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Alfons Schuhbeck muss in Haft: Urteil ist rechtskräftig

Fernsehkoch

Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung in Haft

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    Alfons Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
    Alfons Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Foto: Matthias Balk, dpa (Archivbild)

    Im Oktober 2022 wurde Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung vom Landgericht München I zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen legte der Fernseh-Koch Revision ein. Am Montag wurde bekannt: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnt seine Revision ab. Das Urteil ist somit rechtskräftig – Schuhbeck muss in Haft. 

    Wann er die Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt. 2,3 Millionen Euro hatte Schuhbeck an der Staatskasse vorbeigeschleust. Bei dieser Schadenhöhe ist keine Bewährungsstrafe mehr möglich.

    Bundesgerichtshof lehnt Revision von Alfons Schuhbeck ab

    Einzig einige Aspekte der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren", heißt es. 

    Das Landgericht habe entsprechend der bisherigen Bundesgerichtshof-Rechtsprechung entschieden, dass die Steuerstraftaten schon vollendet waren, teilte der Gerichtshof in Karlsruhe mit. Bei der Strafzumessung habe es ebenfalls keine Rechtsfehler gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat keine Revision gegen das Urteil eingelegt.

    Urteil rechtskräftig: Schuhbeck muss für rund drei Jahre ins Gefängnis

    Schuhbecks Anwalt, Ali B. Norouzi, erklärte am Montag: "Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen." 

    Nach seiner Verurteilung Ende 2022 arbeitete der 74-jährige Schuhbeck weiter. Seine Lokale sind mittlerweile geschlossen. Wie es mit ihnen weitergeht, ist nach wie vor nicht bekannt. (mit dpa)

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