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Corona-Regeln Sachsen im März 2023: Quarantäne & Maskenpflicht im ÖPNV

Übersicht

Corona-Regeln in Sachsen: Was gilt im März 2023?

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    In Sachsen gilt weiterhin eine Maskenpflicht im ÖPNV.
    In Sachsen gilt weiterhin eine Maskenpflicht im ÖPNV. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    In Sachsen hatten während der Corona-Pandemie hohe Fallzahlen für Aufsehen gesorgt. Die bundesweiten Corona-Regeln in Deutschland, die im Oktober eingeführt wurden, übernahm das Land deshalb ohne gravierende Ergänzungen. Doch ab Februar 2023 gibt es im Freistaat keine landesspezifischen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Ein Ende der staatlichen Vorgaben sei geboten, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Grund sei die aktuelle Infektionslage und die günstige Situation in den Krankenhäusern des Freistaats.

    Die bundesweiten Corona-Maßnahmen gelten allerdings vorerst bis zum 7. April 2023. Anschließend sollen die letzten Corona-Regeln fallen, so die Bundesregierung. Die möglichen Maßnahmen der Oktover-Verordnung wurden in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise gelten die bundesweit. Bei manchen Maßnahmen haben die Länder allerdings die Möglichkeit, selbst zu entscheiden.

    Die Anfang des Jahres geführte Debatte über ein Ende der Pandemie führte dazu, dass die Bundesländer sich nacheinander von Quarantäne-Regeln oder der Maskenpflicht im ÖPNV verabschiedet hatten. In Sachsen hielt Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) anders als die Parteikollegen zunächst am einigermaßen restriktiven Corona-Kurs fest. Doch Mitte Januar fiel auch im Freistaat die Pflicht zum Tragen einer Maske im ÖPNV. Anfang Februar traten weitere Lockerungen in Kraft. Welche Regeln im März 2023 im Freistaat Sachsen noch gelten, lesen Sie hier im Überblick.

    Corona-Regeln Sachsen: Wo gilt im März 2023 eine Maskenpflicht?

    Seit dem 1. Oktober gilt in Sachsen - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.

    Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

    Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

    Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

    Corona-Regeln im März 2023: Welche Maßnahmen in Sachsen möglich wären

    Ergänzend zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht können die Bundesländer eigenständig weitere Corona-Maßnahmen seit Oktober einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Durch die neue Corona-Schutzverordnung gelten in Sachsen zudem folgende Maßnahmen:

    • Auch in Krankenhäusern, Arztpraxen (einschließlich Praxen aller Heilberufe) sowie anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (unter anderem Eingliederungshilfe, Pflegeeinrichtungen) ist das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.
    • In Obdachlosenunterkünften und weiteren Massenunterkünften ist zudem das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
    • Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber: Der Zutritt ist hier nur mit einem Testnachweis gestattet.

    Folgende zusätzliche Regeln wären möglich:

    • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
    • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
    • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

    Corona-Regeln Sachsen im März 2023: Was gilt bei Veranstaltungen?

    Sieht die Regierung in Sachsen eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:

    • Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden.
    • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe und bei Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich kann die Erstellung von Hygienekonzepten verpflichtend werden.

    Corona-Regeln Sachsen im März 2023: Quarantäne und Isolationspflicht

    Mit Aufhebung der landesweiten Corona-Schutzmaßnahmen endete auch die Isolationspflicht im Fall einer Erkrankung. Nach Ansicht von Gesundheitsministerin Köppings rückt stattdessen die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Menschen in den Vordergrund. „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, appellierte die Ministerin Auch eine freiwillige Isolation sei möglich.

    Corona-Regeln Sachsen im März 2023: Seit Mitte Januar keine Maskenpflicht im ÖPNV

    Sachsen gehörte zu den vorsichtigen Bundesländern, die anders als etwa Bayern, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein bei der Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV zunächst zögerten. Im Januar änderte sich das jedoch. Das sächsische Kabinett hatte sich Anfang des Jahres auf ein Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ab dem 16. Januar geeinigt.

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