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Italien: Seilbahn-Firma zahlt nach Unglück 15 Millionen Euro an die Hinterbliebenen

Italien

Seilbahn-Firma zahlt nach Unglück 15 Millionen Euro an die Hinterbliebenen

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    Pfingsten 2021: Von der Gondel, die am Monte Mottarone abgestürzt ist, sind nur Trümmer geblieben.
    Pfingsten 2021: Von der Gondel, die am Monte Mottarone abgestürzt ist, sind nur Trümmer geblieben. Foto: Luca Bruno, dpa (Archivbild)

    14 Menschen kamen beim Seilbahnunglück am Monte Mottarone in Italien ums Leben, das war an Pfingsten 2021. Nun wurden ihre Familienangehörigen zum Teil entschädigt. Am Mittwoch verkündete die Südtiroler Firma Leitner, Weltmarktführer im Seilbahnbau sowie Konstrukteurin der Anlage am Monte Mottarone, den rund 75 Verbliebenen etwa 15 Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die Zahlung erfolgte freiwillig, der Strafprozess gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen steckt noch in seinen Anfängen. Die Entschädigung für den einzigen Überlebenden des Unglücks, den damals fünf Jahre alten Eitan B., ist nicht von dieser Summe gedeckt. Eine Einigung soll demnächst erzielt werden, wie der Corriere della Sera berichtete.

    Das Zugseil riss, die Notbremsen funktionierten nicht

    „Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass es die Ursachen des Unfalls nicht zu verantworten hat“, erklärte der Anwalt der Firma Leitner, Federico Cecconi. „Dennoch hat Leitner eine Initiative ergriffen, die meines Wissens in der italienischen Rechtsgeschichte beispiellos ist und es für moralisch notwendig gehalten, den Opfern schon jetzt eine Entschädigung zu zahlen.“ Bereits im Februar wurde den Angehörigen eine Entschädigung von insgesamt 8,5 Millionen Euro von der Versicherung des Seilbahnbetreibers „Ferrovie del Mottarone“ zugesprochen. Der heute acht Jahre alte Junge, der bei dem Absturz beide Eltern, seinen kleinen Bruder sowie zwei Urgroßeltern verlor, bekam damals eine Million Euro.

    Am Mittwoch fand die erste Sitzung der Vorverhandlung in dem Fall in der Provinzhauptstadt Verbania statt. Die italienische Prozessordnung sieht diesen Schritt vor. Eine Richterin muss dann entscheiden, ob gegen die von der Staatsanwaltschaft Beschuldigten Anklage erhoben wird. Das gilt als wahrscheinlich. Beschuldigt werden der Eigentümer der Seilbahnanlage, Luigi Nerini, Betriebsdirektor Gabriele Tadini sowie Betriebsleiter Enrico Perocchio. Die drei Männer sollen im Einvernehmen die Notbremsen-Vorrichtung außer Kraft gesetzt haben. Ihnen wird unter anderem mehrfache fahrlässige Tötung sowie fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen.

    Prozess steht noch aus: Wer ist für das Seilbahnunglück verantwortlich?

    Außerdem sollen sich der Vorstandsvorsitzende der Leitner AG, Anton Seeber, Vizepräsident Martin Leitner sowie der Kundendienst-Verantwortliche Peter Rabanser vor Gericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft wäre Leitner für die Wartung zuständig gewesen, hätte seine Pflichten aber vernachlässigt. Weil die Seilbahnanlage immer wieder Probleme verursacht hatte, wäre wohl eine aufwendige Generalüberholung notwendig gewesen. Die Betreiber fürchteten nach den Schließungen während der Corona-Pandemie offenbar zusätzliche geschäftliche Einbußen und manipulierten die Anlage. Als am 23. Mai 2021 kurz vor Ankunft an der Bergstation das Zugseil riss, funktionierten die Notbremsen nicht. Die mit 15 Menschen besetzte Kabine schoss über 400 Meter zu Tal, löste sich vom Tragseil und stürzte zu Boden.

    Auch Shmuel P., der Großvater Eitans, war in Verbania. Infolge eines Streits um das Sorgerecht mit der Tante des Kindes hatte P. den Jungen mit einem Komplizen nach Israel entführt und wurde dafür in Italien später zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. „Wir müssen das machen, was das Beste für Eitan ist“, zitierte der Corriere della Sera nun den Großvater. „Jetzt geht es ihm sehr gut. Die Familien müssen ihm gemeinsam beistehen“, fügte P. hinzu. Nach langem Hin und Her hatten die Richter entschieden, dass Eitan bei seiner Tante väterlicherseits in der Nähe von Pavia leben soll. Dort hatte auch seine aus Israel stammende Familie vor dem Unglück während eines Auslandsaufenthaltes gelebt. Das Sorgerecht hat ein Vormund.

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