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Corona: Wie lange gilt man als "genesen"?

Coronapandemie

Corona: Wie lange hält der Genesen-Status?

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    Das Genesenenzertifikat kann genauso wie das Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt werden.
    Das Genesenenzertifikat kann genauso wie das Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt werden. Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild)

    Wer Corona hatte und das mit einem positiven PCR-Test nachweisen kann, gilt als "Genesener". Damit gilt man als genauso geschützt wie Geimpfte. Aber wie lange gilt dieser Status? Und wie kann man danach weiterhin die 2G-Regelung erfüllen?

    Corona: Wie lange ist man "genesen"?

    Lange Zeit galt man bis sechs Monate nach der Erkrankung mit Corona als "genesen". Am 19. März dieses Jahres wurde das geändert, nachdem das Robert-Koch-Institut (RKI) eine neue Einschätzung der Lage abgegeben hatte. Seitdem gilt man nur noch 90 Tage lang nach der Corona-Infektion als "genesen", also etwa drei Monate. Das Ganze ist aber auch erst 28 Tage, also vier Wochen nach der Infektion gültig. Damit ist man insgesamt 62 Tage "genesen".

    Wieso die neue Regelung? Laut RKI lag das besonders an der Omikron-Variante. Mit Omikron Infizierte hatten einen herabgesetzten und zeitlich stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion als etwa bei der Deltavariante. Nach drei Monaten sei das Risiko einer erneuten Ansteckung also bereits hoch.

    Corona: Was tun, wenn man nicht mehr als "genesen" gilt?

    Was also tun nach den 90 Tagen, wenn der "Genesenen"-Status abgelaufen ist? Für Geimpfte ist das kein Problem, sie erfüllen weiterhin die 2G-Voraussetzungen. Ungeimpfte allerdings gelten dann weider als "ungeimpft" und nicht mehr als "genesen", erfüllen diese Voraussetzungen also nicht.

    Die gute Nachricht: Wenn man einmal den "Genesenen"-Status hatte, reicht eine einzelne Impfdosis, um als "vollständig geimpft" zu gelten. Außerdem muss man nach der Verabreichung der Impfung nicht zwei Wochen warten – man gilt als „vollständig geimpft" ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.

    Corona: Wie bekommt man einen Genesenennachweis?

    Als Genesenennachweis zählt ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage alt ist. Ein entsprechender Brief vom Gesundheitsamt gilt auch. Den Genesenenstatus kann man sich dann in der Apotheke oder beim Hausarzt bescheinigen lassen.

    Corona: Gerichte sehen Verkürzung des Genesenen-Status als verfassungswidrig an

    Als die Dauer des Genesenen-Status von 180 auf 90 Tage verkürzt wurde, gab es viel Kritik, auch an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Einzelpersonen zogen vor Gericht, in manchen Fällen bekamen sie recht. Das Verwaltungsgericht Hamburg und das

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