bahn-Tickets einsetzen.
- Kartellrechtliche Mindeststandards: Die Deutsche Bahn muss Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zahlen. Gleiches gilt für die Vermittlungsprovision selbst.
- Ergänzung der EU-Fahrgastrechteverordnung: Die Regelungen in der EU-Fahrgastrechteverordnung zur Bereitstellung von Prognosedaten werden ergänzt und die kommerziellen und technischen Konditionen näher geregelt. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Drittdaten wird ermöglicht.
Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass die Entscheidung des Bundeskartellamts noch nicht bestandskräftig ist. Die Deutsche Bahn hat nun die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Dies muss über das Oberlandesgericht Düsseldorf geschehen.
Bundeskartellamt entscheidet gegen Deutsche Bahn - Auswirkungen für Endverbraucher
Die Deutsche Bahn hat sich gegen den Beschluss des Bundeskartellamts ausgesprochen, denn dieser habe "weitreichende wirtschaftliche Folgen" für das Unternehmen. Den hohen Mehrbelastungen durch die Änderungen am Vertriebsmodell stünden keine entsprechende Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber. Die Bahn hat deshalb bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen.
Sollte sich die Entscheidung des Bundeskartellamts allerdings auch vor Gericht durchsetzen, könnte dies große Auswirkungen für die Endverbraucher haben. Zum einen stünde den Verbrauchern möglicherweise eine bessere Auswahl an Angeboten zur Verfügung, weil die Deutsche Bahn dazu angehalten wird, mit den Mobilitätsplattformen stärker zusammenzuarbeiten. Dadurch könnten häufiger Rabattaktionen oder Bonusprogramme angeboten werden.
Die Aufhebung der Rabattverbote und die Möglichkeit für die Mobilitätsplattformen, eigene Aktionen durchzuführen, könnte zu einem Wettbewerb zwischen den Plattformen und damit potenziell zu günstigeren Preisen für Bahn-Tickets führen.
Insbesondere von den zwischen der Bahn und den Plattformen geteilten Verkehrsdaten könnten Verbraucher profitieren, weil sie zum einen die Nutzererfahrung verbessern und zum anderen die Reiseplanung unterstützen könnten, wenn Reisende nach der Zugfahrt auf Flüge oder Carsharing angewiesen sind.
Übrigens: Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass sie ihren Ticketverkauf einschränkt. Eine Bestellfunktion fällt in Zukunft gänzlich weg. Auch für die Erstattung bei Bahnreisen, durch eine Verspätung oder einen Zugausfall gibt es neue Regeln.