Am Freitag und Samstag könnten Trümmer einer ausrangierten Batterie der ISS auf die Erde treffen. Eine Gefahr für Menschen geht davon jedoch nicht aus: Laut Experten verglüht ein Großteil der Trümmer, bevor sie in die Atmosphäre eintreten. Einzelne Trümmerteile könnten dennoch auf der Erdoberfläche einschlagen.
Auch, wenn die Teile verschiedenen Berechnungen zufolge Deutschland nur überfliegen und der Wahrscheinlichkeit nach über Nordamerika in die Atmosphäre eintreten, ist die Vorstellung für viele eine Gruselige. Was, wenn ein solches Teil mein Eigentum trifft? Haus, Auto oder Garten? Oder gar Menschen verletzt? Wer kommt für die Schäden auf?
ISS-Weltraummüll: UN-Weltraumvertrag regelt Schadensfälle
Für diesen Fall gibt es eine Regelung, die im Weltraumvertrag der Vereinten Nationen steht. Vorab: Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nicht für durch Weltraummüll entstandene Schäden haften.
Der Weltraumvertrag der UN, den es seit 1967 gibt, enthält ein Haftungsübereinkommen. Das besagt, dass der Staat für den Schaden aufkommen muss, das das verursachende Teil, wie etwa den Satelliten, ursprünglich in den Weltraum befördert hat.
Absturz von ISS-Batterie: USA müsste bei Schäden haften
Im Fall des Batterieblocks, der zur internationalen Raumstation ISS gehörte, wäre also die USA in der Zahlungspflicht. Die Regelung gilt nicht nur für Gegenstände, sondern auch für Personenschäden.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Schaden nicht durch menschenverursachten Weltraummüll, sondern etwa durch einen Meteoriten entsteht. In diesem Fall greifen in verschiedenen Szenarien unterschiedliche Versicherungen: Handelt es sich um einen Personenschaden, so kommt die Unfallversicherung auf. Bei einem Schaden am Auto greift die Vollkaskoversicherung. Bei einem Schaden am eigenen Haus ist dieser nur von der Versicherung gedeckt, wenn dadurch ein Brand entsteht – dann übernimmt die Wohngebäude- und Hausratsversicherung.