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  3. Cannabis: Autofahren und Cannabis: Welcher THC-Grenzwert gilt?

Cannabis
26.06.2024

Autofahren und Cannabis: Welcher THC-Grenzwert gilt?

Autofahren und Cannabis-Genuss passt auch nach der Teillegalisierung nicht gut zusammen.
Foto: Peter Endig, dpa (Symbolbild)

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland gilt jetzt. Welche THC-Grenze gilt beim Autofahren? Das müssen Autofahrer dazu wissen.

Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gilt seit dem 1. April 2024. Trotzdem: Wer am Vorabend Cannabis konsumiert hat und Auto fährt, läuft Gefahr, bestraft zu werden. Über den richtigen Umgang mit Cannabis am Steuer wird noch diskutiert. Was zur THC-Grenze geplant ist und welchen Vorschlag nun der ADAC geäußert hat, lesen Sie in diesem Text.

Cannabis-Legalisierung: Das gilt für Autofahrer

Berauscht ein Auto zu fahren, hat in Deutschland rechtliche Konsequenzen: Wer mit zu viel Alkohol intus erwischt wird, dem drohen Strafen. Auch wer mit Cannabis am Steuer unterwegs ist, muss mit Bußgeld und Führerscheinentzug rechnen. Cannabis ist nun zwar legal, beim THC-Grenzwert gab es aber noch Klärungsbedarf.

Unter anderem Verkehrsrechtler plädierten für eine Anhebung der existierenden Grenze. Nach aktuellem Stand gilt als Nachweis nicht fahrtüchtig zu sein, wer mehr als 1,0 Nanogramm (ng) des Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum aufweist. Die Ampel-Fraktionen hielt sich mit Aussagen zu Grenzwerten noch bedeckt. Sie warteten auf Rückmeldung der sogenannten Grenzwertkommission. Diese hatte Ende März einen Wert von 3,5 Nanogramm vorgeschlagen. Dieser sei "vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille", erklärte das Verkehrsministerium laut dem Tagesspiegel. Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm habe zum Ziel, dass "nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich" sei. 

Darüber hinaus empfahlen die Experten, ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumierenden am Steuer auszusprechen. Ob die Vorschläge der Experten dann aber tatsächlich im Straßenverkehrsgesetz verankert werden, bestimmt letztendlich der Gesetzgeber.

Der Bundestag hat nun entschieden und am 6. Juni eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht: So soll künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC gelten, was einem Wert von 0,2 Promille Alkohol entsprechen soll. Darüber berichtet der ADAC. Für Menschen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit gilt hingegen ein Grenzwert von 1,0 ng/ml. Ein Verstoß gegen das Gesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und sieht ein Bußgeld in Höhe von 3000 Euro vor. Fahranfänger müssen mit einer noch höheren Geldstrafe rechnen, wie der Bundesrat schreibt.

Die Gesetzesänderung ist allerdings noch nicht in Kraft; der Bundesrat berät noch über das Gesetz. ADAC-Fachleute rechnen frühestens im Juli 2024 mit einer Entscheidung.

Wie viel Nanogramm nach Joint am nächsten Tag?

Die Gemeinsame Arbeitsgruppe für Grenzwertfragen und Qualitätskontrolle, besser bekannt als Grenzwertkommission, beschäftigt sich eigenen Angaben zufolge mit "neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Hinblick auf die Etablierung von Grenzwerten". Insbesondere mit Bezug auf den Straßenverkehr sei "aufgrund pharmakokinetischer Besonderheiten einiger Drogen eine Konzentrations-Wirkungsbeziehung nicht so einfach wie bei Alkohol ableitbar". Darunter fällt wohl auch Cannabis. Hinzukommt: Jeder Mensch hat ein individuelles Abbautempo der Wirkstoffe.

Ähnlich wie bei bestimmten Medikamenten darf lediglich nüchtern ein Fahrzeug gesteuert werden, sonst kann im Zweifel der Führerschein weg sein. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) wollte bis Ende März einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr vorschlagen. Laut Berichten von Legal Tribune Online hatte beispielsweise die SPD-Bundestagsfraktion einen Grenzwert von 3,0 ng THC/ml Blutserum vorgeschlagen. Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins DAV wiederum 4 bis 16 ng/ml, um entsprechend in Bereichen zu sein als hätte man 0,5 Promille Alkohol intus.

Übrigens: Wer seinen Führerschein auf anderem Weg verloren hat, der muss mit Kosten für die Neuausstellung rechnen.

THC-Grenz­wert: ADAC mit klarem Vorschlag

In der Diskussion hatte der ADAC betont, dass man "trotz geplanter Entkriminalisierung nicht bekifft Auto fahren" dürfe. Er forderte daher aus "Gründen der Verkehrssicherheit klare Regeln" und weist auf einige Punkte hin:

  • Losgelöst müssten Cannabis-Erwerb und -Besitz von der Verkehrsteilnahme unter Drogen sein. Tenor: "Mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden."
  • Cannabis-Konsum verändere die Wahrnehmung und beeinflusse das Reaktionsvermögen negativ. Unerfahrene Nutzer seien "sich dieser Gefahr womöglich nicht ausreichend bewusst".
  • Über die Risiken müsse intensiv aufgeklärt werden. "Dabei ist auch ausreichend darüber zu informieren, dass das Fahren unter Drogen strafbar bleibt."

Markus Schäpe, Leiter der ADAC-Rechtsabteilung, sagte dazu: "Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert." Daher sei man dafür, die gültigen Regeln für Fahranfänger beizubehalten. Das bedeutet, für sie sollten auch weiterhin ab 1 Nanogramm Strafen folgen. Für alle anderen Fahrer sollte ein Grenzwert gelten, "ab dem die Verkehrssicherheit erwartbar schlechter wird".

Übrigens: Wer sich die Freude am Fahren nicht nehmen lassen möchte und auf ist, eine sehenswerte Runde zu drehen, sollte sich die sieben schönsten Panorama-Straßen mit dem Auto anschauen. Aber auch dort gilt: Wer sich mit dem Handy am Steuer erwischen lässt oder zu schnell unterwegs ist, muss bezahlen.