Es ist noch nicht lange her, da erhielten Erwerbstätige auf den Lohn eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Auch an Hochschulen Eingeschriebene, die zu diesem Zeitpunkt einem Minijob nachgingen oder als Werkstudenten arbeiteten, wurden hier berücksichtigt. Alle anderen dagegen - Rentner aber vor allem Studierende, die sich während eines zeitintensiven Studiums in keinem Beschäftigungs-Verhältnis befanden - sahen zunächst in die Röhre.
Korrigiert hat dies die Bundesregierung zuerst bei den Rentnern, nun sollen auch Studierende zusätzlich zum zweiten Heizkostenzuschuss durch eine unversteuerte Energiepauschale von 200 Euro entlastet werden. Die Abwicklung soll über eine digitale Plattform erfolgen, die bisher noch immer nicht freigeschaltet ist.
Energiepauschale für Studierende: Was wurde beschlossen?
Von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat bewilligt wurde eine Energiepauschale für alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder sich in einer Fachausbildung befinden. Die Höhe der unversteuerten Einmalzahlung soll 200 Euro betragen.
Wer genau hat Anspruch auf die Energiepauschale?
Voraussetzung ist zunächst einmal ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum oben genannten Stichtag. Ist diese Bedingung erfüllt, haben folgende Gruppen Anspruch auf die Einmalzahlung:
- Studierende
- Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
- Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen
- Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen
Wie bekommen Studierende die 200 Euro Energiepauschale?
Da die Kontaktdaten und Bankverbindungen der Studierenden in Deutschland nirgendwo zentral registriert sind, soll es derzeit keinen Weg geben, der um einen individuellen Antrag der Betroffenen herum führt.
Zwar besitzen die Länder die Daten von BAföG-Empfängern, wenn es aber um eine Pauschale für alle Studierenden geht, soll sich die Lage schwieriger darstellen. Der Bund muss also neben der Kosten für die Energiepauschale, die bürokratischen Schritte für die Auszahlung mit den Bundesländern koordinieren.
Ernergiepreispauschale für Studierende: Wann kommt die digitale Plattform zum Beantragen?
Abhilfe für die große logistische Herausforderung soll eine digitale Plattform schaffen, über die die Anträge aller betroffenen Studierenden abgewickelt werden sollen. Noch ist die nicht zugänglich, aber ab 15. März 2023 sollen Studierende die Energiesparpauschale beantragen können.