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Gesundheit: Umstellung beim Kinderkrankengeld: Was ändert sich 2024 für Eltern?

Gesundheit

Umstellung beim Kinderkrankengeld: Was ändert sich 2024 für Eltern?

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    Die Zahl der Kinderkrankentage soll 2024 bei 15 Tagen pro Kind und Elternteil liegen.
    Die Zahl der Kinderkrankentage soll 2024 bei 15 Tagen pro Kind und Elternteil liegen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Husten, Schnupfen, Grippe: Wenn Kinder krank werden, können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen und erhalten von der Krankenkasse das sogenannte Kinderkrankengeld. Doch 2024 kommt auf Eltern eine große Umstellung beim

    Was ist das Kinderkrankengeld?

    Wer gesetzlich versichert ist, kann sich von der Arbeit freistellen lassen, wenn sein Kind krank wird. Einzige Voraussetzung laut dem Bundesministerium für Gesundheit: Das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein. Die Krankenkasse zahlt dann für jeden verpassten Arbeitstag Kinderkrankengeld. In der Regel: 90 Prozent des Nettoverdiensts.

    Kinderkrankengeld 2024: Die Corona-Sonderreglung endet

    Eltern profitieren bisher beim Kinderkrankgengeld von einer Corona-Sonderregelung und können an deutlich mehr Tagen Kinderkrankengeld beantragen als vor der Pandemie und zwar an 30 Tagen pro Kind und Elternteil. Zum Vergleich: Vor der Pandemie waren es 10 Tage pro Kind und Elternteil.

    Allerdings endet die Corona-Sonderregelung laut der dpa 2024. Aber es gibt eine gute Nachricht: Die Zahl der Kinderkrankentage fällt nicht auf das Vor-Corona-Niveau.

    Kinderkrankengeld 2024: Das ändert sich

    Laut der dpa soll die Zahl der Kinderkrankentage 2024 und 2025 bei 15 Tagen pro Kind und Elternteil liegen. Immerhin: 5 Tage mehr als vor der Corona-Sonderregelung. Für Alleinerziehenden sollen es 30 Tage pro Kind sein. Für die Erhöhung der Kinderkrankentage 2024 und 2025 hat ein neues Gesetz bereits den Bundestag passiert. Der Bundesrat muss dem allerdings noch zustimmen.

    Übrigens: Wer Krankengeld beziehen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen.

    Kinderkrankengeld 2024: Arztbesuch soll erst ab dem vierten Tag notwendig sein

    Bisher müssen Eltern mit ihren Kindern am ersten Krankheitstag zum Arzt, wenn sie Kinderkrankengeld beantragen wollen. Doch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat jetzt gegenüber der Bild am Sonntag erklärt, dass das unsinnige Bürokratie sei und versprochen: "Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen." Ein Arztbesuch, erklärte Lauterbach weiter, soll erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig sein: "Wir können Eltern da vertrauen."

    Ab wann genau die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar. Geht es nach Lauterbach "am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison".

    Kinder- und Jugendärzte von Lauterbachs Plan nicht vollends überzeugt

    Doch es gibt auch Kritik an Lauterbachs Plan. Laut der dpa hat Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, gegenüber der Funke Mediengruppe erklärt, dass der Schritt in die richtige Richtung gehe. Doch grundsätzlich wollen die Ärzte von solchen Attestierungspflichten befreit werden. Denn die jeweilige Begründung der Eltern für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage sei für die Ärzte oftmals schlichtweg nicht überprüfbar.

    Übrigens: Wer seine Krankenkasse wechselt, kann mit unter Geld sparen.

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