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Elterngeld: Elterngeld: Wie wird es beantragt?

Elterngeld

Elterngeld: Wie wird es beantragt?

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    Wenn Eltern wegen ihrer Elternschaft finanzielle Einbußen zu verkraften haben oder als Geringverdiener kein oder nur über ein kleines Einkommen verfügen, zahlt der Staat sogenanntes Elterngeld. Es wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll dabei helfen, "die finanzielle Lebensgrundlage der Familien" zu sichern. Das schreibt das Bundesministierum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Doch wie bekommt man Elterngeld? Und wie kann man es beantragen? Die Antworten lesen Sie im Text.

    Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten - und unterschiedlicher Höhe

    Elterngeld gibt es laut Familienportal des BMFSFJ in drei verschiedenen Varianten: das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der sogenannte Partnerschaftsbonus. Die Höhe des Elterngelds ist dabei abhängig von der persönlichen Lebenssituation der betroffenen Eltern und von der Elterngeld-Variante. Wie auch bereits das Kindergeld oder der Kinderzuschlag fließt auch Elterngeld nicht automatisch auf das Konto der Betroffenen. Denn es muss beantragt werden. Doch wie genau funktioniert das, und welche Unterlagen braucht man dazu?

    Elterngeld: Wie kann man es beantragen?

    Um Elterngeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dieser kann laut Ministeriumsangaben erst nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, erfahren Eltern auf einer Übersichtsseite des Familienportals. Das Formular ist laut den Angaben des BMFSFJ auch hier zu bekommen. Alternativ gibt es für einige Bundesländer auch die Möglichkeit, ein Online-Formular herunterzuladen. Alle verfügbaren Online-Antragsformulare gibt es ebenfalls auf der Seite des Familienportals.

    Elterngeld-Antrag: Welche Nachweise sind nötig?

    Einem Antrag auf Elterngeld sind laut BMFSFJ gewisse Unterlagen beizufügen. Grundsätzlich müssen demnach die Geburtsurkunde des Kindes und Einkommensnachweisen miteingereicht werden. Hinzu kommen spezifische Unterlagen je nach individueller Berufs- und Lebenslage:

    • Für eine nicht-selbstständig Mutter wären das etwa die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der vergangenen zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt.
    • Ferner eine Bescheinigung der Krankenkasse über ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
    • Außerdem: Für eine Mutter mit privater Krankenversicherung und einer Krankentagegeld-Versicherung müssen Bescheinigungen der Krankenversicherung über ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes dem Antrag beigelegt werden.
    • Für den antragstellenden Vater sind dagegen nur die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt einzureichen.
    • Für Elternteile, die als Soldaten dienen oder Beamte sind, werden Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen fällig.
    • Bei selbstständiger Tätigkeit reicht stattdessen "in der Regel" der letzte Steuer-Bescheid, so die Angabe.

    Übrigens: Eine Übersicht über alle finanzielle Hilfen, die Eltern in Deutschland zustehen, lesen Sie hier.

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