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Halle-Prozess: Angeklagter im Halle-Prozess leugnet Holocaust und bricht Plädoyer ab

Halle-Prozess

Angeklagter im Halle-Prozess leugnet Holocaust und bricht Plädoyer ab

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    Dem angeklagten Stephan Balliet werden zu Beginn des 24. Prozesstages am 8. Dezember im Saal des Landgerichts die Handfesseln abgenommen.
    Dem angeklagten Stephan Balliet werden zu Beginn des 24. Prozesstages am 8. Dezember im Saal des Landgerichts die Handfesseln abgenommen. Foto: Hendrik Schmidt, dpa

    Die Geschichte des Angeklagten im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist eine Geschichte des Scheiterns und Versagens. Der 28-Jährige fand in seinem Leben keine Freunde, keine Freundin, keine Arbeit oder sonst irgendetwas, das seinem Leben hätte Sinn geben können. Am 9. Oktober 2019 schlug dann sein Versuch fehl, möglichst viele Juden und Ausländer zu töten.

    Er selbst hat sich diesbezüglich offen als Versager bezeichnet. Am Ende - das wurde spätestens am Mittwoch deutlich - scheiterte der Mann auch mit dem Vorhaben, in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg seinen kruden und absurden Verschwörungsmythen die große Bühne zu verschaffen.

    Terrorist wollte in Synagoge von Halle 51 Menschen toten

    Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S.. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der 28-jährige Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.

    Der Prozess vor dem OLG Naumburg läuft seit Juli, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt. Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Nach drei Tagen der Plädoyers der Nebenklage und dem mehrstündigen Schlussvortrag der Anklage plädierte am Mittwoch die Verteidigung. Außerdem bekam der Angeklagte das letzte Wort.

    Der Angeklagte des Anschlag in Halle leugnet den Holocaust

    Mit düsterer Miene baute sich der sonst recht ausdruckslose Mansfelder mit kurz geschorenem Haar dabei vor dem Rednerpult auf und holte dann zu einem Rundumschlag gegen das Gericht, die Medien, die Gesellschaft und die Politik aus. Der Angeklagte konstruierte aus allem Leid seiner selbst und der Welt Verschwörungstheorien, die sich gegen Juden und Migranten richteten. Nach gut drei Minuten leugnete der 28-Jährige dann zum wiederholten Male den Holocaust.

    Die Nebenklage reagierte sofort mit lautem Protest. "Das ist eine Straftat, dafür soll er noch mal sitzen!", rief Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens zu. Das Leugnen des Holocausts ist in Deutschland eine Straftat.

    Angeklagter bricht Vortrag im Halle-Prozess ab

    Mertens unterbrach daraufhin den Angeklagten. "Ich hatte Ihnen das erklärt, Sie dürfen das nicht wiederholen", sagte sie zu ihm, der schon mehrmals den Holocaust geleugnet hatte. Der brach daraufhin seinen Schlussvortrag ab. Mertens unterbrach die Sitzung, gab die Äußerung des Angeklagten auf Antrag der Nebenklage zu Protokoll und bot ihm daraufhin mehrmals an, seine letzten Worte fortzusetzen. Er wollte aber nicht.

    So hatte der Mann den zutiefst bewegenden Schlussvorträgen der Nebenkläger am Ende nicht mehr entgegenzusetzen als drei Minuten absurder Verschwörungstheorien. Dabei ließ er nicht im Ansatz Reue erkennen - vielmehr machte er erneut klar, dass er weitermorden würde, wenn er nur könnte. Zuvor hatte am Mittwoch noch Pflichtverteidiger Hans-Dieter Weber plädiert.

    Große Prozesse gegen Rechtsextremisten in Deutschland

    Dem Prozess im Mordfall Walter Lübcke gingen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Rechtsextremisten in Deutschland voraus. Wichtige Urteile im Überblick: 

    Der "Bückeburger Prozess": 1979 werden erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Rechtsextremisten wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Vier Angeklagte aus dem Umfeld des Hamburger Neonazis Michael Kühnen erhalten wegen Überfällen und Anschlagsplänen zwischen acht und elf Jahre Haft. 

    "Wehrsportgruppe Hoffmann": Karl-Heinz Hoffmann, der Gründer der 1980 verbotenen Wehrsportgruppe, wird 1986 wegen verschiedener Delikte zu über neun Jahren Haft verurteilt. Vom Doppelmord an einem jüdischen Verlegerpaar wird er vor dem Nürnberger Schwurgericht jedoch freigesprochen. 

    Kay Diesner: 1997 wird der Neonazi wegen Mordes an einem Polizisten und versuchten Mordes an einem weiteren Polizisten sowie einem linken Buchhändler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Lübecker Landgericht wirft ihm «menschenverachtende Verblendung» vor.

    "Gruppe Freital": Das Oberlandesgericht Dresden verhängt 2018 gegen die rechtsextreme «Gruppe Freital» Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren. Die acht Angeklagten werden unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes verurteilt.

    NSU-Prozess: Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe wird 2018 wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Über fünf Jahre wurden am Oberlandesgericht München die rassistischen Morde des sogenannten «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) zwischen 2000 und 2006 sowie der Mord an einer Polizistin verhandelt. 

    Anschlag von Halle: Voraussichtlich ab Juli 2020 muss sich Stephan B. nach dem versuchten Anschlag auf eine Synagoge und dem Mord an zwei Menschen vor dem Oberlandesgericht Naumburg verantworten. B. hatte im Oktober 2019 versucht, in der Synagoge ein Blutbad unter den dort versammelten Gläubigen anzurichten. (dpa)

    Der Anwalt sprach Überlebenden und Hinterbliebenen sein tiefes Mitgefühl aus und distanzierte sich von der Tat seines Mandanten. Anders als der Angeklagte, der von einem Schauprozess sprach, lobte Weber ausdrücklich Mertens' Verfahrensführung. Unter den Augen der Weltöffentlichkeit sei ihr ein fairer Prozess gelungen. Die Richterin habe richtigerweise den Opfern und Hinterbliebenen viel Raum gegeben, "ohne dabei jemals die Verteidigung zu beschränken oder zu behindern", sagte Weber nach der Verhandlung.

    Richterin im Halle-Prozess erhält Lob von allen Seiten

    Mit dieser Einschätzung war Weber nicht allein im Gerichtssaal - fast alle Anwälte der Nebenklage und Nebenkläger, die selbst plädierten, hatten Mertens in ihren Schlussvorträgen gelobt. Die Richterin hatte die Opfer in dem Verfahren ausführlich zu Wort kommen lassen und so gut wie jeden von der Nebenklage beantragten Sachverständigen und Zeugen zugelassen.

    Den Überlebenden und Hinterbliebenen war Mertens im Verfahren überdies immer zugewandt, verständnisvoll und herzlich begegnet. Sie zeigte in den rund fünf Monaten des Verfahrens das, was viele Überlebende zuvor laut eigener Aussage im Umgang mit dem deutschen Staat vermisst hatten: Empathie und Fingerspitzengefühl.

    Gemeinsam mit den vier anderen Richterinnen und Richtern will Mertens nun rund eineinhalb Wochen beraten und am 21. Dezember ein Urteil verkünden. Anklage und Nebenklage beantragten die Höchststrafe, Verteidiger Weber forderte "ein gerechtes Urteil". (dpa)

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