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Ermittlungen: Fotos von Kindesmissbrauch? Anklage gegen Schauspieler Teichtmeister ausgeweitet

Ermittlungen

Fotos von Kindesmissbrauch? Anklage gegen Schauspieler Teichtmeister ausgeweitet

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    Der Wiener Schauspieler Florian Teichtmeister steht ab September vor Gericht.
    Der Wiener Schauspieler Florian Teichtmeister steht ab September vor Gericht. Foto: Florian Wieser, apa/dpa

    Wochenlang herrschte Unklarheit. Nun steht fest, wann der Schauspieler Florian Teichtmeister ("Die Toten von Salzburg", "Tatort") sich vor Gericht wird verantworten müssen: Am 5. September wird der Fall des prominenten Österreichers vor dem Wiener Straflandesgericht verhandelt. Und: Die Anklage gegen Teichtmeister wird ausgeweitet. Dem 44-jährigen gebürtigen Wiener wird nun nicht nur Besitz, sondern auch Herstellung von Darstellungen von Kindesmissbrauch vorgeworfen. Das sei das Ergebnis von weiteren Ermittlungen, wie am Dienstag Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, erklärte. 

    Diese ergänzende Auswertung sei vom Gericht in Auftrag gegeben worden. "Umspeichern oder auch Kopieren von Kindesmissbrauchsbildern stellt aus juristischer Sicht den Straftatbestand der Herstellung dar", sagte Salzborn im Gespräch mit unserer Redaktion. "Das bedeutet auch eine höhere Strafandrohung als der alleinige Besitz." Verfahrensgegenständlich sei laut Salzborn die beachtliche Menge von rund 76.000 Kindesmissbrauchsdarstellungen, gefunden auf Teichtmeisters elektronischen Geräten. Davon seien den Ermittlern zufolge 34.696 Kopien angefertigt worden, einen deutlich geringeren Teil soll Teichtmeister bearbeitet, mit Texten versehen oder zu Collagen zusammengestellt haben. Der Grund für die lange Dauer der Auswertungen der "besonders großen Datenmenge" – gefunden wurden rund 23 Terabyte – liege unter anderem bei der notwendigen rechtlichen Einordnung der Kindesmissbrauchsdarstellungen. So werde zwischen Abbildungen mündiger und unmündiger Minderjähriger unterschieden und auch, ob es sich um besagte Herstellung, Veränderung oder reinen Besitz handle. 

    Fall Teichtmeister: Österreich verschärft Gesetze zu Kindesmissbrauchsmaterial

    Im Falle einer Verurteilung drohen dem ehemaligen TV- und Theaterstar bis zu drei Jahre Haft, für ihn gilt bis zum Urteilsspruch die Unschuldsvermutung. Prinzipiell möglich ist laut Salzborn auch ein Teil-Ausschluss der Öffentlichkeit beim Prozess am 5. September. Diese Entscheidung aber liege beim Richter oder bei der Richterin. Die Regierung in Wien hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, die Gesetze betreffend Beschaffung, Besitz und Weitergabe von Kindesmissbrauchsmaterial zu verschärfen. Diese neuen Bestimmungen aber kommen im Teichtmeister-Prozess nicht zum Tragen, da das Gesetz eine rückwirkende Anwendung ausschließt. 

    Der Chef des Burgtheaters, Martin Kusej, steht in der Kritik.
    Der Chef des Burgtheaters, Martin Kusej, steht in der Kritik. Foto: Roland Schlager, APA/dpa

    Teichtmeister hatte nach einer Hausdurchsuchung, bei der das belastende Material sowie rund 100 Gramm Kokain sichergestellt wurden, umfassend mit den Behörden kooperiert. Der Schauspieler begann zudem eine Therapie – zwei weitere Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt und Drogenbesitzes wurden eingestellt. 

    Die Affäre um den berühmten Schauspieler sorgte im gesamten deutschsprachigen Raum wochenlang für Schlagzeilen und in Österreich für eine intensive Debatte über die Verantwortung von Teichtmeisters ehemaligem Arbeitgeber, dem Wiener Burgtheater. Dessen Intendant Martin Kusej erfuhr bereits im September 2021 aus Medienberichten von den Vorwürfen, entließ Teichtmeister aber nicht sofort. Dieser habe ihm, Kusej, glaubwürdig versichert, dass an den Vorwürfen nichts dran sei und diese auf seine damalige Lebensgefährtin zurückzuführen seien. Erwartet wird Anfang September jedenfalls ein gewaltiges Medieninteresse, die Verhandlung findet im großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien statt. 

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