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Flugzeugabschuss: MH17-Urteil: Dreimal Lebenslang, einmal Freispruch

Flugzeugabschuss

MH17-Urteil: Dreimal Lebenslang, einmal Freispruch

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    Anwälte und Kläger fordern Gerechtigkeit für die 298 Opfer der abgeschossenen MH17.
    Anwälte und Kläger fordern Gerechtigkeit für die 298 Opfer der abgeschossenen MH17. Foto: Peter Dejong/AP Pool, dpa

    Drei Angeklagte wurden schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein vierter Angeklager wurde freigesprochen. Das Gericht verkündete das Urteil am Donnerstag in Abwesenheit der Angeklagten. Die Anklage hatte vier Mal lebenslange Haft gefordert.

    Die drei Russen und ein Ukrainer waren hochrangige prorussische Separatisten in der Ostukraine. Sie sollen die Rakete besorgt haben, mit der die Maschine abgeschossen wurde. Möglicherweise war es ein Irrtum und sie wollten ein ukrainische Militärflugzeug treffen.

    Urteil zu Flug MH17: Verurteilte sollen in Russland sein

    Zu den Gerichtsverhandlungen waren die vier Verurteilten nie erschienen. Nur einer von ihnen, der Russe Oleg Pulatov, hatte sich verteidigen lassen. Er hatte in einer Videobotschaft vor Gericht jegliche Schuld zurückgewiesen. Die Verteidigung kritisierte die Anklage als einseitig und erklärte, dass die Beweise für den Einsatz der Buk-Rakete und die Schuld ihres Mandanten nicht ausreichten.

    Alle vier sollen in Russland sein.

    Flug MH17: Das ist am 17. Juli 2014 passiert

    Die Boeing 777 der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH17 war am 17. Juli 2014 mittags vom Amsterdamer Flughafen Schiphol mit dem Ziel Kuala Lumpur abgehoben. Keine drei Stunden später war die Maschine explodiert. Alle 298 Menschen an Bord waren tot. In gut 10.000 Kilometer Höhe über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine war um 15.20 Uhr an der linken Seite des Cockpits eine Rakete explodiert. (mit dpa)

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