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Diabetes: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse – und welche nicht?

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Diabetes: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse – und welche nicht?

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    Ein Tropfen Insulin hängt an der Nadel einer wiederverwendbaren Spritze, einem sogenannten Pen, für Diabetiker.
    Ein Tropfen Insulin hängt an der Nadel einer wiederverwendbaren Spritze, einem sogenannten Pen, für Diabetiker. Foto: Matthias Hiekel, dpa (Archivbild)

    7,4 Milliarden Euro – so hoch sind die Krankheitskosten in Deutschland in einem Jahr, geht es um Diabetes. Die letzte große Erhebung des Statistischen Bundesamts liegt zwar aus 2020 schon etwas zurück. Doch die Zahlen belegen deutlich: Diabetes stellt nicht nur vor gesundheitliche Herausforderungen, sondern auch finanzielle. Schließlich fallen neben dem Insulin mitunter auch andere medizinische Hilfsmittel an. So ist es entsprechend wichtig zu wissen, welche Kosten im Zweifel die Krankenkasse übernimmt – und welche eben nicht.

    Diabetes: Wofür entstehen Kosten?

    Stefan Schwartze ist aktuell Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Er weist im Rahmen des jährlich am 14. November stattfindenden Weltdiabetestags darauf hin, dass immer mehr Menschen an Diabetes mellitus erkranken. „Viele Menschen wissen nicht einmal von ihrer Erkrankung“, sagt er.

    Ist die medizinische Diagnose dann gestellt, dürften sich einige Patienten wundern, was alles benötigt wird, um mit Diabetes gut in den Griff zu bekommen.

    Im Fokus steht allen voran das Insulin, das sowohl bei Typ 1 als auch Typ 2 eine Rolle spielt. Denn selbst wenn eine Therapie aus China mit Stammzellen eine insulinfreie Zukunft bescheren könnte, gibt es aktuell neben dem eigentlichen Insulin gleich mehrere Kostenfaktoren bei einer Diabetes-Erkrankung:

    Krankenkasse: Welche Leistungen gibt es bei Diabetes?

    Da für die beiden Diabetestypen und je nach persönlichem Zustand die Behandlung anders ausfällt, entstehen individuell unterschiedliche Kosten. Bei Typ 1 einfach Tabletten zu nehmen, um die Krankheit hinter sich zu lassen, ist beispielsweise nicht drin. Wer sich unsicher ist, welche Leistungen für einen selbst relevant sind oder übernommen werden können, kann kostenlos und vertrauensvoll das Beratungsangebot der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland in Anspruch nehmen.

    Die Leistungen der Krankenkasse seien dem unabhängigen nationalen Diabetesinformationsportal diabinfo.de zufolge zu 95 Prozent identisch und gehen auf den sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss zurück: Dieses mit Experten besetzte Gremium lege fest, welche „Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Leistungskatalog stehen“. Privat Versicherte müssten sich an ihrem Versicherungsvertrag orientieren.

    Übrigens: Hoffnung dürfen Typ-2-Diabetiker in ein bestimmtes Schlüsselprotein setzen. Denn mit und durch dieses könnte sich für sie eine neue Behandlungsmöglichkeit ergeben.

    Diabetes: Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse

    Das Diabetesinformationsportal zählt auf, was die Krankenkasse tatsächlich übernimmt. Dazu zählt bei Menschen, die auf Insulin angewiesen sind, ein Blutzuckermessgerät sowie Teststreifen. Selbiges gelte auch für Frauen, die an Schwangerschaftsdiabetes leiden und auf Insulin angewiesen sind. Je nach ärztlicher Verordnung erhalten Typ-1-Diabetiker im Quartal bis zu 600 Streifen; Typ-2-Diabetiker wiederum bis zu 200. Nur in Ausnahmefällen wiederum würden nicht-insulinpflichtige Menschen mit Diabetes Typ 2 je 50 Teststreifen vom Arzt bekommen. Beispielsweise, wenn der Blutzucker-Langzeitwert außerhalb der Reihe tanzt oder überhaupt erstmals die Diagnose eines Typ-2-Diabetes gefällt wurde.

    Wem eine intensivierte Insulin- oder Insulinpumpentherapie angeraten wurde und/oder herkömmliche Möglichkeiten bereits erfolglos ausgeschöpft worden sind, dem kann ein kontinuierliches Glukosemesssystem übernommen werden.

    Insulinanaloga bekommen an Typ-1 erkrankte Menschen von der Krankenkasse erstattet. Bei Typ 2 dürfe die Krankenkasse nur dann die Analoga erstatten, wenn diese günstiger seien als Humaninsulin. Liege eine ärztliche Verordnung vor, werden die Kosten für einen Insulinpen ebenfalls übernommen wie die für den einmaligen Einsatz zu verwendenden Pennadeln. Bei Insulinpumpen wiederum prüfe die Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden können. Dieses Hilfsmittel werden beispielsweise Schichtarbeitern oder auch Frauen mit Diabetes und Kinderwunsch verordnet.

    Gute Nachrichten für Patienten, die unter diabetischem Fußsyndrom leiden: Ihnen wird medizinische Fußpflege erstattet. Spezielle Diabetes-Schulungen für Erkrankte kosten Betroffene nach Verordnung und unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nichts. Genauso wie Reha-Sport.

    Diabetes: Welche Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen?

    Nicht übernommen werden die Kosten momentan etwa, wenn beispielsweise Schwangerschaftsdiabetes durch eine Ernährungsumstellung behandelt werde. Nicht bezahlt werden auch Messgeräte und Urin- und Blutzuckerteststreifen, wenn man unter Typ-2 leidet, aber nicht insulinpflichtig ist. Beim sogenannten nicht-invasiven Blutzuckermessen, sprich ohne Einstich, sei die Frage der Kostenübernahme bisher nicht geklärt.

    Klar dagegen sei, dass Menschen mit Typ-2-Diabetes, die nicht insulinpflichtig sind, auch kein Echtzeit-CGM von der Krankenkasse erstattet bekommen würden. Ebenso bis auf Ausnahmen ausgenommen seien digitale Insulinpens wie auch Smartpens.

    Kosten bei Diabetes: Wofür muss man zuzahlen?

    Gemäß der Apotheken Umschau müssen gesetzlich Krankenversicherte für Medikamente und Hilfsmittel zehn Prozent zuzahlen – mindestens fünf, maximal aber zehn Euro. Bis auf Teststreifen müssen Patienten bei folgenden Produkten und Hilfsmitteln zuzahlen:

    • Blutzuckermessgeräten, Insulinpens und Insulinpumpen
    • Nadeln oder Kanülen
    • Krankenhausbehandlung oder Reha, dann jeweils zehn Euro pro Tag
    • Medizinischer Fußpflege, dann zehn Euro pro Verordnung sowie zehn Prozent der Heilmittelkosten
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