Die frühere Partnerin von Jérôme Boateng hatte ihn im Oktober 2018 angezeigt. Er soll sie in einem gemeinsamen Urlaub in der Karibik geschlagen haben. Gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler war dann Anklage wegen Körperverletzung erhoben worden. Boateng bestritt die Vorwürfe. Nun ist am Landgericht München I das Urteil verkündet worden.
Boateng wird im Prozess wegen Vorwurf der Körperverletzung verwarnt
Boateng erhielt eine Verwarnung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und eine Geldstrafe unter Vorbehalt. Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt bedeutet, dass die Strafe nicht vollstreckt wird, solange die betreffende Person innerhalb einer Bewährungszeit keine weiteren Straftaten begeht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Die Verteidigung des 35-Jährigen hingegen erbat eine „moderate Geldstrafe“ oder eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Der Anwalt stellte die Situation so dar, dass die Verletzungen von beiden Seiten ausgegangen seien. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen. Sie habe den Fußballspieler an der Lippe verletzt. Es sei ein „David-gegen-Goliath-Kampf“ gewesen, meinte hingegen die Anwältin der Ex-Freundin. Sie warf Boateng mangelndes Unrechtsbewusstsein vor.
Vor Gericht trat die Frau als Nebenklägerin auf. Sie berichtete, dass Boateng bei einem Kartenspiel wütend geworden sei und ein Windlicht sowie eine Kühltasche nach ihr geworfen habe. Er habe geschrien und Beleidigungen von sich gegeben. „Ich hab’ geweint, richtig doll, ich hab’ mich auch erschrocken“, sagte sie. Am späteren Abend soll der Fußballspieler sie geschlagen, an den Haaren gezerrt und angespuckt haben.
Landgericht München I verkündet Urteil gegen Jérôme Boateng im vierten Verfahren
Mehrmals war der Fall vor Gericht neu verhandelt worden. In einem ersten Verfahren war Boateng im Jahr 2021 vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von insgesamt 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. 2022 folgte dann ein Prozess in zweiter Instanz vor dem Landgericht München I . Das Urteil sah eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung vor. Doch aufgrund von Rechtsfehlern hielt der Richterspruch nicht stand. Das Bayerische Oberste Landesgericht erklärte das Gerichtsurteil für ungültig. Deshalb war der Fall zuletzt nun erneut vor dem Landgericht München I verhandelt worden.
Jérôme Boateng und seine Ex-Partnerin sind Eltern von Zwillingstöchtern. Der Fußballspieler ist inzwischen beim Linzer ASK in Österreich unter Vertrag. Der Transfer war von viel Kritik in den sozialen Netzwerken begleitet worden. (mit dpa)
Meine Frage wäre.. bekommt Boateng seine Kinder überhaupt zu sehen.. oder darf er nur zahlen.. Ich glaube dass beide Elternteile nicht ganz normal ticken.... ich hoffe den Kindern geht es dabei gut..
In Promi-Ehen ist es wohl auch so wie im richtigem Leben. Nur die Urteile sind unverständlich milde. Wüsste man nicht wer der hals-tätowierte ist, könnte man ihn für einen Insassen halten der grad frisch geduscht wurde und vom Gefängnisfriseur kommt.
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