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Heizungsausfall: Heizung kaputt: Was tun, wenn die Heizung ausfällt?

Heizungsausfall

Heizung kaputt: Was tun, wenn die Heizung ausfällt?

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    Die Heizung ist aufgedreht, aber nichts passiert.
    Die Heizung ist aufgedreht, aber nichts passiert. Foto: Marcus Brandt, dpa

    Für viele Menschen ist das wohl eine Horror-Vorstellung: Man kommt nach einem Winterspaziergang nach Hause, will sich aufwärmen und ausruhen. Doch: Die Wohnung ist kalt. Die Heizung ist ausgefallen oder gleich ganz kaputt. Was tut man in so einem Fall? Ruft man den Vermieter an? Oder gleich den Heizungs-Notdienst? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Heizungsausfall.

    Heizung entlüften: So geht es richtig

    Es wird nicht richtig warm: Manchmal liegt das nicht an einer defekten Heizung. Sondern daran, dass die Heizung entlüftet werden muss. Das kann gerade zum Beginn der Heizperiode passieren. Spätestens, wenn die Heizung gluckert, sollte man tätig werden. Zu viel Luft im Heizkreislauf sorgt nicht nur dafür, dass es nicht richtig warm wird. Sondern führt auch zu höheren Heizkosten.

    In der Regel benötigt man für eine Entlüftung keinen Installateur. Das lässt sich einfach selbst erledigen. Und zwar egal, ob man mit Gas- oder Strom heizt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

    • Als Erstes sollte man schauen, ob man einen Entlüftungsschlüssel zur Hand hat. Falls nicht: Entlüftungsschlüssel kosten ungefähr fünf Euro und sind in jedem Baumarkt erhältlich. Mit der Suche nach dem richtigen Modell braucht man sich auch nicht aufzuhalten: Entlüftungsschlüssel sind genormt.
    • Wenn man sich einen Entlüftungsschlüssel besorgt hat, dreht man alle Heizkörper in der Wohnung voll auf und wartet ein paar Minuten.
    • In der Zwischenzeit kann man schon einmal nach einem Gefäß suchen, mit dem man das Heizungswasser auffängt. Eine Tasse reicht dafür in der Regel aus.
    • Dann dreht man mit dem Entlüftungsschlüssel das Entlüftungsventil an der Heizung auf. Und zwar gegen den Uhrzeigersinn. Mit der anderen Hand hält man am besten die Tasse darunter. Entlüftungsventile befinden sich an jedem Heizkörper, meistens links oder rechts.
    • Wenn das Ventil aufgedreht ist, sollte man ein Zischen hören: Die Luft entweicht. Sobald die Luft entwichen ist, tritt Heizungswasser aus. Dann kann man das Ventil wieder zudrehen.

    Jetzt sollte die Heizung wieder gleichmäßig warm werden. Bleibt es hingegen kalt, sollte man seinen Vermieter kontaktieren. Das Problem ist vermutlich größer.

    Heizung kaputt: Wer kümmert sich um den Handwerker?

    Bei einer defekten Heizung sollte man als Mieter direkt seinen Vermieter kontaktieren. Auf keinen Fall sollte man ohne das Wissen des Vermieters einen Installateur mit der Reparatur beauftragen — sonst läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzenzubleiben. Eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter ist auch deshalb wichtig, weil man eine Mietminderung durchsetzen kann, falls der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt und die Heizung über einen längeren Zeitraum defekt bleibt. Doch dafür muss man nachweisen können, dass man den Vermieter über den Mangel informiert hat.

    Defekte Heizung: Wie kalt ist zu kalt?

    Laut deutschem Mietrecht hat man als Mieter während der Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April einen Anspruch darauf, dass in Wohnräumen eine Heiztemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden kann - auch wenn es draußen warm ist und die Sonne scheint.

    Für Flure gelten andere Regelungen. Hier schreibt das deutsche Mietrecht eine Mindesttemperatur von 15 Grad Celsius vor. Nachts dürfen Vermieter die Heizanlage drosseln. Allerdings nicht so, wie es ihnen beliebt: Eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius muss die Heizung auch noch in der Nacht erreichen können.

    Falls man einen Mietvertrag unterschrieben hat, in dem niedrigere Mindesttemperaturen fixiert sind, sollte man nicht in Panik geraten: Hierbei handelt es sich um Fantasie-Klauseln, die laut deutschem Mietrecht unwirksam sind.

    Mietminderung bei defekter Heizung

    Fällt die Heizung aus, hat man als Mieter ein Recht auf Mietminderung. Wie viel: Das hängt von den Umständen ab. Bei Minusgraden kann eine Wohnung auch unbewohnbar werden. Dann sollte man über eine Mietminderung von 100 Prozent nachdenken. Bei Temperaturen im Plusbereich ist eine Mietminderung von 20 Prozent angemessen. Vorausgesetzt: Man hat den Vermieter vorab über den Heizungsausfall informiert. Als Faustregel gilt: Je kälter es in der Wohnung ist, desto höher die Mietminderung.

    Doch Vorsicht: All das sind Empfehlungen, keine festgeschriebenen Regeln. Im Ernstfall sollte man sich Hilfe beim deutschen Mieterbund holen, wenn man über eine Mietminderung nachdenkt.

    Heizung kaputt: Vermieter reagiert nicht

    Doch: Was tun man, wenn der Vermieter nicht reagiert? In diesem Fall sollte man ihm eine Frist setzen. Und zwar am besten schriftlich, per E-Mail oder Post. Damit man im Nachhinein beweisen kann, dass man tätig geworden ist. Für den Frist-Zeitraum gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Mieterschutzverbände halten drei bis vier Tage für angemessen. Sollte der Vermieter trotzdem nicht reagieren, dann kann man selbst eine Firma mit der Reparatur beauftragen und sich später die Kosten erstatten lassen. Notfalls kann der Mieter die Kosten auch von der nächsten Mietrechnung abziehen.

    Sonderfall: Mieter hat Heizung selbst beschädigt

    Anders sieht es aus, wenn man selbst die Heizung beschädigt hat. Dann gilt das Verursacherprinzip. Es besagt: Wer einen Schaden verursacht, muss auch dafür aufkommen. Wenn man als Mieter die Heizung beschädigt hat, kann der Vermieter verlangen, dass man die Rechnung dafür selbst zahlt. Doch: Oft springt hier die private Haftpflichtversicherung ein.

    Heizung defekt: Wie kann man sich warm halten?

    Der Worst-Case ist eingetreten: Die Heizung ist ausgefallen und man sitzt im Winter in einer kalten Wohnung. Wie hält man sich warm, bis die Heizung repariert ist?

    • Der erste Tipp mag banal klingen, doch er ist wichtig. Man sollte sich warm anziehen und dabei eine Faustregel nicht vergessen: Je weiter ein Körperteil vom Rumpf entfernt ist, desto mehr Wärme gibt es ab. Gerade der Kopf, die Füße und Hände sollten deshalb besonders gut eingepackt sein.
    • Auch die Restwärme aus dem Backofen lässt sich nutzen, um die Temperatur zu erhöhen - zumindest in der Küche. Aber Vorsicht: Ein Backofen sollte man nicht als Heizungsersatz nutzen. Wer einen Backofen bei geöffneter Tür laufen lässt, verschwendet sehr viel Energie und muss mit hohen Kosten rechnen.
    • Es ist ein alter Tipp, aber er ist effektiv: Teppich auf dem Boden und an der Wand reduzieren den Wärmeverlust deutlich.
    • Im Internet liest man immer wieder von Teelicht-Öfen. Leider ist ein selbst gebauter Ofen aus Teelichtern und Blumentopfuntersetzern keine echte Alternative zur Heizung. Teelichter geben nur 30 bis 40 Watt ab. Viel zu wenig, um einen Raum auf eine angenehme Temperatur zu bringen. Außerdem können Teelichtöfen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Feuerwehr in Kempten warnt sogar davor.
    • Wenn es gar nicht mehr geht, kann man sich auch ein Heizlüfter besorgen. Allerdings sind Heizlüfter Stromfresser. Im Dauerbetrieb muss man sich auf eine hohe Rechnung einstellen. Mieter haben allerdings gute Chancen, sich die Extra-Stromkosten für den Heizlüfter beim Vermieter zurückzuholen. Denn sollte der Vermieter trotz defekter Heizung untätig geblieben sein, kann sich der Mieter auch selbst um eine alternative Beheizung kümmern.
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