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Grundsteuer-Reform: Grundsteuererklärung: Was Hauseigentümer jetzt beachten müssen

Grundsteuer-Reform

Grundsteuererklärung: Was Hauseigentümer jetzt beachten müssen

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    Die Grundsteuer-Reform soll die Bewertung von Hauseigentum gerechter machen.
    Die Grundsteuer-Reform soll die Bewertung von Hauseigentum gerechter machen. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die einheitliche Bewertung von Grundstücken und Immobilien gekippt. Eine Grundsteuer-Reform soll das bisherige Verfahren gerechter machen. Bis zum 31.1.2023 diesen Jahres hätten daher alle Grundstück- und Immobilieneigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben müssen. Auch in Bayern, das bei der Grundsteuer-Reform einen Sonderweg geht, ist die Frist am 30.4.2023 verstrichen.

    Doch nicht alle Hauseigentümer sind diesem Aufruf gefolgt. Einige Bundesländer haben daher bereits Erinnerungsschreiben verschickt. Niedersachsen hat zudem als erstes Land Verspätungsgebühren erhoben, wie kreiszeitung.de berichtet. Spätestens jetzt sollten die Betroffenen tätig werden, um höhere Strafen zu vermeiden. Wir sagen Ihnen, was es dabei zu beachten gibt.

    Was ist die Grundsteuer?

    Die Grundsteuer 2022 ist eine Abgabe an das Finanzamt, die alle Eigentümer von Grundstücken in Deutschland einmal pro Jahr bezahlen müssen. Sie ist nicht wie die Gewerbesteuer abhängig von erzielten Einkünften, sondern orientiert sich am Wert des Grundstückes und der Bebauung. Profitieren sollen laut Bundesfinanzministerium vor allem die Gemeinden und Städte des Landes: Durch die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen jährlich etwa 15 Milliarden Euro in die Kassen.

    Was bringt die Reform?

    Bisher wird die Grundsteuer für Häuser und Grundstücke laut dem von Christian Lindner geführten Hauses in den alten Bundesländern nach Einheitswerten auf dem Stand von 1964 berechnet, in den neuen Bundesländern gelten sogar Bewertungskritieren von 1935. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Handhabe 2018 jedoch gekippt, da es "gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße", wie das Bundesfinanzministerium mitteilt.

    Ab wann müssen Hauseigentümer die neue Grundsteuer bezahlen?

    Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist auf Grundlage der neuen Werte eine neu berechnete Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 fällig. Auch die Grundsteuer auf Grundlage von abweichendem Landesrecht darf erst ab diesem Zeitpunkt erhoben werden. Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage der alten Einheitswerte erhoben.

    Wie viel Grundsteuer muss man künftig bezahlen?

    Die Neuregelung der Grundsteuer sieht vor, dass die Grundformel bei der Berechnung bestehen bleibt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer.

    Wie hoch Ihre Grundsteuerbelastung am Ende ausfallen wird, kann im Moment aber noch niemand verbindlich sagen, weil weder die Grundstücksbewertung, für die es eben die Grundsteuerklärung der Eigentümer braucht, endgültig abgeschlossen ist noch die Hebesätze ab dem Jahr 2025 feststehen.

    Was passiert, wenn die Grundsteuererklärung zu spät oder gar nicht abgegeben wird?

    Bei vielen Finanzämtern kann man laut steuertipps.de damit rechnen, dass sie kulant mit einer Verzögerung umgehen. Etwa vier Wochen nach Ablauf der Frist wollen die Ämter Erinnerungsschreiben rausschicken. Dass es unter Umständen nicht sofort zu Sanktionen kommt, liegt daran, dass es sich beim Grundsteuergesetz um ein neues Gesetz handelt. Aus diesem Grund wollen die Finanzämter zunächst erst mal mit Erinnerungsschreiben an die Abgabe erinnern. Diese Schreiben sind allerdings keine Fristverlängerung, wie das Portal schreibt. Wer alle Schreiben des Amtes ignoriert, muss gar mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

    Zusätzlich ermächtigt sich das Finanzamt bei ausbleibender Grundsteuererklärung, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Es schätzt dann beispielsweise die Wohnfläche oder die Anzahl der Garagenplätze, und zwar nicht automatisch zu Gunsten des Eigentümers. Was Sie bei der Grundsteuererklärung angeben müssen, lesen Sie übrigens hier.

    Grundsteuererklärung: Antrag auf Fristverlängerung stellen

    Wie bei anderen Steuererklärungen sollte auch bei der Grundsteuer eine Fristverlängerung beantragt werden, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann. Die Finanzämter prüfen dann im Einzelfall, ob sie dieser stattgeben oder nicht. Das Landesamt für Steuern in Bayern erklärte gegenüber capital.de, dass eine Fristverlängerung nur in "begründeten Fällen" eingeräumt würde.

    Weitere Informationen rund um die Grundsteuer-Reform können Sie den Seiten grundsteuerreform.de und grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de entnehmen. Der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung kann Sie zudem bei der Grundsteuererklärung unterstützen.

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