Beschäftigte in Vollzeit, die Mindestlohn verdienen, haben laut neuen Berechnungen nach wie vor ein deutlich höheres Einkommen als Bürgergeld-Beziehende. Das gilt auch seit der Bürgergeld-Erhöhung zum 1. Januar 2024 noch. All das geht aus Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Wie groß ist der Unterschied zwischen Mindestlohn und Bürgergeld?
Das WSI gibt als Beispiel an, dass eine alleinstehende Person, die in einem Vollzeitjob zum Mindestlohn arbeite, im Jahr 2024 pro Monat zirka 532 Euro netto im Monat mehr zur Verfügung habe, als eine alleinstehende Person, die Bürgergeld bezieht. Bei alleinerziehenden Personen mit einem Kind betrage der Unterschied sogar zwischen 715 und 765 Euro, je nach Alter des Kindes.
Welche Reaktionen gibt es auf die Bürgergeld-Erhöhung?
Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits Ende August 2024 die Erhöhung des Bürgergelds um rund zwölf Prozent angekündigt. Sowohl Unionsfraktionschef Friedrich Merz als auch sein Vize Jens Spahn kritisierten diesen Beschluss. "Diejenigen, die arbeiten, müssen am Ende des Monats netto mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die soziale Transferleistungen bekommen", sagte Merz 2023 in einem Interview mit dem ARD-Morgenmagazin.
Kritik kam aber auch von den Sozialverbänden. Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, positionierte sich in einer Pressemitteilung ganz klar: "Die Erhöhung der Regelsätze kommt angesichts der anhaltenden Inflation viel zu spät."
Die Berechnung des WSI aus dem Jahr 2023 zeigen aber zumindest: Entgegen der Befürchtungen lohnt sich das Arbeiten trotz der Bürgergeld-Erhöhung noch. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin am WSI, bemerkte zudem in einer Pressemitteilung: "Wer den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken will, sollte nicht gegen das Bürgergeld polemisieren, sondern sich für einen höheren Mindestlohn und mehr Tarifbindung einsetzen." Dies sei der beste Schutz gegen Armutslöhne.