Die Stadt Kiel will Autofahrern verbieten, rückwärts auf Grundstücken ein- oder auszuparken. Das berichten die Kieler Nachrichten. Der Vorschlag stammt von der Grünen-Politikerin Alke Voß. Zukünftig müssten neue Parkplätze so gebaut werden, dass die Zufahrten ausschließlich vorwärts erreicht und verlassen werden können. Damit soll der Straßenverkehr sicherer werden.
Wo soll das Rückfahr-Verbot gelten?
Es sollen nur neue Grundstückszufahrten genehmigt werden, bei denen das Auto vorwärts aufs Grundstück fährt und es auch vorwärts wieder verlässt. Davon betroffen sind Parkplätze und Zufahrten, die neu gebaut werden, und bestehende Parkflächen, die umgestaltet werden. Das bedeutet, die neuen Flächen müssen so groß sein, dass Fahrzeuge darauf wenden können. Für Kleingaragen und offene Anlagen bis zu vier Stellplätzen gilt das Verbot jedoch nicht. Bestehende Parkflächen sollen auch im Blick auf die Zukunft nicht umgebaut werden.
Zu viele Unfälle: Darum soll das Rückwärtsparken verboten werden
„Bei beantragten Grundstückszufahrten werden regelmäßig Anträge gestellt, bei denen die Planung vorsieht, dass Fahrzeuge rückwärts auf oder von dem privaten Grundstück fahren“, sagt Mobilitätsdezernentin Alke Voß von den Grünen den Kieler Nachrichten. „Aktuelle Unfallzahlen zeigen allerdings, dass es gerade bei rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu Unfällen mit Personenschaden kommt.“ Ziel sei es, durch präventive Maßnahmen die Straßen so zu gestalten, dass es keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr gibt.
Dem aktuellen Verkehrssicherheitsbericht aus Schleswig-Holstein zufolge waren Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren mit 27,2 Prozent die Hauptunfallursachen. 2023 gab es in Kiel 71 Unfälle, die auf Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren zurückzuführen sind.
Das Rückfahrverbot könnte bald real werden
Die Grünen haben in Kiel zusammen mit der SPD eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Daher ist es wahrscheinlich, dass der Vorschlag von Grünen-Politikerin Voß durchkommt. Am 5. November diskutiert der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität über den Vorstoß. Die endgültige Entscheidung trifft die Ratsversammlung.
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