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Digitale Fahrzeugzulassung ab September möglich: Wie funktioniert i-Kfz?

Digitalisierung

Digitale Fahrzeugzulassung ab September möglich: Wie funktioniert i-Kfz?

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    Am Ende gleich: Auch bei der internetbasierten Zulassung müssen Schilder ans Auto geschraubt werden.
    Am Ende gleich: Auch bei der internetbasierten Zulassung müssen Schilder ans Auto geschraubt werden. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Endlich nicht mehr ewig bei der Kfz-Zulassungsstelle Schlange stehen – schon im September könnte das wahr werden. Das neue digitale Projekt i-Kfz des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verspricht eine effizientere Gestaltung bei der Fahrzeugzulassung. Egal, ob Sie ein Fahrzeug anmelden, abmelden oder ummelden wollen – all das soll bequem von zu Hause aus gemacht werden können. Und auch die Kosten für eine Zulassung sollen durch die Neuerung sinken. Aber wie genau funktioniert das Online-Portal? Und vermeidet es wirklich den Gang zur Zulassungsstelle?

    Wie funktioniert die digitale Zulassung?

    Ab dem 1. September kann jeder, der es will, sein Fahrzeug mit i-Kfz online anmelden. Das Besondere: Das Fahrzeug kann dann laut BMDV sofort im Anschluss im Straßenverkehr genutzt werden. Ein Gang zur Behörde bleibt einem also erspart.

    Und tatsächlich scheint das Online-Verfahren einfach. Hier erklären wir, wie Sie Ihr Auto online zulassen:

    1. Im ersten Schritt rufen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde auf. Halten Sie hierzu auf jeden Fall Ihren Personalausweis bereit oder identifizieren Sie sich durch Ihr ELSTER-Zertifikat.
    2. Als nächstes legen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) frei.
    3. Tragen Sie alle weiteren notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein: Dazu gehören Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), das Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp auch das Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP). Außerdem benötigen Sie die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kontoverbindung des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer.
    4. Wählen Sie das nächste freie Kennzeichen aus oder geben Sie Ihr Wunschkennzeichen oder Ihr reserviertes Kennzeichen an.
    5. Die Antragsdaten werden automatisiert validiert. Sie werden gebeten, die Gebühr über ein ePayment-System zu bezahlen.
    6. Anschließend überprüfen Sie alle Ihre Eingaben und bestätigen die Antragstellung. Der Antrag wird dann in Echtzeit automatisiert geprüft.
    7. Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt. Diese müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen oder per E-Mail an sich selbst versenden.
    8. Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus und bringen Sie Ihn sichtbar am Fahrzeug an. Damit dürfen Sie sofort losfahren.
    9. Der Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt. Wenn all das angekommen ist, müssen Sie nur noch die Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen.

    Welches i-Kfz-Portal Sie nutzen müssen, um Ihr Auto zuzulassen, hängt vom Wohnort ab. Infos dazu finden online auf der Website Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

    Was kann man im i-Kfz-Portal alles machen?

    Das neue i-Kfz-System ist aber nicht nur zur Anmeldung eines Fahrzeuges da. Sie können Ihr Auto oder Motorrad auch abmelden oder wiederzulassen. Außerdem ist ab September auch die Umschreibung einer Zulassung möglich, egal ob mit oder ohne Halterwechsel.

    Auch eine Tageszulassung kann man bequem online abwickeln. Und auch Elektro-, Saison- oder Oldtimerkennzeichen kann man in dem Portal wählen.

    Was braucht man, um ein Auto online anzumelden?

    Um das i-Kfz-Portal nutzen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen, wie das BMDV angibt:

    • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder Kartenlesegerät, alternativ können Sie aber auch die BundID mit ELSTER-Zertifikat nutzen.
    • Bankverbindung (IBAN)
    • gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes
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