Nach langwierigen Debatten nimmt die Reform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks konkretere Formen an: Nun haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf einen Staatsvertragsentwurf geeinigt, der für die beitragsfinanzierten Sender ARD und ZDF massive Änderungen mit sich bringt. Der sogenannte Reformstaatsvertrag könnte bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossen werden und möglicherweise nächsten Sommer in Kraft treten. Zuvor aber kann jeder Interessierte noch bis zum 11. Oktober „Anregungen und Anmerkungen“ einreichen, erklärte die Rundfunkkommission der Länder.
53 statt 69 Hörfunkprogramme
Ziel sei es, „einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht“. Es geht nach der nicht nachlassenden und vielfältigen Kritik an den Anstalten sowie einer Reihe von Skandalen um nicht weniger als deren Akzeptanz. Der Entwurf sieht eine Reduktion der Hörfunkprogramme, eine Reduktion und Neugestaltung der Spartenprogramme und eine Begrenzung der Online-Ausspielwege (“Apps, Mediatheken, Webradios etc.“) vor. Das Leitmotiv: weniger Sender, mehr Zusammenarbeit.
Die Zahl der Hörfunkprogramme soll demnach von 69 auf 53 sinken, die Inhalte des Vollprogramms 3sat „teilweise oder vollständig“ in das Vollprogramm Arte überführt werden. Im Bereich Information, Bildung, Dokumentation, den die TV-Spartenkanäle tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo abdecken, sollen „ein/zwei Angebot/e“ verbleiben. Welche, ist unklar. Auch die vier „jüngeren Angebote“ KiKA, funk, ZDFneo und ARD One sollen auf künftig nurmehr „zwei/drei“ reduziert werden.
ARD-Vorsitzender: „Zumutung für die Zuhörer“
Ob der Rundfunkbeitrag zum Jahreswechsel um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro je Haushalt steigt, ist weiter umstritten. Der Widerstand einiger Länderchefs dagegen ist ungebrochen. Aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hieß es, Finanzierungsfragen würden auf der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke vom SWR sprach angesichts der geplanten Streichungen im Hörfunk von einer „Zumutung für die Zuhörer“. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse kritisierte eine „fahrlässige oder sogar mutwillige Schwächung der Sender“ und forderte eine Überarbeitung der Pläne unter Einbeziehung der Programmmacherinnen und -macher.
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