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Freispruch für Verdächtigen im Fall Maddie

Vermisstenfall

Freispruch für Verdächtigen im Fall Maddie

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    Verteidiger Friedrich Fülscher (rechts) hatte einen Freispruch für seinen Mandanten Christian B. gefordert.
    Verteidiger Friedrich Fülscher (rechts) hatte einen Freispruch für seinen Mandanten Christian B. gefordert. Foto: Michael Matthey/dpa Pool/dpa

    Der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. ist vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Der 47-jährige Deutsche bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. 

    Dem mehrfach vorbestraften 47-Jährigen wurden bei dem im Februar gestarteten Prozess drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen. Diese soll der Mann im Zeitraum zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben. Zudem stand Christian B. unter Mordverdacht bei dem Fall der 2007 aus einem portugiesischen Ferienhaus verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann. Dieser Fall war jedoch nicht offiziell Gegenstand des Verfahrens.

    Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft und Sicherheitsverwahrung gefordert

    Im Verlauf des Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung plädiert. In die Sicherheitsverwahrung kommen Menschen, die nach langjähriger Haftstrafe etwa wegen Mordes oder Sexualdelikten noch immer als gefährlich gelten. In ihrem Schlussvortrag am Montag hatte die Verteidigung hingegen einen Freispruch gefordert. Das Landgericht Braunschweig sprach den 47-Jährigen am Dienstagvormittag schließlich frei. Für eine Verurteilung fehlten laut der Vorsitzenden Richterin Beweise.

    Dennoch kommt der Mann noch nicht frei: Bis 2025 verbüßt er noch eine siebenjährige Gefängnisstrafe. Diese hatte er wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen ebenfalls vom Landgericht Braunschweig erhalten. Das Gericht ist hierfür zuständig, weil der 47-Jährige in Braunschweig seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte. (mit dpa)

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