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GEG-Änderung: Heizungsgesetz: Diese wichtige Ausnahme fällt weg

GEG-Änderung

Heizungsgesetz: Diese wichtige Ausnahme fällt weg

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    Mit dem Heizungsgesetz müssen viele Anlagen ausgetauscht werden. Dabei fällt jetzt eine wichtige Ausnahme weg.
    Mit dem Heizungsgesetz müssen viele Anlagen ausgetauscht werden. Dabei fällt jetzt eine wichtige Ausnahme weg. Foto: Jan Woitas, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Der Gesetzesentwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder "Heizungsgesetz" hatte ursprünglich einige Ausnahmeregelungen beinhaltet. Durch diese sollte nicht automatisch jeder Haushalt verpflichtet werden, im Havariefall einer Öl- oder Gasheizung auf ein System, das zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, umzusteigen. Eine wichtige Ausnahme hat die Ampel-Koalition jetzt aber offenbar aus dem

    Welche Ausnahme das ist, wer von der Änderung betroffen ist und was dies bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Heizungsgesetz: Änderung des GEG - Diese wichtige Ausnahme fällt jetzt weg

    Der Druck auf die Ampel-Koalition wächst, während das Ringen um das Heizungsgesetz weiter andauert. Besonders zwischen der FDP und den Grünen hatte es zuletzt wegen des GEG gekracht bis sich die beteiligten Parteien auf einen Kompromiss im Heizungsstreit einigten. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sei aber bis voraussichtlich Freitagabend (30. Juni) nicht klar, was in dem etwa 180-seitigen-Gesetzesentwurftext für die GEG-Novelle stehen werde. Die Agentur bezieht sich dabei auf ein phoenix-Interview mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der beim Bundesverfassungsgericht gar einen Eilantrag gegen das Gesetz gestellt hatte.

    Eine geplante Ausnahmeregelung wird es nach jetzigem Stand nicht in das neue Gebäudeenergiegesetz schaffen. Dabei handelt es sich um die Sonderregelung für über 80-Jährige. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf des GEG war geplant, dass selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, im Havariefall - also wenn eine kaputte Öl- oder Gasheizung nicht mehr repariert werden kann - von der Pflicht entbunden sind, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Die Regelung wurde nach dpa-Informationen nach einem langen Ringen zwischen SPD, Grünen und der FDP aus dem Entwurf entfernt.

    Übrigens: Bei der Änderung des GEG wurde bereits das Verbot von Öl- und Gasheizungen aufgweicht. Dennoch fragen sich viele Menschen, ob es sich überhaupt noch lohnt, jetzt noch eine neue Ölheizung einzubauen. Zu den umweltfreundlichen Alternativen einer Ölheizung zählt die Wärmepumpe

    GEG-Änderung: Ausnahme für über 80-Jährige fällt weg - Das sind die Gründe

    Zum Grund für den Wegfall der Regelung äußerte sich FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad: "Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar." Wie mehrere Medien bereits im Vorfeld mutmaßten und die Juristen von juraforum.de in einem Beitrag bestätigten, könnte eine solche Ausnahme für Menschen über 80 Jahre nämlich gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1., 3 des Grundgesetzes verstoßen und jüngere Menschen benachteiligen. Dies wäre der Fall, wenn keine ausreichende Begründung für die gewählte Altersgrenze vorliegt und die Regelung als unverhältnismäßig angesehen wird. Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit seien in diesem speziellen Fall strittig, schrieb die Redaktion.

    Konrad fügte in ihrem Statement gegenüber der dpa an: "Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen." Man wolle durch eine grundlegende Änderung des Gesetzes dafür sorgen, dass Klimaschutz im Gebäudebereich "wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgeglichen" erreicht werde.

    Um dies zu ermöglichen, wolle man laut Andreas Audretsch (Grüne) den Einkommensbonus in der Förderung des Heizungsgesetzes nutzen, der für alle mit kleinen bis mittleren Einkommen reiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition. "Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen - darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten", erklärte Audretsch. Weiterhin bliebe unabhängig vom Alter auch die Härtefallklausel im neuen GEG erhalten.

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