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EU: Insekten-Zulassung für Lebensmittel der "Novel Food"-Branche

Ernährung

Neue EU-Verordnung: Insekten werden in Lebensmitteln zugelassen

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    Die Larve eines Getreideschimmelkäfers kann zukünftig in einige Lebensmittel eingearbeitet werden.
    Die Larve eines Getreideschimmelkäfers kann zukünftig in einige Lebensmittel eingearbeitet werden. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Wenn das neue Jahr beginnt, dann ist auch das Dschungelcamp nicht mehr fern. Mitte Januar beginnt die Reality-TV-Sendung, bei der sich viele Zuschauerinnen und Zuschauer auch ansehen, wie die Kandidaten bei Dschungelprüfungen Insekten essen müssen. An Insekten im eigenen Essen denken dabei wohl die wenigsten. Es handelt sich allerdings um eine Vorstellung, an welche sich alle EU-Bürgerinnen und -Bürger gewöhnen müssen. Die Europäische Kommission hat nun nämlich eine neue Regelung für Lebensmittel zugelassen.

    EU-Verordnung: Insekten in Lebensmitteln zugelassen

    Insekten stellen eine nachhaltige und gute Quelle für Proteine dar. So weit, so bekannt. Nun hat die EU dafür gesorgt, dass Lebensmittel aus dem Bereich "Novel Food" zugelassen werden. Zu Deutsch bedeutet das so viel wie "neuartige Lebensmittel". Sie sollen Alternativen zu konventionellen Produkten darstellen. Das gilt vor allem für ihre Eigenschaft als Proteinquelle. 

    Insekten stehen immer wieder im Zentrum der "Novel Food"-Branche. Selbiges gilt für Hülsenfrüchte. Die EU lässt nun einige neue Lebensmittel zu, welche Insekten beinhalten. Zuvor wurden sie einer intensiven Sicherheitsprüfung unterzogen, welche durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt wurde. Die neuen Zutaten für Lebensmittel lesen sich gewöhnungsbedürftig. 

    Zulassung in Lebensmitteln: Diese Insekten können künftig in unserem Essen sein

    • Getreideschimmelkäfer: In Zukunft können Larven des Getreideschimmelkäfers in Snacks (keine Chips), Cerealien und Back- und Teigwaren untergebracht werden. Dafür müssen sie in einer pulverisierten, getrockneten, gefrorenen oder pastenartigen Form sein. Die offizielle Bezeichnung für die neue Zutat, die auf den Verpackungen steht, kann in zwei Varianten ausfallen: "Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)" oder "gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)".
    • Hausgrille: In Back- und Teigwaren, Schokoladenerzeugnissen und bierähnlichen Getränken können künftig Hausgrillen auftauchen. Die Insekten dürfen in einigen Lebensmitteln verwendet werden, wenn sie zu Pulver verarbeitet wurden. Auf den Produkten taucht dann folgender Hinweis auf: "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)"
    • Fermentiertes Erbsen- und Reisprotein: Ein Protein-Pulver aus Erbsen und Reis kann mithilfe von Shiitake-Pilzen fermentiert werden. In dieser Form darf es durch die neue EU-Verordnung in Fleischerzeugnissen, Fleischersatzprodukten, Cerealien und Backwaren verwendet werden.
    • Vitamin-D2-Pilzpulver: Ein Pilzpulver mit Vitamin D2 darf künftig als Nahrungsergänzungsmittel in einer Reihe von Lebensmitteln verwendet werden. Beispielsweise in Säften, Suppen, Getreideriegeln und Cerealien. Es gelten Höchstwerte.
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