In ganz Deutschland sollen seit Oktober bundesweite Corona-Regeln einer neuen Infektionswelle entgegenwirken. Bislang ist nichts von einer anrollenden Corona-Welle zu spüren. Ganz im Gegenteil, das Land diskutiert zurzeit über das Ende der Pandemie. Deshalb lockert die Bundesregierung die Regeln nun im März weiter und hat angekündigt, dass die restlichen Regeln nach dem 7. April fallen sollen.
Dennoch gelten die neuen Corona-Regeln bis zum 7. April 2023. Sie wurden in zwei Maßnahmen-Pakete unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Manche Regeln gelten bundesweit, bei anderen Maßnahmen haben die Länder die Möglichkeit, selbst zu entscheiden. Welche Regeln im Februar im Saarland gelten, lesen Sie hier.
Corona-Regeln Saarland im März 2023: Maskenpflicht an bestimmten Orten
Seit dem 1. Oktober gilt im Saarland - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.
Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.
Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
Corona-Regeln im März 2023: Strengere Maßnahmen im Saarland möglich
Damit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur weiter gewährleistet werden kann, können die Bundesländer zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen. Diese sind:
- Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
- Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
- Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.
Corona-Regeln Saarland im März 2023: "Schneeketten"
Sieht die Regierung im Saarland eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:
- Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
Corona-Regeln Saarland im März 2023: Isolationspflicht
Einige Bundesländer - etwa Bayern, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein - hatten bereits im November die Isolationspflicht für Corona-Infizierte für beendet erklärt. Das Saarland wartete da noch ab. Wer sich damals im Saarland mit dem Coronavirus infizierte, musste für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Ein Freitesten war jedoch nicht mehr vorgeschrieben. Voraussetzung für ein Ende der Isolation war lediglich, dass der Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Doch seit dem 10. Dezember ist auch im Saarland die Isolationspflicht aufgehoben. Für positiv Getestete gilt nunmehr nur eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Bereiche mit vulnerablen Personengruppen (Dauer mindestens fünf Tage).
Corona-Regeln Saarland im März 2023: Saarland schafft Maskenpflicht im ÖPNV ab
Nach der Aufhebung der Isolationspflicht im Dezember ließ das Saarland zum 2. Februar auch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen fallen. So müssen Mund und Nase im öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr bedeckt werden. Gleiches gilt für Gemeinschaftsräume von Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
An anderen Orten gilt die Maskenpflicht jedoch noch. Wer gegen diese verstößt, kann mit einer Geldstrafe zwischen 50 und 200 Euro belangt werden.