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Finanzen: Kindergrundsicherung: Wer bekommt sie?

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Kindergrundsicherung: Wer bekommt sie?

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    Kindergrundsicherung soll kommen: Vor allem von Armut bedrohte Familien stehen im Fokus.
    Kindergrundsicherung soll kommen: Vor allem von Armut bedrohte Familien stehen im Fokus. Foto: Sebastian Christoph Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Innerhalb der Bundesregierung wird über viele Themen gestritten. Da macht auch die Kindergrundsicherung keine Ausnahme. Für Familienministerin Lisa Paus (Grüne) ist sie ein Prestigeprojekt, Finanzminister Christian Lindner (FDP) sorgte mit Blick auf den Haushalt bereits im Vorfeld für eine deutliche Abspeckung. Die Liberalen fremdeln aber auch aus anderen Gründen mit den Plänen.

    Nun geht es darum, wie das zur Verfügung stehende Geld eingesetzt werden soll. Ob die Kindersicherung überhaupt noch in dieser Legislaturperiode kommt, ist noch nicht klar. In diesem Artikel geht es darum, wer überhaupt Anspruch auf die Kindergrundsicherung hätte.

    Kindergrundsicherung: Was steckt dahinter?

    Mit der Kindergrundsicherung soll die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden. Das Familienministerium will ein engmaschiges Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien knüpfen, Kinder vor Armut schützen, ihnen ein sorgenfreies Aufwachsen ermöglichen und bessere Chancen für den Start ins Leben schaffen sowie verdeckte Armut in Deutschland bekämpfen.

    Im Vordergrund steht daher, mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf zu erreichen als bisher. Demnach sollen 5,6 Millionen Kinder den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung in Anspruch nehmen können.

    Es handelt sich um eine zentrale Leistung für alle Kinder. In der Kindergrundsicherung werden bestehende Leistungen wie das Kindergeld, der Regelbedarf für Kinder, der Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes zusammengefasst.

    Die Kindergrundsicherung setzt sich aus dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag zusammen. Der

    Kindergrundsicherung: Wer bekommt sie?

    Da wie erwähnt das bisherige Kindergeld künftig auch in der Kindergrundsicherung aufgehen soll, haben letztlich alle Familien mit Kindern Anspruch darauf. Der Kindergarantiebetrag steht allen Minderjährigen zu.

    Der Fokus liegt aber eben auf den Kindern, deren Familien von Armut bedroht sind. Wie das Familienministerium informiert, gibt es in Deutschland etwa 2,9 Millionen Minderjährige, die armutsgefährdet sind.

    Mit dem Kinderzusatzbetrag sollen auch kindergeldberechtigte Kinder zwischen 18 und 24 Jahren erreicht werden, die bei ihren Eltern leben. Deren Zahl wird mit 800.000 angegeben. Hinzu kommen 1,9 Millionen Kinder im Bürgergeldbezug, womit insgesamt wie schon erwähnt 5,6 Millionen Kinder berechtigt sind, den Kinderzusatzbetrag zu erhalten.

    Unterstützt werden auch Kinder aus Familien mit sehr geringen Einkommen. Diese können zwar ihr eigenes und Teile des Existenzminimums ihres Kindes aus eigener Kraft sichern und haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Allerdings befinden sie sich laut dem Paus-Haus "aufgrund der aktuellen hohen Preissteigerungen oder wenn plötzlich hohe Kosten für Schulmaterialien oder Klassenfahrten anfallen, finanziell in einer Notlage".

    Wichtig sei aber auch, dass es sich für die Eltern weiterhin lohne zu arbeiten. Daher verringert sich der Kinderzusatzbetrag mit steigendem Einkommen behutsam. Er fällt auch an der Armutsrisikogrenze nicht weg, sondern läuft gleichmäßig aus. Die Kinder werden somit auch kurz oberhalb der Armutsrisikogrenze erreicht.

    Auf jeden Fall sollen sowohl Kindergarantiebetrag als auch Kinderzusatzbetrag einen Antrag voraussetzen, weil beide Leistungen das Existenzminimum des Kindes sichern sollen. Da die Höhe der Leistung im Einzelfall und bedarfsgerecht berechnet werden soll, müssen Informationen abgefragt werden, die den Behörden nicht vorliegen.

    Profitieren werden laut Familienministerium besonders Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher den Kinderzuschlag beziehen. Demnach erhalten die 14- bis 17-Jährigen unter ihnen mit der Kindergrundsicherung voraussichtlich 60 Euro mehr, bei den 18- bis 24-Jährigen werden es voraussichtlich 42 Euro mehr sein.

    Außerdem werde die Rechtsposition der jungen Erwachsenen gestärkt. Für den neuen Kindergarantiebetrag sollen Volljährige künftig einen eigenen Auszahlungsanspruch genießen.

    Als Profiteure werden auch Kinder von Alleinerziehenden und in Patchworkfamilien genannt, die vormals Bürgergeld bezogen haben. Da jedem Mitglied einer Familiengemeinschaft das Recht zustehen soll, den Kinderzusatzbeitrag für die Kinder zu beantragen und entgegenzunehmen, ist dies künftig auch bei Patchworkfamilien durch einen Elternteil möglich.

    Es wird bei der Kindergrundsicherung nicht nach der Nationalität der betroffenen Kinder unterschieden, stellt das Familienministerium fest.

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