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Bis zu 10.000 Euro Strafe: Diese Kostüme sind an Karneval und Fasching verboten

Karneval

Bis zu 10.000 Euro Strafe: Diese Kostüme sind an Karneval und Fasching verboten

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    An Karneval und Fasching gibt es bei den Kostümen einiges zu beachten, sonst drohen Geld- oder Gefängnisstrafen.
    An Karneval und Fasching gibt es bei den Kostümen einiges zu beachten, sonst drohen Geld- oder Gefängnisstrafen. Foto: Henning Kaiser, dpa (Symbolbild)

    Karneval, Fasching oder Fastnacht - wie auch immer man es nennt, für viele Menschen ist es die fünfte Jahreszeit. Für manche startet das Spektakel schon ab 11. November um 11.11 Uhr, für manche erst im Februar. Schon Monate im Voraus planen manche Narren ihre Kostüme und viele von ihnen legen dabei selbst Hand an - so detailgetreu, dass das Outfit vom Original kaum mehr zu unterscheiden ist. Das allerdings, kann zu einem echten Problem werden, denn es können saftige Geld- und sogar Gefängnisstrafen drohen. Was bei den Kostümen zu Karneval und Fasching zu beachten ist, lesen Sie hier.

    Welche Karnevalskostüme sind verboten?

    Grundsätzlich gibt es bei der Kostümwahl keine Gesetze, allerdings gibt es einige Dinge, die Faschingsbegeisterte beachten sollten. Problematisch könnte es bei folgenden Kostümen werden:

    • Polizist
    • Soldat
    • Pirat
    • Ritter
    • Terrorist

    Wer sich an Karneval oder Fasching als Polizist oder Soldat verkleiden will, sollte beim Kostüm darauf achten, dass es nicht zu echt aussieht. Verkleidungen, die im Vergleich zu den Uniformen täuschend echt aussehen oder gar Originale sind, sind verboten.

    Damit soll laut Bußgeldkatalog.org verhindert werden, dass es zu Verwechslungen mit echten Polizisten kommt. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Aber nicht jede Dienstkleidung ist verboten. So darf beispielsweise im Arztkittel problemlos gefeiert werden.

    Auch die Klassiker Pirat und Ritter könnten unter bestimmten Umständen kritisch werden. Vor allem dann, wenn es um ihren Säbel und das Schwert geht. Denn auch bei Waffen gilt: Attrappen sind grundsätzlich erlaubt, dürfen aber nicht zu echt aussehen.

    Kann man diese nicht von echten Waffen unterscheiden, handelt es sich um sogenannte Anscheinswaffen, die nach Paragraph 42a Waffengesetz nicht mitgeführt werden dürfen. Das gilt auch für Pistolen, die unbrauchbar gemacht wurden. Wird jemand mit einer solch täuschend echten Waffen erwischt, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar und ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro ist fällig.

    Verfassungswidrige Kostüme sind an Karneval und Fasching verboten

    Neben den klassischen Kostümen, die für Ärger sorgen könnten, gibt es auch Verbote für solche, die als verfassungswidrig gelten. Dazu zählen etwa alle Kostüme mit nationalsozialistischer Ideologie wie ein Adolf-Hitler-Kostüm sowie Verkleidungen als Terrorist wie beispielsweise als Dschihadist. Wer dagegen verstößt, dem drohen eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren.

    Welche Symbole sind an Karneval verboten?

    Auch der Karneval und Fasching hat seine Grenzen. So dürfen verfassungswidrige Symbole und bestimmte Abkürzungen nicht getragen werden. Dazu zählen etwa

    • Hakenkreuz
    • WP (= White Power)
    • SGH (= Sieg Heil)
    • B&H (= Blut und Ehre)

    Wer diese Symbole oder Abkürzungen trägt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

    Wer lieber von daheim aus feiert und keine Fastnacht- und Karnevalssendung im TV verpassen möchte, sollte rechtzeitig einschalten.

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