Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Gendern in Schule & Verwaltung: Regeln der Bundesländer

Gendern

In welchen Bundesländern gilt ein Verbot für Sternchen und Co.?

    • |
    In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zu geschlechtsneutralen Schreibweise in Schule und Verwaltung.
    In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zu geschlechtsneutralen Schreibweise in Schule und Verwaltung. Foto: Gregor Bauernfeind, dpa (Symbolbild)

    Das sorgte für Aufsehen in einer sowieso schon kontroversen Debatte: Das bayerische Kabinett hat an Schulen, Universitäten und Behörden geschlechtersensible Sprache ausdrücklich verboten. Das bedeutet: Schreibweisen mit Binnen-I, Gendersternchen, Doppelpunkt oder Mediopunkt sind im gesamten dienstlichen Schriftverkehr unzulässig. Die Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaates Bayern (AGO) wird nun abgeändert. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte: "Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein." Ein Genderverbot bezwecke, "Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten". Herrmann sagte, dass es sich beim Gendern um eine ideologisch geprägte Sprache handele, die mit einer exkludierenden Wirkung einhergehe.

    Doch wie ist die Situation eigentlich in anderen Bundesländern? Ein Überblick über die Vorgaben zu geschlechtsgerechten Schreibweisen in Verwaltung und Schule in Deutschland.

    In diesen Bundesländern gilt ein Verbot für Gender-Zeichen in der Schule

    • Bayern: Schreibweisen mit Binnen-I, Gendersternchen, Doppelpunkt oder Mediopunkt sind nicht erlaubt.
    • Sachsen: In sächsischen Schulen sind Gendersternchen und Binnen-I verboten.
    • Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt sind Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Sternchen und Co. im schulischen Kontext wie in Sachsen verboten.
    • Schleswig-Holstein: Ende 2021 gab es einen Erlass des Kultusministeriums in Schleswig-Holstein, der festlegt, dass Sonderzeichen in der Wortmitte als Fehler und bei Wiederholung als Folgefehler bei Hausarbeiten, Schulaufgaben und Co. gelten.

    In diesen Ländern gibt es Regelungen mit Sonderzeichen zum Gendern

    • Saarland: Im Saarland ist es im schulischen Kontext erlaubt, einen Doppelpunkt zum Gendern im Wortinneren zu verwenden. Auch in der Außenkommunikation von Behörden ist das Sonderzeichen gestattet.
    • Bremen: In Bremen gilt dieselbe Regelung.
    • Baden-Württemberg: Das Kabinett hat mit einem Beschluss klargestellt, dass die Landesverwaltung im förmlichen Schriftverkehr keine Genderzeichen benutzen darf.

    In neun Bundesländern gibt es keine Vorgaben zum Gendern mit Sonderzeichen

    • Berlin: Der Umgang mit geschlechtergerechter Sprache in Berlin ist in der Regelung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO) geregelt. Ein Leitfaden soll bei der Umsetzung im behördlichen Alltag helfen. Darin wird beispielsweise empfohlen, geschlechtsneutrale Begriffe wie etwa "Lehrkraft" anstelle von "Lehrerin" oder "Lehrer" oder Paarformen wie "Lehrerinnen und Lehrer" zu verwenden.
    • Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es im Justizwesen keine explizite Regelung zu Sonderzeichen im Wortinneren. Das erklärte ein Sprecher des Justizministeriums Anfang 2023. Man setze auf Paarformen und neutrale Sammelbegriffe. Auch im "Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Amts- und Rechtsprache" des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist von keinen Sonderzeichen die Rede.
    • Niedersachsen: Dort würde die Entwicklung von geschlechtergerechten Schreibweisen beobachtet, teilten Ministerien gegenüber dem RND mit.
    • Rheinland-Pfalz: An Schulen soll in schriftlichen Arbeiten nicht gegendert werden. Im Amtlichen Regelwerk ist das Gendern aber noch kein Thema.
    • Hamburg: Vorgaben oder Verbote zu dem Umgang mit Sonderzeichen gibt es hier nicht. In Hamburg läuft aktuell die Petition "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung", mit der einige Bürgerinnen und Bürger Unterschriften für ein Verbot sammeln wollen.
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden