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Ab wann darf man Feuerwerk zünden?

Silvester

Ab wann darf man Feuerwerk zünden?

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    Raketen dürfen nur 48 Stunden rund um die Silvesternacht gezündet werden.
    Raketen dürfen nur 48 Stunden rund um die Silvesternacht gezündet werden. Foto: Christophe Gateau, dpa (Symbolbild)

    Der Verkaufsstart für Feuerwerkskörper ist in Deutschland gesetzlich geregelt und startet immer drei Werktage vor dem 31. Dezember. Was viele nicht wissen: Obwohl man Feuerwerk in Deutschland teilweise schon ab dem 28. Dezember kaufen kann, darf man es erst später zünden. 

    Feuerwerk: Ab wann dürfen Raketen gezündet werden?

    Laut dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) dürfen Feuerwerkskörper nur an Silvester und Neujahr, also am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Das ist im Sprengstoffgesetz (SprengG) auf Bundesebene festgehalten. Wer Raketen außerhalb dieser 48 Stunden zündet, riskiert hohe Bußgelder. Städte und Gemeinden können zusätzlich Einschränkungen bezüglich der Uhrzeiten oder Verbotszonen festlegen, in denen gar keine Raketen gezündet werden dürfen.

    Wer Feuerwerkskörper der Kategorie F2 zu Feierlichkeit wie Hochzeiten oder runde Geburtstage zünden will, muss sich laut dem BMI mindestens zwei Wochen vor dem Termin eine offizielle Erlaubnis der Behörden einholen. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 - dazu zählen Wunderkerzen und kleine Tischfeuerwerke - dürfen das ganze Jahr über abgebrannt werden.

    Ab wann Feuerwerk gezündet werden darf, hängt vom Verletzungsrisiko ab

    Im Sprengstoffgesetz sind Feuerwerkskörper je nach Verletzungsrisiko in vier Kategorien eingeteilt. Neben den Altersbeschränkungen gibt es auch verschiedene Zeiträume, in denen sie genutzt werden dürfen. Hier der Überblick:

    Kategorie F1:

    • Feuerwerkskörper mit einem geringen Lärmpegel und für die Verwendung in geschlossenen Räumen zugelassen.
    • Verkauf ab 12 Jahren zugelassen.
    • Darf das ganze Jahr verwendet werden.
    • Beispiele: Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, kleine Vulkane

    Kategorie F2:

    • Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht. Sie haben einen geringen Lärmpegel und können in einem abgegrenzten Bereich im Freien verwendet werden.
    • Verkauf ab 18 Jahren zugelassen.
    • Dürfen nur an drei Werktagen vor Silvester im Einzelhandel verkauft werden.
    • Dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar genehmigungsfrei abgebrannt werden.
    • Beispiele: Raketen, Batterien und Böller

    Kategorie F3:

    • Von Feuerwerkskörpern der Kategorie 3 geht eine mittlere Gefahr aus. Sie haben einen erhöhten Lärmpegel und sind für die Verwendung im Freien vorgesehen.
    • Verkauf ab 18 Jahren zugelassen.
    • Nur von Personen mit Erlaubnis oder Befähigungsschein nutzbar.
    • Mittelfeuerwerke

    Kategorie F4:

    • Feuerwerkskörper der Kategorie F4 haben laut Sprengstoffgesetz eine große Verletzungsgefahr. Sie dürfen nur von Fachpersonal gezündet werden.
    • Verkauf ab 21 Jahren zugelassen.
    • Nur von Personen mit Erlaubnis oder Befähigungsschein nutzbar.
    • Großfeuerwerke

    Wo dürfen keine Raketen gezündet werden?

    An Silvester sollten Sie sich immer bei den örtlichen Behörden erkundigen, ob bestimmte Verbotszonen festgelegt wurden, in denen keine Raketen und Böller gezündet werden dürfen. Laut dem BMI dürfen Feuerwerkskörper außerdem nicht an folgenden Orten abgebrannt werden:

    • Kirchen
    • Krankenhäuser
    • Kinder- und Altersheime
    • Reet- und Fachwerkhäuser
    • Kirchen
    • Krankenhäuser
    • Kinder- und Altersheime
    • Reet- und Fachwerkhäuser

    Auch in Bereichen mit großen Menschenansammlungen dürfen Feuerwerkskörper laut BMI nicht gezündet werden. 

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