Das Niesen und Husten geht bald wieder los: Im Herbst beginnt die Erkältungssaison. Viele Menschen wachen mit Halsschmerzen, Schnupfen und Husten auf. Doch wie lange wird man bei einer Erkältung eigentlich krankgeschrieben? Wann muss man seinen Arbeitgeber informieren? Und kann man auch krank zur Arbeit gehen? Fragen auf diese Antworten lesen Sie hier.
Erkältung: So lange wird man krankgeschrieben
Wie lange man bei einer Erkältung krankgeschrieben wird: Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Denn das hängt von der Schwere und dem Verlauf der Erkrankung ab.
Bei einer Erkältung mit Schnupfen, Husten und Halsschmerzen empfiehlt die Verbraucherzentrale drei bis fünf Tage zu Hause zu bleiben. Die Krankheitsdauer einer Grippe mit Fieber und Reizhusten beträgt laut dem Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte hingegen sieben bis 14 Tage.
Aber all das sind keine Regeln, sondern nur Empfehlung. Am Ende entscheidet allein der Arzt, wie lange man arbeitsunfähig ist.
Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte warnt allerdings: „Ist jemand krankgeschrieben, sollte er sich daran halten, und nicht frühzeitig zur Arbeit zurückkehren. Will er das dennoch machen, sollte er vorher auf jeden Fall Rücksprache mit seinem Arzt halten.“ Denn eine nicht auskurierten Infektion könne schwere Folgen haben. „Eine fiebrige Viruserkrankung kann auf einmal das Herz oder die Nieren angreifen.“
Krankmeldung: Welche Fristen muss ich einhalten?
Wer krank wird, sollte seinem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitteilen, wie lange er nicht arbeiten kann. Am besten: noch vor Arbeitsbeginn.
Laut der IG Metall melden sich die meisten Beschäftigen per Telefon bei ihrem Arbeitgeber, dem Team- oder Schichtleiter krank. So stellt man sicher, dass die Krankmeldung auch wirklich ankommt.
Wer länger als drei Tage krank ist, muss seine Arbeitsunfähigkeit spätestens am vierten Tag von einem Arzt bestätigen lassen. Aber Vorsicht! Hier gibt es zwei Dinge zu beachten.
- Erstens: Bei einer Krankmeldung zählen laut der IG Metall nicht die Arbeits-, sondern die Kalendertage. Das bedeutet: Wer am Freitag krank wird, muss seine Arbeitsunfähigkeit am Montag durch einen Arzt feststellen lassen — und nicht erst am Mittwoch.
- Und zweitens: Einige Arbeitgeber verlangen bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn man sich unsicher ist, sollte man einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen oder im Betrieb nachfragen.
Übrigens: Seit Januar 2023 gibt es den „gelben Schein“ nicht mehr. Arbeitgeber erhalten die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten jetzt elektronisch.
Unterschied: Erkältung und Grippe
Viele Menschen verwechseln eine Erkältung mit einer Grippe. Allerdings gibt es zwischen den beiden Krankheiten große Unterschiede.
Eine Erkältung (Fachbegriff: grippaler Infekt) entwickelt sich laut den Experten von gesundheitsinformation.de über einige Tage. Sie verläuft meist harmlos und verschwindet von selbst wieder. Zu den Beschwerden zählen:
- Schnupfen mit verstopfter oder laufender Nase
- Niesen
- Husten
- und Halsschmerzen.
Manchmal treten bei einer Erkältung auch Symptome wie leichtes Fieber auf, Mattigkeit sowie Kopf- und Gliederschmerzen.
Eine Grippe hingegen verursacht laut den Experten von gesundheitsinformation.de nicht nur viel stärker Beschwerden, sondern beginnt auch plötzlich mit hohem Fieber, Schüttelfrost, Muskel- und Gliederschmerzen.
Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte schreibt: „Fast alle an Grippe erkrankten Menschen sind nicht arbeits- bzw. schulfähig und sollten auch aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr daheim bleiben.“
Kann ich krank zur Arbeit gehen?
Laut einer Studie der Techniker Krankenkasse geht mehr als ein Viertel der Beschäftigten häufig oder sehr häufig krank zur Arbeit. Der Fachbegriff dafür lautet: „Präsentismus“. Das Phänomen bereit Experten schon lange Sorgen.
Wie die AOK berichtet, ist sich die Forschung einig: Es wird für Unternehmen teuer, wenn Beschäftigte trotz Krankheit zur Arbeit gehen. Kranke Mitarbeit arbeiten nicht so produktiv wie gesunde. Sie begehen häufiger Fehler und erleiden im schlimmsten Fall Arbeitsunfälle. Außerdem können kranke Mitarbeiter ihre Kollegen anstecken. Die Folge: Noch mehr Mitarbeiter fallen aus.
Wer krank zur Arbeit geht, riskiert auch, dass er seine Erkrankung verschleppt und vielleicht sogar für einen langen Zeitraum arbeitsunfähig wird. Dr. Jens Baas, der Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, resümiert: „Wenn man wirklich krank ist, muss man sich auskurieren. Alles andere schadet den Beschäftigten und letztlich auch den Arbeitgebern.“