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Geimpfte und Ungeimpfte: Genesenenstatus: Wie lange gelte ich als genesen? RKI ändert Gültigkeit erneut

Geimpfte und Ungeimpfte

Genesenenstatus: Wie lange gelte ich als genesen? RKI ändert Gültigkeit erneut

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    Wie lange gilt der Genesenenstatus - drei oder sechs Monate? Das RKI hat die Dauer nun noch einmal konkretisiert.
    Wie lange gilt der Genesenenstatus - drei oder sechs Monate? Das RKI hat die Dauer nun noch einmal konkretisiert. Foto: dpa-Archiv

    Zuletzt sorgte das Robert Koch-Institut für viel Wirbel, weil der Genesenenstatus kurzfristig von sechs auf drei Monate verkürzt wurde. Jetzt gab es erneut eine Änderung zum Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion, die die Ungeimpften betrifft - was allerdings nichts an der Gültigkeit ändert.

    Entscheidung im Januar: Genesenenstatus nur noch drei Monate gültig

    In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer RKI-Vorgaben auf eine Zeitspanne von höchstens 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor hatten die Betroffenen ein halbes Jahr lang den Status. Die Entscheidung hatte teilweise heftige Kritik ausgelöst, Millionen Deutsche waren davon betroffen.

    Aktuelle Ergänzung: Verkürzter Genesenenstatus betrifft Ungeimpfte

    Nach der vielen Kritik, hat das RKI seine Empfehlung jetzt noch einmal ergänzt: Der verkürzte Genesenenstatus gilt nur für Ungeimpfte. "Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen", heißt es auf der Internetseite des RKI.

    Der Genesenenstatus von Ungeimpften endet also nach 90 Tagen. Was allerdings für Verwirrung sorgt: Totz der Verkürzung des Genesenen-Status können Betroffene aus technischen Gründen digitale Zertifikate erhalten, die sechs Monate lang gültig sind. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der Bild-Zeitung.

    Gilt der Genesenenstatus für Geimpfte dann sechs Monate?

    Gelten also geimpfte Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, nun sechs Monate als genesen? Nein, stellt eine Sprecherin der bayerischen Ministeriums auf Anfrage unserer Redaktion klar. Mit der Ergänzung des RKI "ist keine inhaltliche Änderung und damit auch keine Anhebung der Geltungsdauer des Genesenenstatus auf sechs Monate verbunden".

    Der Status als „Genesener“ betrifft nur Personen, die ungeimpft sind (weder vor noch nach der Infektion eine Impfstoffdosis erhalten haben). Die Sprecherin ergänzt allerdings: "Zur Frage nach der Gültigkeit von Genesenennachweisen mindestens einmal geimpfter Personen äußert sich das RKI nicht."

    Geimpft und dann genesen - was gilt?

    Was gilt dann also für Personen, die beispielsweise einmal geimpft und dann genesen sind? "Personen, die genesen sind und zusätzlich (mindestens) eine Impfstoffdosis erhalten haben, gelten als vollständig geimpft", heißt es von der Staatsregierung. Die Kombiniation geimpft-genesen bzw. genesen-geimpft wird auch als "grundimmunisiert" bezeichnet.

    Und gilt dieser Status auch nur für einen bestimmten Zeitraum? Nein. "Nach den aktuellen Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts ist derImpfstatus weder in der Konstellation „geimpft-geimpft“ noch in den Konstellationen „geimpft-genesen“ oder „genesen-geimpft“ derzeit zeitlich befristet", so die Sprecherin.

    Wer in Bayern doppelt geimpft und genesen ist, gilt nach überstandener Corona-Infektion sogar als geboostert. Auch der Status "geboostert" ist "derzeit zeitlich nicht befristet", heißt es von der Staatsregierung. Aber: Ob man in der Kombi geimpft-geimpft-genesen als geboostert gilt, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

    Erneute Änderung sorgt für Kritik

    Dass der Genesenenstatus erneut eigenmächtig vom RKI angepasst wurde, sorg wieder für Kritik. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sagte in einer Pressekonferenz zu Corona-Lockerungen für den Freistaat, dass es da an einer Führung der Bundesregierung fehle. "Das ist kaum darstellbar, wenn eine Behörde einseitig solche Entscheidungen trifft", kritisiert Söder.

    Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat das RKI jetzt auch entmachten und wird künftig selbst über den Geimpften und Genesenen-Status entscheiden. "Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden", sagte Lauterbach der Bild. Sonst trage er die politische Verantwortung für das Handeln anderer, so der Gesundheitsminister weiter. So wurde es auch in der Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch beschlossen: Festlegungen zum Genesenenstatus werden nicht mehr an das RKI delegiert.

    Gericht in Ansbach und Berlin: Verkürzung von Genesenenstatus rechtswidrig

    Vergangene Woche hatte bereits ein Gericht in Bayern die RKI-Regelung kassiert: Die Verkürzung des Genesenenstatus war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Ansbach in der jetzigen Form nicht zulässig.

    Und das bestätigte jetzt auch das Verwaltungsgericht Berlin. In einem Eilverfahren wurde entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig ist, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Über die Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte der Sprecher.

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