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Italien: Die Bären JJ4 und MJ5 dürfen vorerst nicht getötet werden

Italien

Die Bären JJ4 und MJ5 dürfen vorerst nicht getötet werden

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    Während im Gericht über den Abschussbefehl für die Bärin JJ4 verhandelt wurde, fordern Tierschützer im italienischen Trient die Befreiung des Tieres.
    Während im Gericht über den Abschussbefehl für die Bärin JJ4 verhandelt wurde, fordern Tierschützer im italienischen Trient die Befreiung des Tieres. Foto: Enrico Pretto

    Es war eine Frage von Leben und Tod, über die die Richter des Verwaltungsgerichts Trento am Freitag entscheiden mussten. Für zwei der sogenannten Problembären in der norditalienischen Region Trentino hatte die Provinzverwaltung einen Abschussbefehl erteilt. Tierschutzorganisationen legten Protest ein. Am Freitag entschied das Verwaltungsgericht: Die beiden Braunbären JJ4 und MJ5 dürfen vorerst nicht getötet werden. Die Richter sahen die angebliche Gefährlichkeit beider Tiere nicht als zweifelsfrei erwiesen an und forderten beide Seiten auf, zusätzliche Dokumentation zu liefern. Dafür haben

    Bären in Italien: Gefährlichkeit der Tiere sei nicht nachgewiesen

    In ihrem vorläufigen Urteil zweifelten die Verwaltungsrichter die Gefährlichkeit der beiden Braunbären an. Diese Behauptung sei weder im Abschuss-Dekret der Provinzverwaltung noch in den von der staatlichen und der Regierung unterstehenden Umweltschutzbehörde Ispra eingereichten Akten zweifelsfrei nachgewiesen worden. Die Akten seien in dieser Hinsicht nicht vollständig, die Tötung der Bären zu diesem Zeitpunkt demnach nicht rechtmäßig.

    Die Braunbärin JJ4, Schwester des im Jahr 2006 bei Bayrischzell abgeschossenen Braunbären Bruno (JJ1), soll am 5. April einen Sportler im Wald bei Caldes im Trentino angegriffen und getötet haben. Provinzchef Maurizio Fugatti erließ daraufhin einen Erlass zur Tötung der Bärin. Das Tier, das mit drei Jungen unterwegs war, tappte Mitte April in eine Falle und wurde anschließend in ein Gehege bei Trento gebracht. Tierschützer legten in der Folge ein Gutachten vor, demzufolge die tödlichen Wunden des Sportlers Andra Papi nicht durch den Biss einer weiblichen Bärin, sondern von einem männlichen Tier zugefügt wurden. Den Verwaltungsrichtern zufolge hatte die Provinzverwaltung nicht zweifelsfrei dargelegt, dass die Bärin JJ4 eine Gefahr für die Menschen in der Gegend darstellt. Der männliche Braunbär MJ5 soll am 5. März einen Wanderer angegriffen haben.

    Tierschützer wollen eine Unterbringung in einem Tierpark

    "Das Leben der Bären ist vorübergehend gerettet", kommentierte Gianluca Felicetti von der Tierschutzorganisation Lav, die zusammen mit anderen Verbänden Beschwerde gegen den Abschussbefehl eingelegt hatte. Felicetti kündigte an, dass sein Verband die vom Gericht angeforderten Akten zur Möglichkeit einer dauerhaften Unterbringung der Bären in einem Tierpark einreichen werde. Derzeit befinden sich die beiden Problembären in einem Gehege oberhalb von Trento, das Tierschützer als "Kerker" beschreiben. Felicetti erklärte zudem, dass die Organisation die vollen Kosten für den Transfer in die neuen Unterkünfte übernehmen werde. Zwei Tierparks hatten sich zuvor bereit erklärt, die Bären aufzunehmen. Dabei handelt es sich um den "Libearty Bear Sanctuary" bei Brasov in Rumänien und "Al Ma'wa for Nature and Wildlife" in Jordanien.

    Am Donnerstag, dem Tag der Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Trento, hatten Dutzende Tierschützer gegen die Tötung der Bären und den Abschussbefehl protestiert. "Fugatti ist der wahre Schuldige, nicht JJ4", war auf einem Spruchband der Demonstranten zu lesen. Sie fordern den Rücktritt von Provinzchef Maurizio Fugatti (Lega). Andere Tierschützer hielten ein Transparent mit der Aufschrift: "Ihr habt eine Mutter vor ihren Jungen gefangen, lasst sie frei!" JJ4 war Ende April zusammen mit drei Jungen in eine Falle gegangen, betäubt und dann in das Wildtiergehege Casteller bei Trento gebracht worden. Die Jungtiere wurden freigelassen. Über das endgültige Schicksal der Bären soll dann im Winter entschieden werden. Das Verwaltungsgericht will endgültig am 14. Dezember über die Tötung oder die Unterbringung der Tiere in den betreffenden Wildparks entscheiden.

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