Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Mecklenburg-Vorpommern: Dreifachmörder muss lebenslang ins Gefängnis

Mecklenburg-Vorpommern
13.03.2023

Dreifachmörder muss lebenslang ins Gefängnis

Der Angeklagte im Dreifachmord-Prozess in Rostock ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Foto: Frank Hormann, dpa

Es ist ein kaum fassbares Verbrechen: Der Sohn tötet Vater, Mutter und Schwester mit einer Armbrust. Vor Gericht schweigt er. Das Urteil ist gesprochen. Der Richter bezeichnet den Angeklagten als "Henker".

Der Angeklagte nahm das Urteil so zu Kenntnis, wie ihn das Gericht an den vorigen 15 Verhandlungstagen erlebt hatte: mit starrem Blick, regungslos, schweigend. Er habe mit äußerster Brutalität und Kaltherzigkeit seine Familie ausgelöscht und die Opfer hingerichtet, sagte ihm Richter Peter Goebels im Landgericht Rostock. Er sei des dreifachen Mordes schuldig. Das Urteil: Lebenslange Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahre nahezu ausgeschlossen ist.

Der Richter erinnerte den 27-Jährigen daran, dass er nach einem kurzzeitigen Ortswechsel nach Baden-Württemberg dort einen hedonistischen, egoistischen und von enormer Gleichgültigkeit geprägten Lebenswandel geführt habe. Um diesen nach der Rückkehr nach Rövershagen fortsetzen zu können, habe er den Vater als Hindernis aus dem Weg räumen wollen und zur Vertuschung der Tat Schwester und Mutter auf "perfide und niederträchtige Weise hingerichtet". Das Motiv des Angeklagten liege auf tiefster Stufe, so Goebels.

Auch nach den Taten im Februar 2022 habe er sein Leben weitergelebt, als wäre nichts geschehen. Dazu zählten auch Partys mit Freunden.

Familie hingerichtet

Die Taten waren grausam: Dem auf der Couch schlafenden Vater (52) schoss der Angeklagte am 7. Februar 2022 mit einer Armbrust mehrere Pfeile in den Kopf. Doch sei der Vater nicht sofort tot gewesen. Der Sohn habe daraufhin eine Gartenmachete mit 23 Zentimeter langer Klinge geholt und auf den Vater eingestochen, der letztlich verblutet sei.

Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollte er mit dem Vater einen "Störfaktor" beseitigen, der ihn hinderte, seinen Lebensstil fortzusetzen. Der Sohn hatte zuvor in Baden-Württemberg mehrere Zehntausend Euro Schulden gemacht. Die Familie siedelte vor über 20 Jahren von Sibirien nach Deutschland um. Beide nicht verwandten Kinder waren adoptiert, aber laut Richter wie leibliche Kinder und Geschwister aufgewachsen.

Seine arglose Schwester (25) lockte er unter einem Vorwand ins elterliche Haus in Rövershagen. Mit dem Versprechen einer Überraschung brachte der Angeklagte die Schwester dazu, im Flur mit einer blickdichten Brille und Hörschutz auf einer Folie niederzuknien. Dann schoss er ihr drei Pfeile in den Kopf und stach auch auf sie ein. Das gleiche Schicksal erlitt die Mutter (48) vier Tage später.

"In Grunde genommen haben Sie sich als Henker erwiesen", sagte der Richter zum Angeklagten. Es gebe keine Zweifel daran, dass er der Täter sei. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren komme nicht in Betracht.

Angeklagter voll schuldfähig

Das Gericht folgte mit dem Urteil den Forderungen von Oberstaatsanwalt Thomas Peters. Er hatte dem Mann eine hohe kriminelle Energie attestiert. Der Angeklagte habe seine nächsten Angehörigen heimtückisch und brutal ausgelöscht und dabei "eiskalt" und empathielos gehandelt. Ein Gutachter bescheinigte dem Angeklagten in dem Prozess volle Schuldfähigkeit.

Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Aus ihrer Sicht hätten alle Beweise, Aussagen und Gutachten nicht verwertet dürfen, da ihr Mandant bei der polizeilichen Vernehmung nicht oder nicht ausreichend über seine Rechte belehrt worden sei. Der Richter ging mit der Anwältin hart ins Gericht. Ihr sei es lediglich um "Effekthascherei" gegangen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.