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Finanzen: Bürgergeld nach Studium: Oder gibt es einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Finanzen

Bürgergeld nach Studium: Oder gibt es einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

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    Jobsuche schon im Hörsaal: Viele Studenten kommen nach dem Uni-Abschluss nicht direkt auf dem Arbeitsmarkt unter.
    Jobsuche schon im Hörsaal: Viele Studenten kommen nach dem Uni-Abschluss nicht direkt auf dem Arbeitsmarkt unter. Foto: Kai Remmers, dpa-tmn (Symbolbild)

    Nach abgeschlossenem Studium steht dem Start ins Berufsleben nichts mehr im Weg. Oder vielleicht doch? Auch wenn in einigen Branchen Fachkräftemangel herrscht, findet längst nicht jeder Uni-Absolvent direkt einen Job.

    Da schon das Studenten-Leben am Inhalt des Portemonnaies nagt, stellt sich dann die Frage: Welche finanzielle Unterstützung bietet der Staat, wenn sich ein Bürger direkt nach dem Uni-Abschluss arbeitslos melden muss?

    Gibt es in diesem Fall Bürgergeld? Oder besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

    Bürgergeld und Arbeitslosengeld 1: Was ist der Unterschied?

    Beim zum Januar 2023 eingeführten Bürgergeld handelt es sich im Grunde um den Nachfolger von Arbeitslosengeld 2 (ALG II), das im Volksmund besser unter dem Namen Hartz IV bekannt war. Über die Unterschiede zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld 1 informiert die Bundesagentur für Arbeit. 

    So gibt es bestimmte Voraussetzungen, um überhaupt Bürgergeld beziehen zu können. Dabei wird auch auf das Einkommen und das Vermögen geschaut.

    Das Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Grundlage für das Bürgergeld – hier auch zur Grundsicherung für Arbeitsuchende erklärt – bilden dagegen Steuergelder.

    Zudem richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes hauptsächlich nach dem letzten, durchschnittlichen Arbeitsentgelt des Beziehers. Dagegen setzt sich das Bürgergeld aus einem festgelegten Regelbedarf anhand der Lebenssituation sowie Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen. Hier übernimmt das Jobcenter "grundsätzlich nur in angemessener Höhe" die Kosten für den Wohnraum. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Bürgergeld-Bezieher "weitere finanzielle Hilfen für sogenannte Mehrbedarfe".

    Bürgergeld ist im Grunde immer eine Option, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist. Allerdings weist die Bundesagentur für Arbeit darauf hin, dass sich das Bürgergeld in solchen Fällen nicht automatisch an das Arbeitslosengeld anschließt. Es muss immer zunächst ein Antrag auf den ALG-II-Nachfolger gestellt werden, dies geht online oder auch schriftlich.

    Nach Studium: Anspruch auf Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 1?

    Auch nach absolviertem Studium stellt sich oft zunächst die Frage: Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 1?

    Um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben, muss laut Bundesagentur für Arbeit die "sogenannte Anwartschaftszeit" erfüllt werden. Hierfür müsste der Bürger in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens zwölf Monate pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein.

    Diese versicherungspflichtigen Zeiten werden demnach in der Regel "in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt". Außerdem gilt, dass "die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraums zusammengerechnet" werden.

    Für die Anwartschaftszeit werden auch Zeiten angerechnet, in denen die Person:

    • freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert war (etwa während einer Selbständigkeit)
    • ein Kind erzogen hat (bis zum 3. Lebensjahr)
    • Krankengeld erhalten hat
    • freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet hat

    Trifft dies nicht zu, was im Falle von Uni-Absolventen die Regel sein dürfte, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. So sagt auch Christian Ludwig, Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, im Gespräch mit unserer Redaktion: "Um Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen Bedingungen vorliegen. Dazu gehört unter anderem, dass man eingezahlt hat in die Versicherungskasse. Wenn das nicht der Fall ist, hat man keine Ansprüche und kann beim Jobcenter Leistungen nach dem SGB II beantragen, also Bürgergeld."

    Auf der Suche nach einem Job greift die Bundesagentur für Arbeit aber auch auf anderem Weg finanziell unter die Arme. "Es gibt auch Fördermöglichkeiten bei der Agentur, zum Beispiel, dass man bei Bewerbungskosten unterstützt werden kann, oder bei Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen", betont Ludwig.

    Wird bei ALG 1 eigentlich die Miete übernommen?

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