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Familie: Elterngeld: FDP will Anspruch für alle kürzen

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Elterngeld: FDP will Anspruch für alle kürzen

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    Dreisamkeit: In den ersten Monaten des gemeinsames Kindes haben Eltern Anspruch auf Elterngeld.
    Dreisamkeit: In den ersten Monaten des gemeinsames Kindes haben Eltern Anspruch auf Elterngeld. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Um das Bürgergeld wird zwischen Ampel-Regierung und Unions-geführter Opposition ununterbrochen gestritten. Die Kindergrundsicherung zeigte die Differenzen zwischen Grünen und FDP in Person von Familienministerin Lisa Paus und Finanzminister Christian Lindner offen auf. Nun bieten die Liberalen dem Koalitionspartner auch beim Elterngeld die Stirn. Bei immer mehr Sozialleistungen soll der Rotstift angesetzt werden. In diesem Artikel geht es um die Pläne der FDP zur Kürzung beim Elterngeld.

    Neben Elterngeld gibt es noch andere finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag. Wie genau werden Bürgergeld oder Elterngeld angerechnet?

    Elterngeld: Wer bekommt es und wie hoch fällt es aus?

    Das Familienministerium definiert Elterngeld als "Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen." Elterngeld steht demnach allen Müttern und Vätern zu. Vor allem jene sollen unterstützt werden, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um sich um das Neugeborene zu kümmern.

    Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro im Monat. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. In der Regel gibt es 65 Prozent des wegfallenden Netto-Einkommens, bei kleinen Einkommen sogar bis zu 100 Prozent. Auch Eltern ohne vorheriges Einkommen haben einen Anspruch auf Elterngeld. Die Einkommensgrenze beträgt bei alleinerziehenden Personen 250.000 Euro und für beide Eltern zusammen 300.000 Euro. Dies ist Paragraf 1 Absatz 8 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zu entnehmen.

    Ausgezahlt wird es zwischen zwei und zwölf Monate für ein Elternteil. Für beide Elternteile gibt es 14 Monate Elterngeld, wenn beide jeweils mindestens zwei Monate beantragen und einer weniger Einkommen hat als vor der Geburt. Alternativ können statt einem Monat Basiselterngeld auch je zwei Monate ElterngeldPlus beantragt werden. So fließen bis zu 28 Monate lang zwischen 150 und 900 Euro pro Monat – maximal bis das Kind zwei Jahre und acht Monate alt ist.

    Elterngeld: Was soll sich ändern?

    In einem Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 11. September 2023 wird vorgeschlagen, die Einkommensgrenze "für Alleinerziehende sowie Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch auf einheitlich 150.000 Euro" festzusetzen. Somit würden sich hier Einsparungen ergeben, die sich im Jahr 2024 auf 150 Millionen Euro, im Jahr 2025 auf 400 Millionen Euro und in den folgenden Jahren auf jeweils 500 Millionen Euro belaufen sollen, heißt es.

    Elterngeld: Was will die FDP stattdessen ändern?

    Während bei dem genannten Vorschlag Eltern mit höherem Einkommen also künftig komplett ohne Elterngeld auskommen müssten, will die FDP den Zeitraum für den Leistungsanspruch bei allen Eltern auf gleiche Weise kürzen. Laut einem Positionspapier, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt und über das zuvor der Tagesspiegel berichtet hatte, wollen die Liberalen den Anspruch auf Elterngeld allgemein von 14 auf zwölf Monate verringern.

    Die abgesenkte Einkommensgrenze, die Familienministerin Paus vorschwebt, lehnt die FDP hingegen ab. Vielmehr soll es bei den bisherigen Limits bleiben. Entfallen soll die Vorgabe, dass jedes Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen muss, wenn ein Paar die volle Höhe ausschöpfen will.

    Der Parallelbezug von Elterngeld nach den ersten zwei Monaten soll der Vergangenheit angehören. Hier sind jedoch Ausnahmen für Familien mit Zwillings- und Mehrlingsgeburten angedacht.

    Außerdem will die FDP Eltern, die im ersten Monat nach der Geburt parallel Elterngeld beziehen wollen, mit einem zusätzlichen 13. Elterngeldmonat und einem Bonus von 500 Euro unterstützen. Ziel sei es, die gemeinsame Verantwortung für das Baby zu stärken und den Regenerationsbedarf von Müttern nach der Geburt im Blick zu behalten.

    Diese Neuregelung soll für Geburten ab dem 1. April 2024 in Kraft treten. Die FDP spricht von einem modernen Elterngeld, "das Flexibilität stärkt, Schutzräume erhält und Planungssicherheit schafft".

    Elterngeld und Kürzungen: Wie fallen die Reaktionen aus?

    FDP-Fraktionsvize Gyde Jensen nennt die von Paus geplanten Kürzungen "nicht der Weisheit letzter Schluss". Es gehe der Partei darum, die mit einer Absenkung der Einkommensgrenze verbundene Leistungsfeindlichkeit insbesondere gegenüber Frauen zu vermeiden. Wichtig seien größtmögliche Flexibilität und Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Betreuung unmittelbar nach der Geburt.

    Nina Stahr, die für die Grünen im Familienausschuss des Bundestags sitzt, hebt im Interview mit dem Tagesspiegel positiv hervor, „dass die FDP dem zweiten Elternteil auch weiterhin parallelen Elterngeldbezug direkt nach der Geburt ermöglichen will. Hinsichtlich der Kürzung von 14 auf zwölf Monate sieht sie jedoch "ganz praktische Probleme. Wer überhaupt direkt ab dem ersten Geburtstag einen Kitaplatz hat, kann sich ohnehin sehr glücklich schätzen."

    Zudem stehe in dieser Zeit noch die Eingewöhnung an. Erschwerend könnte hinzukommen, dass das Kind "viel krank wird, weil es die ersten Infektionswellen mitnimmt". Stahr stellt fest: "In der Praxis sind die Monate 13 und 14 oft ganz entscheidend für die Familienorganisation, weil diese Zeit zur Eingewöhnung in der Kita genutzt wird." Ihr fehlen im FDP-Vorschlag auch die Anreize, damit sich auch Väter für die Elternzeit entscheiden.

    Die Union hatte im Sommer dafür plädiert, das Elterngeld sogar zu verlängern.

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