Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Fehler bei der Steuererklärung: Diese Versäumnisse kosten Geld

Steuer
24.08.2023

Steuererklärung: Diese neun Fehler kosten Sie viel Geld

Steuererklärungen sind lästig, bringen aber Geld zurück. Ein paar Fehler sollte man dabei vermeiden.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

Steuererklärungen sind lästig, bringen aber unter Umständen viel Geld zurück. Welche Fehler Sie dabei vermeiden sollten, lesen Sie hier.

Die meisten Menschen drücken sich gerne davor: Steuererklärung. Dabei kann das eine Menge Geld bedeuten. Auch für Azubis kann sie sich lohnen. Mit ein paar Tricks, geht das auch gleich leichter von der Hand und Sie sparen bei der Steuererklärung Geld. Es gibt aber auch ein paar Fehler, die Sie nicht machen sollten, denn sonst springt am Ende doch nicht so viel Geld für Sie heraus. Alle Informationen finden Sie im Artikel.

Welche Fehler kann man bei der Steuererklärung machen?

Damit Sie so viel Geld wie möglich zurückbekommen, sollten laut Stiftung Warentest bei der Steuererklärung folgende Fehler nicht passieren:

  1. Unterhalt für volljährige Personen: Unterhaltszahlungen für berechtigte Personen wie Kinder, Eltern oder den anderen Elternteil des Kindes lassen sich grundsätzlich von der Steuer absetzen. Das ist auch für erwachsene Kinder möglich, die noch daheim wohnen oder studieren. Für Kinder über 25 kann im Jahr 2022 ein Betrag von maximal 10.347 Euro geltend gemacht werden. Dazu kommen noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.
  2. Handwerker-Anfahrt: Handwerksrechnungen schlagen oftmals zu Buche, aber mit der Steuererklärung kann ein Teil der Kosten wieder reingeholt werden. Auf die ausgewiesenen Lohnkosten, die aus der Rechnung hervorgehen, können 20 Prozent geltend gemacht werden. Dazu zählt beispielsweise die Anfahrtspauschale, die Verbrauchsmittelpauschale und die Entsorgung von Grüngut. Daher sollten Sie die Rechnungen vom Handwerker immer genau aufschlüsseln lassen, dann gut aufheben und nicht bar bezahlen.
  3. Arbeitszimmer: Wer 2022 einen Raum zum größten Teil zur beruflichen Ausübung genutzt hat, kann Miete und Nebenkosten anteilig absetzen. Beachtet werden muss, dass es sich dabei nicht um ein Durchgangszimmer handeln darf. Außerdem muss der dieser Raum bei der Arbeit der Mittelpunkt sein und das muss belegt werden können. Ist das nicht möglich, können nur bis zu 1250 Euro geltend gemacht werden können. Entspricht das Arbeitszimmer diesen Ansprüchen nicht, ist es möglich, die Homeoffice-Pauschale zu beanspruchen. Das sind maximal 600 Euro pro Jahr.
  4. Telefon und Internet im Homeoffice: Werden die privaten Leitungen von Telefon und Internet auch für den Job genutzt, können 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung abgesetzt werden, und zwar als Werbungskosten. Allerdings ist der Betrag auf 20 Euro im Monat begrenzt.
  5. Fahrt zur Praxis: Fahrten zu Ärzten, Therapien und Reha-Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden, und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Für jeden gefahrenen Kilometer gibt es 30 Cent. Die Fahrten können dafür einfach aufgelistet werden, das reicht als Nachweis.
  6. Kinder-Krankenkassenbeiträge: Wenn sich Kinder noch in der Ausbildung befinden, dann ist es oft günstiger, wenn die Sozialversicherungsbeiträge in der Steuererklärung der Eltern angeführt werden – auch wenn der Nachwuchs selbst Versicherungsnehmer ist. Für die Kinder hat das keinen Nachteil, da sie erst ab einem Einkommen von 13.150 brutto steuerpflichtig sind.
  7. Verpflegungspauschale: Wer als Arbeitnehmer viel unterwegs ist und kein Homeoffice machen kann, der kann eine Verpflegungspauschale bei der Steuererklärung geltend machen. Das sind pro Tag 14 Euro, wenn Sie mehr als acht Stunden nicht zuhause sind. Bei 24 Stunden Abwesenheit beläuft sich der Betrag auf 28 Euro und für die An- und Abreisetage bekommen Sie jeweils 14 Euro. Das gilt auch, wenn das Büro oder die Wohnung für das Mittagessen verlassen wird. Allerdings muss die Pause dann nachgewiesen werden, etwa mit einer Tabelle zur Zeiterfassung oder einer Arbeitgeberbescheinigung.
  8. Firmenwagen: Haben Arbeitnehmer einen Dienstwagen, versteuern sie diesen zusätzlich zum Gehalt. Privatfahrten um ein Prozent je Entfernungskilometer, Dienstfahrten um 0,03 Prozent. Diejenigen allerdings, die 2022 die meiste Zeit im Homeoffice verbracht haben, können ihren Bruttolohn um die Fahrten mindern, die zu viel versteuert wurden.
  9. Verspätete Abgabe: Wichtig ist immer die aktuelle Abgabefrist der Steuererklärung zu beachten. Für 2022 ist der Stichtag der 2. Oktober 2023. Wer dieses Datum verpasst muss einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 pro angefangenem Monat bezahlen.

Übrigens: Es gibt bei der Steuererklärung Belege, die Sie unbedingt aufheben sollten. Es können zudem Versicherungen und sogar Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden.