Wer bleibt wie lange zu Hause bei unserem Kind und wollen wir in Voll- oder Teilzeit arbeiten? Für viele Eltern stellen sich diese Fragen bereits zu Beginn einer Schwangerschaft. Dreh- und Angelpunkt sind bei diesen Überlegungen neben persönlicher Präferenzen auch staatliche Leistungen wie Kindergeld und Co. Dazu zählt auch das Elterngeld Plus, welches sich in einigen Bereichen vom Elterngeld - auch Basiselterngeld genannt - unterscheidet.
Elterngeld Plus: Was ist das und wie unterscheidet es sich vom Elterngeld?
Das Elterngeld Plus - oder laut Bundesfamilienministerium auch "ElterngeldPlus" - wurde nach Angaben des Ministeriums für Eltern konzipiert, die nach der Geburt ihres Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten, und soll ihnen die Möglichkeit bieten, über einen längeren Zeitraum Elterngeld zu beziehen. Im Kern ermöglicht das Elterngeld Plus Eltern, doppelt so lange Elterngeld zu erhalten wie beim Basiselterngeld. Das bedeutet aber auch, dass Eltern, die nicht arbeiten, mit dem Elterngeld Plus die Hälfte des Betrags erhalten, den sie beim Basiselterngeld bekommen würden. Dies nennt man "Deckelungsbetrag". Elterngeld Plus kann demnach zwischen 150 und 900 Euro monatliche betragen. Abhängig ist die Höhe vom Einkommen der Familie und ob Sie bereits mehrere Kinder haben beziehungsweise Zwillinge, Drillinge oder andere Mehrlinge bekommen.
Wichtig: Beim Elterngeld Plus gelten spezifische Regelungen hinsichtlich Mutterschaftsleistungen und der Bezugsdauer nach dem 14. Lebensmonat des Kindes, heißt es in einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums. Mütter, die Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten, haben in dieser Zeit keinen Anspruch auf Elterngeld Plus, sondern können nur Basiselterngeld beziehen. Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes ist der Bezug von Elterngeld, sei es als Elterngeld Plus oder als Partnerschaftsbonus, nur noch ohne Unterbrechungen möglich. Eltern können sich nach dem 14. Lebensmonat beim Elterngeldbezug abwechseln, jedoch führt jeder Monat ohne Elterngeldbezug nach diesem Zeitpunkt dazu, dass kein weiteres Elterngeld mehr beansprucht werden kann, selbst wenn ursprünglich noch Anspruchsmonate übrig wären.
Für wen lohnt sich Elterngeld Plus?
Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig wieder arbeiten möchten. Im Folgenden sind einige Szenarien aufgeführt, in denen das Elterngeld Plus laut dem Familienportal des Bundes vorteilhaft sein kann:
- Teilzeit: Für diejenigen, die planen, nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit zurückzukehren und dennoch Einkommen zu erzielen, bietet das Elterngeld Plus die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten, die unter Umständen genauso hoch sein kann wie das Basiselterngeld bei vollständiger Arbeitspause.
- Eltern, die sich die Betreuung teilen möchten: Das Elterngeld Plus kann für Eltern attraktiv sein, die sich die Kinderbetreuung teilen und beide in Teilzeit arbeiten möchten. Durch die Möglichkeit, Elterngeld Plus für einen längeren Zeitraum zu beziehen, können beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig Zeit mit dem Kind verbringen.
- Alleinerziehende: Alleinerziehende, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, vollständig von der Arbeit freizunehmen, können vom Elterngeld Plus profitieren, da es ihnen ermöglicht, Teilzeitarbeit und Elternzeit besser miteinander zu vereinbaren.
- Eltern, die ihre berufliche Laufbahn fortsetzen möchten: Für Eltern, die ihre berufliche Entwicklung oder Karriere fortsetzen möchten, ohne längere Zeit aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden, bietet das Elterngeld Plus die Möglichkeit, früher wieder in den Beruf einzusteigen, während sie weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.
- Eltern mit Wunsch nach längerer Bindungszeit zum Kind: Da das Elterngeld Plus über einen längeren Zeitraum gezahlt wird, kann es Eltern, die sich eine längere Bindungszeit mit ihrem Kind wünschen, ohne dabei finanzielle Einbußen zu haben, besonders entgegenkommen.
Wie viel muss man bei Elterngeld Plus arbeiten?
Beim Elterngeld Plus können Eltern bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Das Familienportal des Bundesministeriums weist allerdings darauf hin, dass Teilzeit keine Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld Plus ist. "Sie können sich zum Beispiel auch für Elterngeld Plus statt Basiselterngeld entscheiden, damit Sie Elterngeld über einen längeren Zeitraum bekommen. Wenn Sie während des Elterngeld-Bezugs kein Einkommen haben, ist das monatliche Elterngeld Plus halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld", heißt es auf der Website.
Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld Plus beziehen?
Tatsächlich können beide Elternteile parallel Elterngeld Plus beziehen. Dies ist in folgenden Szenarien möglich, die auf der Website des Bundesfamilienministeriums beschrieben sind:
- Beide Eltern können jeweils für bis zu 12 Monate gleichzeitig Elterngeld Plus beziehen, wenn sie in Teilzeit arbeiten möchten.
- Darüber hinaus gibt es die Option des Partnerschaftsbonus, bei dem beide Elternteile zusätzlich bis zu vier Monate Elterngeld Plus erhalten können, sofern sie beide parallel in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Hierbei zählt allerdings, wie viele Wochenstunden im Monat durchschnittlich gearbeitet wurden.
Wie lange kann man Elterngeld Plus beziehen?
Dadurch, dass Elterngeld Plus geringer ausfällt, als das Basiselterngeld, können Eltern die Plus-Variante aber auch länger beziehen. Die maximale Bezugsdauer von Elterngeld Plus hängt allerdings davon ab, ob beide Elternteile den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Theoretisch kann Elterngeld Plus bis zu 24 Monate, also die doppelte Länge des Basiselterngeldes, bezogen werden. Durch den Partnerschaftsbonus können vier zusätzliche Monate hinzukommen.
Wie wird das Elterngeld Plus mit dem Einkommen verrechnet?
Das Elterngeld Plus wird nach Angaben des Bundesfamilienministeriums in Verbindung mit anderen sozialen Leistungen, bei denen das Einkommen eine Rolle spielt, wie Wohngeld, BAföG und einkommensabhängige Kita-Beiträge, als Einkommen angesehen und kann somit auf diese Leistungen angerechnet werden. Wichtig dabei ist, dass nur der Teil des Elterngeldes angerechnet wird, der über den gesetzlich festgelegten Mindestbetrag hinausgeht. Dieser Mindestbetrag beträgt 300 Euro pro Monat beim Basiselterngeld und 150 Euro pro Monat beim Elterngeld Plus. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich dieser Mindestbetrag entsprechend der Anzahl der Kinder. Der Mindestbetrag des Elterngeldes wird also nicht auf andere Leistungen angerechnet, was bedeutet, dass man zusätzlich zu anderen Leistungen immer mindestens diesen Mindestbetrag des Elterngeldes erhält, ohne dass dadurch die Höhe der anderen Leistungen gekürzt wird.