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Gesundheitspolitik: Ermöglicht Krankenhausreform Verbund in Mannheim/Heidelberg?

Gesundheitspolitik

Ermöglicht Krankenhausreform Verbund in Mannheim/Heidelberg?

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    Das Universitätsklinikum in Mannheim macht hohe Verluste. (Archivbild)
    Das Universitätsklinikum in Mannheim macht hohe Verluste. (Archivbild) Foto: Uwe Anspach/dpa

    Die umstrittene Krankenhausreform könnte trotz eines Verbots des Bundeskartellamts den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg ermöglichen. Die Reform enthalte eine Gesetzesänderung, nach der im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis zum Jahr 2030 ohne kartellrechtliche Prüfung erlaubt seien, sofern das betroffene Bundesland dem Vorhaben aus krankenhausplanerischer Sicht zustimme, teilte das Wissenschaftsministerium in Stuttgart mit. Anders als geplant werde daher zunächst keine Ausnahme beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt.

    Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten streben einen Klinik-Verbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Auch darüber hinaus versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.

    Beratung im Bundesrat abwarten

    Das Kartellamt hatte nach monatelangen Prüfungen jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es etwa, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.

    Die Krankenhäuser reichten Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Entscheidung der Kartellwächter ein. Zudem wollte das Land quasi als Plan B eine sogenannte Ministererlaubnis des Bundeswirtschaftsministeriums für den Verbund beantragen. Doch das wird nun vorerst auf Eis gelegt: Mit der vom Bundestag Mitte Oktober verabschiedeten Fassung der Krankenhausreform könnte ein solcher Antrag möglicherweise entbehrlich sein, teilte eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums mit. Daher werde die Beratung im Bundesrat in drei Wochen abgewartet. «Sollte am 22. November absehbar werden, dass sich die Gesetzgebung verzögert, soll der Antrag auf Ministererlaubnis eingereicht werden.»

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