Die vergangenen Wellen der Corona-Pandemie flachen ab, die Pandemie könnte zur Endemie werden. Deshalb lockerten bereits viele Bundesländer die eigenen Corona-Regeln. Nur Thürigen war lange zurückhaltend. Trotz geringer Inzidenzzahlen und günstiger Impfquote schwenkte das östliche Bundesland nicht in den Kurs der Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt oder auch Nachbarland Hessen ein, die sich bereits von Corona-Regeln zur Quarantäne oder der Maskenpflicht im ÖPNV verabschiedet haben. Heike Werner (Linke) ließ lange lieber Vorsicht statt Nachsicht walten.
Mit dem Februar sind nun aber auch in Thüringen Lockerungen gekommen. Nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums ist es die voraussichtlich letzte Corona-Verordnung auf Landesebene. Die Ermächtigung des Bundes ende am 7. April, anschließend soll laut Bundesregierung alle restlichen Regeln fallen. Dann heißt es für die Bundesländer: "Geregelt werden nur noch Erleichterungen gegenüber dem Bundesrecht.". Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im März 2023 in Thüringen gelten, lesen Sie hier.
Corona-Regeln Thüringen im März 2023: Wo gilt überall FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht?
Seit dem 1. Oktober gilt in dem Bundesland - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.
Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.
Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
Corona-Regeln Thüringen im März 2023: Zusätzliche Maßnahmen sind möglich
Die Bundesländer können zusätzlich zu der bundesweit festgelegten Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen seit Oktober einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Folgende weitere Corona-Regeln wären möglich:
- Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
- Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
Corona-Regeln Thüringen im März 2023: Veranstaltungen und Restaurants
Sollte die Regierung von Thüringen eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region feststellen, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:
- Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe und bei Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich kann die Erstellung von Hygienekonzepten verpflichtend werden.
Corona-Regeln Thüringen im März 2023: Quarantäne und Isolationspflicht
Seit dem 2. Februar gilt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Thüringen als abgeschafft. Betroffene müssen sich nicht mehr "häuslich absondern", wie es bislang die Corona-Verordnung des Freistaates vorgesehen hatte. Stattdessen greift dann eine "generelle Maskenpflicht" außerhalb der eigenen Wohnung. Der Zutritt zu Krankenhäusern oder Pflegeheimen sowie zu bestimmten Gemeinschaftsunterkünften ist ihnen nicht gestattet. Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten sind bei einer Infektion außerdem weiter untersagt. Diese Vorgaben gelten für Infizierte über fünf Tage bzw. bis mindestens 48 Stunden nach dem Ende der Symptome. Ohne Symptome enden die Einschränkungen spätestens nach zehn Tagen.
Einige Länder wie Bayern, haben die die Isolationspflicht für Conona-Erkrankte schon deutlich früher abgeschafft.