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Corona-Regeln Sachsen-Anhalt im März 2023: Welche Maßnahmen gelten?

Übersicht

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Was gilt im März 2023?

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    Keine Maskenpflicht im Nahverkehr und keine Isolationspflicht mehr: Was gilt in Sachsen-Anhalt?
    Keine Maskenpflicht im Nahverkehr und keine Isolationspflicht mehr: Was gilt in Sachsen-Anhalt? Foto: Roberto Pfeil, dpa (Symbolbild)

    Seit dem 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln in Deutschland. Das Ziel der Bundesregierung war es dabei vor allem, einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen vorzubeugen und den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu gewährleisten. Mittlerweile gibt es aber eine aktuelle Debatte um eine Ende der Pandemie und die Mitteilung der Bundesregierung, die Regeln weiter zu lockern.

    Die aktuellen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Anschließend sollen sie komplett fallen, so die Bundesregierung.

    Die Maßnahmen wurden in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen in den einzelnen Bundesländern greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise sind die Regeln bundesweit festgelegt. Über manche Maßnahmen können die Länder allerdings selbst entscheiden.

    Noch vor Bayern hat Sachsen-Anhalt etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen im Nahverkehr abgeschafft, und zwar mit Auslaufen der 18. Corona-Landesverordnung am 7. Dezember. Welche Corona-Regeln im CDU-geführten Land im Osten gelten, lesen Sie hier im Überblick.

    Corona-Regeln Sachsen-Anhalt im März 2023: An welchen Orten gilt die Maskenpflicht?

    Seit dem 1. Oktober gilt in Sachsen-Anhalt - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.

    Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

    Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

    Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

    Corona-Regeln im März 2023: Mögliche Maßnahmen und Verschärfungen in Sachsen-Anhalt

    Damit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur weiter gewährleistet werden kann, können die Bundesländer zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen. Diese zusätzlichen Maßnahmen wären auch in Sachsen-Anhalt seit Oktober möglich:

    • Innenräume: Eine Maskenpflicht für medizinische oder FFP2-Masken könnte auch in Innenräumen eingeführt werden.
    • Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden
    • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht gelten. Dabei soll es aber eine Ausnahme geben. Mit einem Testnachweis ist man von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
    • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

    Corona-Regeln in Sachsen Anhalt im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV

    Seit dem 8. Dezember gilt in Sachsen-Anhalt keine Pflicht zum Tragen einer Nasen- und Mundbedeckung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mehr. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff führte damals zur Begründung die hohe Impfquote im eigenen Bundesland an. So seien 74 Prozent der Bevölkerung grundimmunisiert. Bei Menschen, die älter als 60 Jahre sind, seien es sogar 90 Prozent. Zudem liege der Anteil an Corona-Infizierten in Krankenhäusern derzeit bei unter drei Prozent. Andere Krankheitsbilder und Viren seien deutlich dominanter. Ähnlich argumentierte auch Bayern. Beibehalten bleibt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen.

    Corona-Regeln Sachsen-Anhalt im März 2023: Quarantäne und Isolationspflicht aufgehoben

    Seit 1. Februar ist in dem Bundesland die Isolationspflicht ausgelaufen. Das heißt: Sachsen-Anhalter, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen seitdem nicht mehr zu Hause absondern.

    Im Land gebe es eine gute Impfquote und eine Grundimmunität in der Bevölkerung, hieß es vom Gesundheitsministerium des Bundeslandes. Im Krankheitsfall sollten Menschen aber zu Hause bleiben und ihre Kontakte reduzieren.

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