Die meisten Menschen drücken sich gerne davor: Steuererklärung. Dabei kann das eine Menge Geld bedeuten. Auch für Azubis kann sie sich lohnen. Mit ein paar Tricks, geht das auch gleich leichter von der Hand und Sie sparen bei der Steuererklärung Geld. Es gibt aber auch ein paar Fehler, die Sie nicht machen sollten, denn sonst springt am Ende doch nicht so viel Geld für Sie heraus. Alle Informationen finden Sie im Artikel.
Welche Fehler kann man bei der Steuererklärung machen?
Damit Sie so viel Geld wie möglich zurückbekommen, sollten laut Stiftung Warentest bei der Steuererklärung folgende Fehler nicht passieren:
- Unterhalt für volljährige Personen: Unterhaltszahlungen für berechtigte Personen wie Kinder, Eltern oder den anderen Elternteil des Kindes lassen sich grundsätzlich von der Steuer absetzen. Das ist auch für erwachsene Kinder möglich, die noch daheim wohnen oder studieren. Für Kinder über 25 kann im Jahr 2022 ein Betrag von maximal 10.347 Euro geltend gemacht werden. Dazu kommen noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.
- Handwerker-Anfahrt: Handwerksrechnungen schlagen oftmals zu Buche, aber mit der Steuererklärung kann ein Teil der Kosten wieder reingeholt werden. Auf die ausgewiesenen Lohnkosten, die aus der Rechnung hervorgehen, können 20 Prozent geltend gemacht werden. Dazu zählt beispielsweise die Anfahrtspauschale, die Verbrauchsmittelpauschale und die Entsorgung von Grüngut. Daher sollten Sie die Rechnungen vom Handwerker immer genau aufschlüsseln lassen, dann gut aufheben und nicht bar bezahlen.
- Arbeitszimmer: Wer 2022 einen Raum zum größten Teil zur beruflichen Ausübung genutzt hat, kann Miete und Nebenkosten anteilig absetzen. Beachtet werden muss, dass es sich dabei nicht um ein Durchgangszimmer handeln darf. Außerdem muss der dieser Raum bei der Arbeit der Mittelpunkt sein und das muss belegt werden können. Ist das nicht möglich, können nur bis zu 1250 Euro geltend gemacht werden können. Entspricht das Arbeitszimmer diesen Ansprüchen nicht, ist es möglich, die Homeoffice-Pauschale zu beanspruchen. Das sind maximal 600 Euro pro Jahr.
- Telefon und Internet im Homeoffice: Werden die privaten Leitungen von Telefon und Internet auch für den Job genutzt, können 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung abgesetzt werden, und zwar als Werbungskosten. Allerdings ist der Betrag auf 20 Euro im Monat begrenzt.
- Fahrt zur Praxis: Fahrten zu Ärzten, Therapien und Reha-Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden, und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Für jeden gefahrenen Kilometer gibt es 30 Cent. Die Fahrten können dafür einfach aufgelistet werden, das reicht als Nachweis.
- Kinder-Krankenkassenbeiträge: Wenn sich Kinder noch in der Ausbildung befinden, dann ist es oft günstiger, wenn die Sozialversicherungsbeiträge in der Steuererklärung der Eltern angeführt werden – auch wenn der Nachwuchs selbst Versicherungsnehmer ist. Für die Kinder hat das keinen Nachteil, da sie erst ab einem Einkommen von 13.150 brutto steuerpflichtig sind.
- Verpflegungspauschale: Wer als Arbeitnehmer viel unterwegs ist und kein Homeoffice machen kann, der kann eine Verpflegungspauschale bei der Steuererklärung geltend machen. Das sind pro Tag 14 Euro, wenn Sie mehr als acht Stunden nicht zuhause sind. Bei 24 Stunden Abwesenheit beläuft sich der Betrag auf 28 Euro und für die An- und Abreisetage bekommen Sie jeweils 14 Euro. Das gilt auch, wenn das Büro oder die Wohnung für das Mittagessen verlassen wird. Allerdings muss die Pause dann nachgewiesen werden, etwa mit einer Tabelle zur Zeiterfassung oder einer Arbeitgeberbescheinigung.
- Firmenwagen: Haben Arbeitnehmer einen Dienstwagen, versteuern sie diesen zusätzlich zum Gehalt. Privatfahrten um ein Prozent je Entfernungskilometer, Dienstfahrten um 0,03 Prozent. Diejenigen allerdings, die 2022 die meiste Zeit im Homeoffice verbracht haben, können ihren Bruttolohn um die Fahrten mindern, die zu viel versteuert wurden.
- Verspätete Abgabe: Wichtig ist immer die aktuelle Abgabefrist der Steuererklärung zu beachten. Für 2022 ist der Stichtag der 2. Oktober 2023. Wer dieses Datum verpasst muss einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 pro angefangenem Monat bezahlen.
Übrigens: Es gibt bei der Steuererklärung Belege, die Sie unbedingt aufheben sollten. Es können zudem Versicherungen und sogar Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden.