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ESC wirft Klein raus: Niederländischer Rundfunk reicht Beschwerde ein

Eurovision Song Contest

Niederländischer Rundfunk reicht Beschwerde nach Ausschluss von Klein ein

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    Am Tag des ESC-Finales wurde der niederländische Kandidat Joost Klein vom Wettbewerb ausgeschlossen.
    Am Tag des ESC-Finales wurde der niederländische Kandidat Joost Klein vom Wettbewerb ausgeschlossen. Foto: Jessica Gow, TT News Agency/AP/ dpa

    Der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) hat nach dem Ausschluss des niederländischen Kandidaten Joost Klein vom Eurovision Song Contest (ESC) eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Start des Finales am Samstagabend auch im Namen des teilnehmenden niederländischen TV-Senders Avrotrots, wie niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete.

    "Heute wurden wir über die Entscheidung der EBU informiert, die niederländische Delegation für die heutige ESC-Show in Malmö zu disqualifizieren. Im Namen von NPO und Avrotrots teilen wir hiermit offiziell mit, dass wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und starke Einwände haben", schrieb der Sender an den Organisator EBU. Inhaltliche Argumente für die Beschwerde wollte der NPO demnach später nachreichen. 

    Vorfall hängt laut Sender mit von Joost unerwünschten Filmaufnahmen zusammen

    Die EBU hatte den niederländischen Kandidaten am Samstag nach einem Vorfall am Donnerstag, zu dem die Polizei ermittelt, von dem Song Contest ausgeschlossen. Nach Darstellung von Avrotrots hängt der Vorfall mit von Joost unerwünschten Filmaufnahmen zusammen. Wegen dieser Aufnahmen habe Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte, ohne die

    Joost Klein äußerte sich zu dem Geschehen öffentlich zunächst nicht. Während des Songcontests teilte er auf seinem Instagram-Account allerdings einen Tierfilm mit Hunden, die wild herumspringen. (dpa)

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