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Insekten in vegetarischen und veganen Lebensmitteln: Ist das erlaubt?

Insekten in Lebensmitteln

Insekten in vegetarischen Produkten: Ist das erlaubt?

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    Müssen Insekten in vegetarischen Produkten erkennbar sein?
    Müssen Insekten in vegetarischen Produkten erkennbar sein? Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Seit Januar 2023 sind Insekten in aller Munde - nicht wortwörtlich, sondern sprichwörtlich. Denn die Europäische Kommission hat zu Jahresbeginn zwei weitere Insekten in verschiedenen Darbietungsformen zugelassen. Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher schwanken beim Gedanken an Hausgrillen oder Getreideschimmelkäfern in ihrem Essen aber zwischen Neugier und Ekel. Eine Personengruppe dürfte von dem Gedankenspiel aber überhaupt nicht betroffen sein: Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren. Oder etwa doch? Alle Informationen lesen Sie im Artikel.

    Welche Insekten sind in Lebensmitteln zugelassen?

    Die EU-Kommission hat bislang vier Insekten als Lebensmittel für den EU-Markt also auch für Deutschland zugelassen. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind zugelassen: der Mehlkäfer (Tenebrio molitor) im Larvenstadium und getrocknet, die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) gefroren, getrocknet und pulverförmig, die Hausgrille (Acheta domesticus) gefroren, getrocknet oder pulverförmig und seit Januar 2023 auch als teilweise entfettetes Pulver sowie der Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus) gefroren, pastenartig, getrocknet und pulverisiert.

    Die verarbeiteten Insekten fallen unter den Begriff "Novel Food" und die Liste der Lebensmittel, in denen Insekten erlaubt sind, ist lang. Sie reicht von Schokolade über Kekse, Pizza und Nudeln bis hin zu Fleischersatzprodukten. Bei den meisten dieser Produkte liegt die Annahme, dass sie mindestens vegetarisch oder sogar vegan sind, nahe. Auch jetzt gibt es schon Produkten, in denen Insekten stecken.

    Können Insekten auch in vegetarischen oder veganen Lebensmitteln stecken?

    Die große Frage der Verbraucherinnen und Verbraucher: Gilt beispielsweise ein Sojaschnitzel, dem Insektenmehl beigefügt wurde, noch als vegetarisch oder vegan? Die klare Antwort der EU-Kommission lautet: Nein. Nach geltendem EU-Recht gehören Insekten zur Kategorie „Lebensmittel, die aus Tieren oder deren Teilen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden“. So müssen sie den Angaben zufolge auch gekennzeichnet werden.

    Also: Wenn Lebensmittel Insekten enthalten, dürfen sie nicht als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet werden und auch kein entsprechendes Label tragen. Das Sojaschnitzel von oben - in seiner Ursprungsform als Fleischersatzprodukt für Vegetarier oder Veganer gedacht - dürfte nicht als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet werden.

    Was ist mit anderen Lebensmitteln, wie Keksen, Nudeln oder Schokolade, die vermeintlich "veggie" sind, nun aber Insekten enthalten können? Hier sollten Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt aufpassen und gegebenenfalls einen Blick auf die Zutatenliste werfen. Hersteller sind laut EU-Kommission nämlich zur Kennzeichnung verpflichtet.

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