Bis zum 7. April 2023 konnten die Länder weitere Regelungen zusätzlich zu den bundesweiten Corona-Maßnahmen anordnen. Deshalb gab es beim Einkaufen mit Corona keine einheitlichen Regeln. Seit dem April sind die Corona-Schutzmaßnahmen allerdings ausgelaufen. Was gilt jetzt beim Einkaufen?
Darf ich mit Corona einkaufen gehen?
Am 2. Februar 2023 hatte das Bundeskabinett beschlossen, die Maskenpflicht im Fernverkehr auszusetzen. Die Länder konnten bis dahin weitergehende Maßnahmen bezogen auf Test-, Masken- und Isolationspflicht erlassen. Bayern und Baden-Württemberg hatten den Anfang gemacht, doch nun gibt es seit längerer Zeit bundesweit eine einheitliche Antwort auf die Frage: "Darf ich mit Corona einkaufen?" Denn in jedem Bundesland wurde die Isolationspflicht ausgesetzt. Es wird generell an die Eigenverantwortung der Bürger appelliert.
Am 7. April 2023 ist "der rechtliche Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen", wie es auf der Seite der Bundesregierung heißt. Neben der Isolationspflicht wurde deshalb auch die Maskenpflicht in allen Bundesländern ausgesetzt. Beim Einkaufen kann also jeder selbst entscheiden, ob er eine Maske tragen möchte, oder nicht.
Mit Corona einkaufen gehen: Das waren die Regen vor April 2023
Ob man mit Corona einkaufen gehen darf, hängt von der generellen Isolationspflicht ab. Diese ist mittlerweile in allen Bundesländern ausgesetzt. Obwohl es kein Verbot gibt, wird Coronainfizierten dringend empfohlen zu Hause zu bleiben, Kontakte zu vermeiden und eine Maske zu tragen, wenn sie das Haus verlassen müssen. Diese Regeln gelten mit einem positiven Corona-Test beim Einkaufen:
Baden-Württemberg
- generelle Isolationspflicht: Nein
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Ja
- Quelle: Regierung Baden-Württemberg
Seit dem 16. November darf man in Baden-Württemberg mit Corona einkaufen gehen. Trotzdem gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der Wohnung. Zu tragen ist eine medizinische oder eine FFP2-Maske - mindestens fünf Tage lang.
Bayern
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 16. November 2022)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Ja
- Quelle: Bayerische Staatsregierung
Positiv Getestete dürfen in Bayern einkaufen gehen, müssen aber mindestens fünf Tage lang eine Maske tragen, wenn sie das Haus verlassen. Bei symptomatischen Personen endet die Maskenpflicht nach zehn Tagen. Ausnahmen gibt es nur unter freiem Himmel.
Berlin
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 13. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Landesregierung Berlin
Der Berliner Senat appelliert an Eigenverantwortung der Bürger. Auch Menschen mit Erkältungssymptomen sollten im öffentlichen Leben grundsätzlich eine Maske tragen. Für positiv Getestete wird eine FFP2-Maske empfohlen.
Brandenburg
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 13. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Landesregierung Brandenburg
Bremen
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 1. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Landesregierung Bremen
In Bremen gelten "derzeit keine gesetzlichen Regelungen zu dem genauen Vorgehen" bei einer Corona-Erkrankung. Nach Möglichkeit sollten Betroffene zu Hause bleiben, es gibt aber kein Verbot. Man kann also auch in Bremen einkaufen gehen. Das Tragen einer Maske wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Hamburg
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 1. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Landesregierung Hamburg
Hessen
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 23. November 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Ja
- Quelle: Landesregierung Hessen
Außerhalb der eigenen Wohnung muss man in Hessen mit einer Corona-Erkrankung Maske tragen. Bei Einhaltung der Abstandsregeln von 1,5 Metern kann die Maske unter freiem Himmel abgesetzt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 12. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 1. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Landesregierung Niedersachen
Nordrhein-Westfalen
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 1. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Rheinland-Pfalz
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 26. November 2022)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Ja
- Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz
Wer positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurde, muss mindestens fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Das gilt auch beim Einkaufen.
Saarland
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 13. Januar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Ja
- Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Im Saarland ist es Pflicht beim Einkaufen mit Corona eine FFP2-Maske zu tragen. Sie kann nur unter Einhaltung der Abstandsregeln im Freien abgesetzt werden. "Frühestens fünf Tagen nach positiver Testung, wenn 48 Stunden keine typischen Symptome vorgelegen haben, spätestens aber nach zehn Tagen" endet die Maskenpflicht für Infizierte, wie die Landesregierung schreibt.
Sachsen
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 3. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Landesregierung Sachsen
Für Gesundheitsministerin Petra Köpping gehöre das Tragen einer Maske bei Kontakt "unbedingt dazu".
Sachsen-Anhalt
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 1. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Landesregierung Sachsen-Anhalt
Laut Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sollte man sich "mit Symptomen [...] testen lassen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben, Kontakte reduzieren, so wie dies auch bei anderen Krankheiten selbstverständlich ist."
Schleswig-Holstein
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 17. November 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Nein
- Quelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit
Die Pflicht für positiv Getestete außerhalb der Wohnung eine Maske zu tragen ist am 19. Februar 2023 entfallen, da der entsprechende Erlass nicht verlängert wurde.
Thüringen
- generelle Isolationspflicht: Nein (seit 3. Februar 2023)
- Maskenpflicht beim Einkaufen: Ja
- Quelle: Landesapothekerkammer
Die Maskenpflicht in Thüringen besteht für mindestens fünf Tage. Zuvor muss man aber 48 Stunden symptomfrei sein, um auch ohne Maske einkaufen gehen zu können.