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Fristlose Kündigung nach Todesdrohung - Darum ist sie rechtens

Bauen und Wohnen

Urteil: Vermieter darf nach Todesdrohung fristlos kündigen

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    Eine fristlose Kündigung ist rechtens, wenn zuvor eine Todesdrohung gegen einen Vermieter ausgesprochen wurde.
    Eine fristlose Kündigung ist rechtens, wenn zuvor eine Todesdrohung gegen einen Vermieter ausgesprochen wurde. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

    Das Thema fristlose Kündigung ist ein viel diskutiertes Element im Mietrecht. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hanau stellt jetzt einen neuen Präzedenzfall dar, bei dem auf die Todesdrohung eines Mieters eine fristlose

    Was es mit dem Fall auf sich hat, und was er für das Thema fristlose Kündigung bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Miete: Fristlose Kündigung nach Todesdrohung

    Ein Urteil aus Hanau hat jüngst bestätigt, dass eine Todesdrohung des Mieters während eines Streits eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigt. Das gilt auch dann, wenn ein Dritter dazu aufgefordert wird, ein Messer zu holen. Ob das Messer tatsächlich benutzt wird, ist dabei unerheblich, teilte das Gericht in seiner Urteilsverkündung (Az.: 34 C 80/22) mit.

    Die fristlose Kündigung, um die es in dem Rechtsstreit ging, erfolgte im Kontext eines langanhaltenden Streits über die Nutzung eines Gartens über die beide Parteien unterschiedliche Angaben machten. Wie der Spiegel berichtet, kündigte die Vermieterin im Laufe eines Streits das Mietverhältnis fristlos und erhob Klage gegen den Mieter und seine Mitbewohnerin auf Räumung der Wohnung und Erstattung der Anwaltskosten.

    Übrigens: Für den Fall, dass ein Vermieter die Miete erhöhen will, gibt es klare Regeln. Auch die Miet-Nebenkosten dürfen nicht einfach so erhöht werden. In bestimmten Fällen ist es dem Mieter gestattet, eine Mietminderung vorzunehmen.

    Drohung durch Dritte - Mieter haftet dennoch

    Eine interessante Wendung in diesem Fall stellte die Rolle Mitbewohnerin des Mieters dar. Das Portal t-online.de berichtete, dass die Vermieterin angegeben hatte, dass die Mitbewohnerin im Laufe des Streits zu ihr gesagt habe, dass sie die Frau töten werde. Gleichzeitig forderte sie einen weiteren Beteiligten dazu auf, ihr ein Messer zu bringen, was dieser auch getan habe. Daraufhin sprach die Vermieterin die fristlose Kündigung aus.

    Das Gericht in Hanau stellte während des Verfahrens fest, dass es nicht darauf ankomme, dass die Tat nicht vom Mieter selbst, sondern von seiner Mitbewohnerin begangen wurde. Der Mieter müsse sich das Fehlverhalten seiner Mitbewohnerin zurechnen lassen, daher hafte er auch für die Anwaltskosten.

    Wer seinerseits als Mieter das Mietverhältnis kündigen will, muss einige Formalitäten beachten. Bei der Kündigung des Mietvertrags gelten beispielsweise besondere Fristen. Ist das Mietverhältnis beendet geht es zudem darum, wann die Mietkaution zurückgezahlt wird.

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