Der Ramadan beginnt jedes Jahr zu einem anderen Datum und ist der neunte Monat im islamischen Mondkalender. Er gilt als eine Zeit der Besinnung, des Gebets und des Fastens. Das Fasten im Ramadan ist eine der fünf Säulen des Islams und gilt somit als eine Pflicht für jeden Muslim. Es birgt eine tiefe spirituelle Bedeutung. Doch welche Regeln gelten im Ramadan außerdem?
Warum fasten Muslime im Ramadan?
Das Fasten im Ramadan dient als Ausdruck des Glaubens und der Hingabe zu Gott. Es gehört laut dem Zentralrat der Muslime zu den Hauptpflichten für Muslime und wird als eine Art Gottesdienst angesehen. Es zielt darauf ab, die Selbstbeherrschung zu stärken, Mitgefühl für Bedürftige zu wecken und die Seele zu reinigen. Im Koran wird dargelegt, dass die Gläubigen durch das Fasten näher zu Gott geführt werden sollen.
Der Beginn des Ramadans hängt vom Neumond ab, weshalb das Startdatum jedes Jahr unterschiedlich ist. Der Ramadan endet mit dem Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr), das drei Tage anhält.
Ramadan: Diese allgemeinen Regeln gelten
- Keine Mahlzeiten und Getränke: Muslime verzichten im Ramadan tagsüber auf Mahlzeiten und Getränke. Laut dem Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft wird dabei etwa 16 Stunden lang nichts gegessen. In der restlichen Zeit werden üblicherweise zwei Mahlzeiten eingenommen.
- Äußeres Fasten: Das Fasten im Ramadan bezieht sich nicht nur auf Mahlzeiten und Getränke, sondern lässt sich auf alle Lebensbereiche übertragen. Laut islam.de sollten Muslime von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang ebenso auf Rauchen und Sex verzichten.
- Inneres Fasten: Neben dem physischen Fasten wird im Ramadan auch eine innere Reinigung angestrebt. Gläubige sind angehalten, sich von Sünden, schlechten Gedanken und Handlungen fernzuhalten. Gebete, Meditation und das Lesen des Korans stehen im Fokus.
- Uhrzeiten: Das Fasten beginnt mit der Mahlzeit vor der Morgendämmerung (Suhur) und endet mit dem Fastenbrechen bei Sonnenuntergang (Iftar).
- Fastenbrechen: Beim Fastenbrechen (Iftar) stehen Gemeinschaft und Dankbarkeit im Mittelpunkt. Es soll traditionell mit dem Verzehr einer Dattel und einem Glas Wasser beginnen. Anschließend wird gemeinsam gebetet. Die Mahlzeiten variieren je nach kulturellem und regionalem Hintergrund der Gemeinschaft.
- Gebete: Neben den fünf täglichen Gebeten nehmen viele Muslime laut islam.de während des Ramadans an einem zusätzlichen freiwilligen Gebet in der Nacht teil, bekannt als Tarâwîh. Die Gebete werden am zweiten Abend vor dem Fest des Fastenbrechens (Id-ul Fitr) zum letzten Mal während des Ramadans durchgeführt.
- Lailat-ul Qadr: Die "Nacht der Bestimmung", oder Lailat-ul Qadr, gilt als die heiligste Nacht im Islam. Sie erinnert an die erste Offenbarung des Korans an den Propheten Muhammad und wird in den letzten zehn ungeraden Nächten des Ramadans gefeiert. Wie der Zentralrat der Muslime berichtet, ist der genaue Zeitpunkt nicht bekannt. Trotzdem wird sie meist in der Nacht des 27. Ramadan gefeiert.
- Zakat und Sadaqah: Im Ramadan legen Muslime besonderen Wert auf Almosen und Wohltätigkeit. Viele entrichten währenddessen die Zakat. Sie ist eine der fünf Säulen des Islam und eine soziale Pflichtabgabe an Bedürftige. Die Zakat wird einmal im Mondjahr, alle 354 Tage fällig. Eine Sadaqah ist eine freiwillige Spende, die Muslime auch häufig im Ramadan an Bedürftige abgeben.
Regeln im Ramadan: Wer ist zum Fasten verpflichtet?
Das Fasten ist Pflicht für "jeden geistig zurechnungsfähigen Muslim, Mann oder Frau, der die Pubertät erreicht hat", schreibt der Zentralrat der Muslime auf islam.de. Jüngere Kinder werden ermutigt, so viel wie möglich zu fasten, um sich auf die zukünftige Verpflichtung vorzubereiten.
Fasten: Wer ist von den Regeln ausgenommen?
Personen, für die das Fasten eine gesundheitliche Gefahr darstellen würde, müssen sich nicht an die strengen Regeln halten. Dazu zählen:
- Kranke
- Schwangere
- Stillende
- Frauen während ihrer Periode
- Altersschwache
Sie können die versäumten Tage laut islam.de zu einem späteren Zeitpunkt nachholen oder, falls dies nicht möglich ist, eine Fidya (einen Bedürftigen mit Essen versorgen) leisten.