Am Reformationstag gedenken Protestanten nicht nur Martin Luther und dem Beginn der evangelischen Kirche, sondern viele Menschen feiern am 31. Oktober auch Halloween. Dabei ganz wichtig: Verkleiden, und zwar je gruseliger, desto besser. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn es gibt nicht nur an Karneval Kostüme, die verboten sind, sondern auch an Halloween. Andernfalls macht man sich strafbar. Um welche Kostüme es sich handelt und was sonst noch zu beachten ist, lesen Sie hier.
Welche Kostüme sind an Halloween verboten?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein Gesetz, das bestimmte Kostüme konkret verbietet. Allerdings gibt es bei manchen Kostümen Einschränkungen:
Horror-Clown
Wer sich etwa vom Horrorfilm "ES" inspirieren lässt und als Pennywise durch die Straßen ziehen möchte, sollte besonders beim Verhalten aufpassen. Das Kostüm an sich stellt in der Regel kein Problem dar, allerdings ist es bei Personen in dieser Verkleidung laut der Rechtsplattform Jura Forum bereits zu "strafrechtlich relevanten Übergriffen" gekommen. "Wer als Horror-Clown verkleidet beginnt eine Hetzjagd auf Passanten zu starten, womöglich sogar noch mit einem Baseballschläger oder einem Messer bewaffnet ist, kann sich wegen Bedrohung oder Nötigung strafbar machen", erklärt Jura Forum. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Aktion nur als Streich geplant war und der Horror-Clown gar nicht beabsichtigt hatte, die Person tatsächlich zu verletzen.
Wenn sich andere Personen durch den Horror-Clown so erschrecken, dass sie zum Beispiel stürzen oder einen Herzinfarkt bekommen, kann sich die kostümierte Person wegen Körperverletzung strafbar machen.
Uniform-Kostüm
Des Weiteren muss auch bei Uniform-Kostümen aufgepasst werden. Dazu zählen beispielsweise Polizeiuniformen. Denn diese dürfen nur getragen werden, wenn eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ein Kostüm handelt. Wenn der Unterschied nicht mehr erkennbar ist, ist ein Uniform-Kostüm laut der Rechtsplattform verboten. Daher sollten darauf zum Beispiel keine Hoheitszeichen abgebildet sein.
Wer Titel, Berufsbezeichnungen oder Abzeichen missbraucht, kann nach Paragraf 132a Strafgesetzbuch eine Geld- oder Freiheitsstrafe bekommen.
Verfassungsfeindliche Symbole und volksverhetzende Kostüme
Kostüme, die Symbole oder Zeichen wie das Hakenkreuz, SS-Zeichen oder andere rechtsextremistische Symbole zeigen, sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Verkleidungen als SS, Adolf Hitler, Nazi oder Ähnliches sind ebenfalls untersagt.
Die entsprechenden Paragrafen sind im Strafgesetzbuch unter § 130 und § 86a zu finden.
Kostüme, die viel Haut zeigen
Auch bei Kostümen, die besonders viel Haut zeigen, sollten Verkleidungskünstler aufpassen, denn es gibt bestimmte Grenzen. Wenn sich jemand durch das freizügige Kostüm derart gestört fühlt, kann es sich um Erregung öffentlichen Ärgernisses handeln, das in Paragraf 183a Strafgesetzbuch geregelt ist. Im Extremfall können auch exhibitionistische Handlungen nach Paragraf 183 unter Strafe gestellt sein.
Kostüme mit Waffen
Auch können Gesetze wie etwa das Waffengesetz, bestimmte Kostüme einschränken. Das Mitführen von Schusswaffen sowie Stich- und Hiebwaffen ist bekanntermaßen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. In Paragraf 42a Waffengesetz ist zudem geregelt, dass das Führen sogenannter Anscheinswaffen unter Strafe gestellt ist. Laut der Rechtsplattform Jura Forum sind Anscheinswaffen Gegenstände, die "echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen". Der Sinn: Laien können auf den ersten Blick nicht erkennen, ob es sich um eine echte Waffe oder nur um eine Attrappe handelt.
Demnach sind Anscheinswaffen folgendermaßen charakterisiert:
- Schusswaffen, die im gesamten Erscheinungsbild den Anschein machen, dass es sich um eine echte Feuerwaffe handelt
- Schusswaffen, die eine offensichtliche Nachbildung von echten Waffen darstellen
- Echte Schusswaffen, welche unbrauchbar gemacht wurden
Halloween-Fans, die gegen Paragraf 42a Waffengesetz verstoßen, begehen dem Jura Forum zufolge eine Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Ausnahmen gelten nur für Fotoaufnahmen sowie Film- und Fernsehaufnahmen. Auch bei Theateraufführungen sind sie erlaubt.
Wer also bei Waffen für Halloween auf Nummer sicher gehen möchte, sollte darauf achten, dass sie "erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind", wie die Rechtsplattform mitteilt. Erkennen lassen sich solche Gegenstände zum Beispiel an ihrer realitätsfremden Größe, also wenn sie deutlich kleiner oder größer als das Original sind. Außerdem werden für solche "Spielzeuge" auch oftmals Neonfarben verwendet, um direkt sichtbar zu machen, dass es sich um eine Attrappe handelt.
Übrigens: Für Halloween gibt es lustige Sprüche für Erwachsene und Kinder. Und wer an Halloween lieber daheim bleibt und Horror-Filme schaut, der hat im TV-Programm eine große Auswahl. Außerdem haben wir die 55 besten Grusel-Filme aller Zeiten für Sie zusammengefasst. Wer es nicht so gruselig mag und mit Kindern Halloween-Filme schauen möchte, für den gibt 20 Tipps für die ganze Familie.