Infolge der rasant gestiegenen Energiekosten schnürte die Bundesregierung Entlastungspakete für die Bürger. Mit dem 24. Dezember 2022 trat unter anderem auch die Gaspreisbremse in Kraft. Darum dreht sich dieser Text.
Gaspreisbremse: Was ist darunter zu verstehen?
Bei der Gaspreisbremse handelt es sich um einen Zuschuss zum Gaspreis. Die Bundesregierung teilt dazu mit: "Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder mit der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung."
Es handelt sich also um eine indirekte Unterstützung für die Bürger, denn der Bund entlastet sie, indem er den Energieversorgern entgegenkommt. Die Gaspreisbremse ist ein Teil des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms.
Gaspreisbremse: Wann greift sie für Privatpersonen?
Hierzu teilt die Bundesregierung mit, die Gaspreisbremse greift für private Haushalte – wie auch für Vereine, Einrichtungen von Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden – ab 1. März 2023, jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2023. Der Entlastungsbetrag für die ersten beiden Monate des Jahres soll im März gewährt werden.
Obendrein übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag beim Gas für private Haushalte sowie die genannten Unternehmen. Mieter sollen die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durch ihre Vermieter erhalten. Damit könnte auch die festgelegte Betriebskostenvorauszahlung sinken.
Spätestens zum 1. März 2023 sollten alle Verbraucher, die einen Versorgungsvertrag mit einem Gas- oder Wärmelieferanten abgeschlossen haben, über die Entlastung informiert werden. Dabei teilt der Versorger die bisherige und die ab dem 1. März vorhergesehene Höhe der vertraglichen Abschlagszahlung oder Vorauszahlung mit.
Gaspreisbremse: Wie wird sie für Privatpersonen berechnet?
Ausgangspunkt ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. 80 Prozent davon sollen laut Gaspreisbremse "zum gedeckelten Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde für Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme" beim Kunden – also dem Bürger – ankommen.
Weiter schreibt die Bundesregierung: "Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin."
Gaspreisbremse: Wie lange gilt sie?
Ebenso wie die übrigen Energiepreisbremsen wirkt die Gaspreisbremse laut Bundesregierung zunächst für das gesamte Jahr 2023.
Gaspreisbremse: Wie wird die Industrie entlastet?
Bereits ab Januar 2023 bekommen Großverbraucher, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas oder Wärme im Jahr benötigen, 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 für sieben Cent pro Kilowattstunde. Bei der Wärme wird hier 70 Prozent der Menge aus dem Jahr 2021 für 7,5 Cent pro Kilowattstunde gewährt.